gefallen, und habe alles darin unter Siegel legen lassen; dabei sie ihr dermassen übel begegnet wären, dass diese vor Gram und Prast kurz darauf den Geist aufgegeben hätte. Ihre Schwester habe sich sogleich in den Besitz aller Güter gesetzt, und sowohl den Hof als die Geistlichkeit auf ihre Seiten gebracht: weil sie vorgeben, sie sei von ihrer Religion abgefallen. Wo sich also ihr HochFürstlichen Durchleucht, der Prinzessin Herr Vater, nicht eher annehme, so würde sie wenig von der reichen Hinterlassenschaft der Ihrigen zu hoffen haben.
Nach dieser Erzehlung stunde die Prinzessin auf, und indem sie dem Grafen die Hand bot, um nach der Burg sich zurück zu begeben, fragte sie ihn unterwegs, wie es doch komme, dass man den Herrn von Riesenburg nicht auf der Verzeichnüs des Aquitanischen Hofs fänd? Es ist noch nicht lang, antwortete der Graf, dass dieser Herr sich bei hof aufhält, an welchem er nicht anders als unter dem Namen eines Marggrafen von Luccaille bekant ist. Ich habe, versetzte die fräulein von Turris, ihm auch unter diesem Namen zugeschrieben, und dem ungeacht, nie keine Antwort erlangen können. Ich kan meine schöne fräulein versichern, dass er nicht die geringste Nachricht von ihnen hat erhalten; und stehet deswegen ganz sicher zu vermuten, dass sowohl ihre Briefe an ihn, als seine an sie, von dessen Herrn Vater seien aufgefangen worden: welches er, als Befehlshaber von Austrasien, durch welche Provinz alle Briefe von hier nach Panopolis lauffen müssen, um so viel leichter hat tun können.
Unter diesen Gesprächen kam die Prinzessin bis an ihr Zimmer, wo sich der Graf von ihr beurlaubte, und sich nach den Seinigen verfügte. Er fand unter andern vornehmen Herren, die dahin gekommen waren, ihm die Aufwartung zu machen, auch den Herrn von Güldenblech. Dieser hatte unterdessen, dass sein vermeinter Arzt sich in einen Grafen verwandelt, zu Argilia die angenehme Nachricht bekommen, dass nach gemachter. Inventur seiner Habseligkeiten und Abzuge seiner Schulden, ihm noch wohl dreisig tausend Taler heraus kommen dürften; womit er und die Seinigen einen stattlichen Grund zu einer neuern und bessern Haushaltung zu legen hoffnung hätte: Der Graf wünschte ihm dazu von Herzen Glück: und empfieng dargegen von demselben die lebhafteste Danksagung für die an ihm erwiesene glückliche Chur.
Es war denselben Tag ein groses fest bei hof: alles erschien daran im besten Aufputz. Die Fürstliche Tafel war mit vier und zwanzig, und die MarschalsTafel mit mehr als dreissig Personen besetzt: Man hörte dabei die schönste Music: Die speisen, die Geschirre, die Bedienung, alles war prächtig, schön und wohl ausgesonnen: Man hatte die niedlichste speisen und die herrlichste Getränke; allein, man nötigte niemand, davon mehr zu geniesen, als er selbsten wolte. Der Graf, welcher die unmässige Art, Tafel zu halten, schon ehedessen auf seinen Reisen an verschiedenen Höfen beobachtet hatte, vergass nicht, in dieser Sache die vernünftige Aufführung des Argilischen Hofes zu preisen. Der Fürst antwortete ihm darauf, dass ihm jederzeit nichts unsinniger wär vorgekommen, als wenn er hätte sehen mussen, dass die Menschen in solchen Dingen eine Lust suchten, wo doch die Empfindung der Lust aufhörte; und im Gegenteil die Empfindung der Schmertzen anfieng: Er hielt solches für einen ganz unerforschlichen Grund des menschlichen Verderbens, dass sie lieber die abscheulichste Laster begingen und dadurch ihr Leben elendig machten, als durch die Beobachtung der einfältigsten Tugend ihre Glückseligkeit beförderten.
Was ihn und seine Leute beträffe, fügte er hinzu, so wären sie allesamt darauf beflissen, als vernünftige Menschen und als Christen zu leben, denen alle und jede Gattungen von Unmässigkeit verbotten wären; und stünden sie dissfalls sowohl, als die geringste Einwohner dieses Orts, unter ihrer allgemeinen KirchenZucht; welche nicht allein die grobe Verbrechen, sondern auch die Sitten, so der Ehrbarkeit und dem Christentum zuwider wären, zu ahnden pflegte. Dieses gab dem Grafen Anlass, den Fürsten zu fragen, wie es dann in dieser neuen Gemeine, in Ansehung des Ehestands, gehalten würde.
Es darf bei uns, berichtete hierauf der Fürst, nicht ein jedes nach eignem Gutdünken heiraten: Wir betrachten den Ehestand, als eine Sache, daran dem gemeinen Besten am meisten gelegen ist: Wir wissen, dass daraus viel Böses entstehen kan, wenn er nicht nach den Absichten der Göttlichen Einsetzung geführt wird. Wir halten die damit verknüpfte Haushaltung und Kinder-Zucht für die sicherste Mittel, vernünftige Menschen, redliche Bürger und gute Christen zu ziehen. Wer sich also bei uns in den Ehstand begeben will, der wird angesehen als ein Mensch, der ein Ehren-Ammt verlanget: Man untersucht, ob er auch die dazu erforderliche Tugenden und Eigenschafften habe: Diese bestehen in einem gesunden Leib, in einem ehrbaren Christlichen Wandel, in einem zulänglichen Verstand, ein Hauswesen mit Weib, Kindern und Gesind wohl zu regieren, und in einer gewissen Handtierung, sie ehrlich zu ernähren.
Wenn demnach ein Freier seine Neigung auf eine person geworfen hat, und sie beide des Handels einig sind; so müssen sie zuvor, ehe sie mit einander öffentlich getrauet werden, bei den vier zu den Eh-Sachen besonders verordneten Aeltesten der Gemeine sich melden. Dieses sind weise, und sowohl in Gottes Wort als gemeinen Rechten, wohl erfahrne Männer, welche diejenige Personen, die gesonnen sind, sich in den Stand der Eh zu begeben, nach allen Umständen des Leibes und des Gemüts, als auch ihrer zeitlichen Nahrungs-Geschäften,