zu vertreiben, übte sich auch so fleissig in der Gläserausleerung, dass er einen guten Rausch bekam. Immittelst wurde die Weile seinem schwangern weib zu haus sehr lang, welche sich hin begab, ihren vollen Nabal heimgehen zu heissen; er verehrte sie aber mit etlichen Maulschellen, und warf ihr einen Haufen Flüche und Scheltworte an den Hals. Sie ging hierauf ihres Weges, den gottlosen Mann unter den andern Trunkenbolden lassend. Nach Verlauf etlicher Viertelstunden hat sie ein überaus abscheuliches Monstrum oder Missgeburt zur Welt gebracht, welches alle Anwesenden in höchstes Schrecken versetzte. Dessen Gestalt war also beschaffen: forne an dem obern Teile des Leibes sah es einem Menschen ähnlich, hinten hinab aber, und unten, einer Schlange, und hatte einen Schwanz bei drei Ellen lang. Indem man nun nicht weis, was man mit diesem Ungeheuer anfahen soll, kommt der volle Zapfen nach haus. Die schreckliche Missgeburt gab, so bald sie ihn sah, einen Schlangen ähnlichen laut von und warf sich mit grosser Ungestüm an des Fluchers 'Hals, umhüllete denselben etliche mal mit dem Giftschweife, verwundete ihn auch mit verschiedenen Stichen; dass der gottlose Mensch seinen Geist aufgab, und die tolle und volle Seele dem Teufel in die Wäsche schickte2. Ein anders. Nicht weit von Jena wohnte vorzeiten ein Trunkenbold, der, wenn er sich besoffen hatte, mit Jedermann zanken und hadern musste. Einsmals begab sichs, dass er toll und rasend den Wirt in der Schenke mit seinen Gästen fressen wollte. Die Frau heulte und bat, er sollte mit ihr nach haus gehen, sie wollten zu haus ein Kännlein Wein mit einander ausstechen. Der volle Narr aber wollte nicht, sondern schlug das Weib gar übel, und lief zum Tische, als wollte er zehn volle Bauern mit einem Streich erschmeissen; es traf ihn aber einer mit einer Kanne dermassen vor den Kopf, dass er alsbald umfiel und starb, und weil man zuvor die Leuchter ausgelöschet hatte, ist noch nicht erfahren worden, wer diesen törigten Hund erworfen hat3. Noch eins zur Zugabe. Zu Meinigen im Hennebergischen war einmal ein Mann, Hanns Vierdümpfel benannt, welcher sich lieber in Bier- und Brandeweinhäusern, als in der Kirche finden lies, dieser hat sich einmal dermassen mit Brandewein angefüllet, dass ihn derselbe das Herz abgebrannt hat.4.
§. 8.
Ob bei der Gasterei des Herrn von W. der Becher der Frölichkeit oder der Becher der Trunkenheit Statt
gefunden habe? Letzteres wird verneinet.
rer aufgeworfenen Frage vorausgesetzet worden, so wird es leicht sein, solche gründlich, und zwar verneinend, zu beantworten: Das Maas des Bechers der Frölichkeit ist bei der Gasterei des Herrn v.W. nicht überschritten worden. Dieses beweisen wir so: Nur der macht sich des Lasters der Trunkenheit schuldig, welcher so viel trinket, dass die Heiterkeit des Gemüts dadurch unterdrucket wird, oder welches einerlei ist, dass er Tag und Nacht, schwarz und weiss nicht mehr unterscheiden kann. (per §. 6 & 7.)
Bei der Gasterei des Herrn v.W. hat Niemand so viel getrunken, dass dadurch sein Gemüte dergestalt wäre benebelt worden, dass er schwarz und weiss, Tag und Nacht, nicht mehr hätte unterscheiden können: (per experient.)
Also hat sich auch Niemand bei der Gasterei des Herrn v.W. des Lasters der Trunkenheit schuldig gemacht. Oder auch so: Wenn wahr ist, dass die Trunkenheit allemal viel Unheil stiftet, wie solches aus dem vorhergehenden §. nicht kann geleugnet werden: so würde folgen, dass aus der Gasterei des Herrn v.W. vielerlei Unglück müsste erwachsen sein, wenn bei solcher die Trunkenheit geherrschet hätte. Da aber bis jetzt noch kein Ungeheuer dadurch ist ausgebrütet, auch Niemand mit der Kanne dermassen an den Kopf getroffen worden, dass er davon gestorben wäre; am allerwenigsten aber durch die Vielheit des Getränkes Jemand um Leib und Leben kommen ist: so bleibet es dabei, dass man die grenzen des Bechers der Frölichkeit nicht überschritten hat. Hat sich nun Niemand des Lasters der Trunkenheit bei der Tafel des Herrn v.W. schuldig gemacht; ist aber gleichwohl ein Glas Wein mehr getrunken worden, als zu des Leibes Nahrung und Notdurft gehörte; so folgt daraus, dass der grössere Becher der Frölichkeit, nicht aber, wie fälschlich vorgegeben wird, der Becher der Trunkenheit von einer hochansehnlichen Gesellschaft zu einer unschuldigen Gemütsergötzlichkeit ausgeleeret worden. W.z.e.w.
§. 9.
Beschluss.
Solchergestalt wäre also die Ehre der vortrefflichen Gesellschaft in Wilmershausen gerettet, und die hochansehnlichen Glieder derselben von dem Verdachte eines Fehlers befreiet, welchen nur niedrige Gemüter begehen können. Es ist also nichts anders, als eine pure lautere Verläumdung und Unwahrheit, wenn man sich nicht entblödet, zu sagen, dass einige der anwesenden Gäste in Wilmershausen rechte Trunkenbolde und Vollzapfen gewesen wären; ich sage, es ist dieses nichts anders, als eine Verläumdung und Erdichtung, nicht Stich hält, und welcher man sicher widersprechen kann. Denn da zur Gnüge bewiesen worden ist, dass kein Mensch von allen Anwesenden den Becher der Frölichkeit zu weit getrieben habe; so fällt die Beschuldigung der Trunkenbolde für sich selber hin. Wo die Trunkenheit nicht Statt findet, da kann auch kein Trunkenbold sein, cessante caussa cessat effectus. (Man besehe hiervon Danzii Grammat. hebr. §. 17. caut. 7). Ich weis, dass das ganze erlauchte Publicum, der Wahrheit gemäs,