sie können nicht dencken und empfinden, wie sie wollen: sie haben dazu nicht alle eine gleiche Fähigkeit: der eine hat viel, der andere wenig Verstand: der eine hat deutliche, der andere verwirrte und der dritte gar keine Begriffe, das Gesetz der Liebe verbindet uns, mit eines jeden Gebrechen und Schwachheiten Gedult zu haben: warum nicht auch mit den Mängeln des Verstandes?
Die äusserliche Religion macht keinen Christen: Es kommt darauf an, wer den Willen GOttes tut, und im Glauben wandelt. Unsere Spaltungen und Zänckereien in der Kirche sind noch immer Früchte unsers Unglaubens. Der Glaube wircket Sanfftmut, Liebe, Demut, Geduld. Man hasset, man verfolget sich deswegen nicht einander: man jaget keinen darüber von Haus und Hof. Man spannet niemand darüber auf die Galeeren und schmeisset auch niemand darüber tot. Mein Reich ist nicht von dieser Welt / spricht der Heiland. Er braucht dazu keine Legionen, keine Ross und Reuter, keine Spiese, Schwerdt und Bogen. Sein Reich ist ein geistlich Reich.
Die beste Gemeine ist demnach wohl diese: worinn wenig Glaubens-Artickel, wenig Ceremonien, wenig Streit-fragen; und dargegen viel Liebe, viel Einfalt und viel gute Wercke, als Früchte des Glaubens sich finden.
Von einem beständigen Frieden in Europa.1
Viele Dinge sind nur deswegen in der Welt unmöglich, weil sie die Menschen nicht möglich machen wollen. Was wäre leichter, als einen allgemeinen Frieden in Europa aufzurichten? Alleine der EroberungsGeist, die Heldensucht, und der schier mehrenteils müssige Adel hätte nichts mehr zu tun: man brauchte keine Soldaten mehr, um Länder zu gewinnen, und Städte zu erobern. Die Cronen wären auf den Häuptern derer, die sie tragen und auf ihren Nachkommen gesichert. Die freie Staaten blieben freie Staaten, und ein jedes Volck wurde durch seine eigene gesetz regieret.
Man könnte einen allgemeinen Versamlungs-Ort er wehlen, und darin einen beständigen Friedens-Rat von ungefehr vierzig biss fünffzig Friedens-Richter unterhalten: diese müsten aus allen denjenigen Völckern, die mit in dem allgemeinen Bündnüs stünden, durch eine vorhergehende Wahl gezogen werden: sie müsten die vortrefflichsten Männer ihres Landes sein: und mit einer gründlichen Vernunfft und Einsicht, auch eine gründliche Kenntnüs des natur- und Völcker-Rechts verbinden: sie müsten eine genaue Wissenschafft der Europäischen Staaten und ihrer politischen Verfassung besitzen: sie müsten der vornehmsten Sprachen kündig, insonderheit aber der Lateinischen vollkommen mächtig sein; weil in derselben alles müste tractiret und ausgefertiget werden; sie müsten vor allen Dingen das Lob der Redlichkeit und einer unverletzlichen Treue haben.
Diesen zur allgemeinen Friedens-Versamlung bestimmten Ort müsten die in Europa sich zusammen verbundene Staaten durch ihre Gesandten beschicken, und durch sie die Angelegenheiten ihrer Höfe vortragen lassen. Dis Friedens-Richter hingegen müsten solche mit aller Unparteilichkeit untersuchen, rechtsmässig erörtern; oder in Ermanglung zulänglicher Urkunden und Beweisen, durch gütliche Vergleiche schlichten. Diese Entscheidungen der FriedensRichter müsten nach den meisten Stimmen gelten, und dadurch ihre völlige Rechts-Krafft erlangen.
Der Ort hierzu müste gross, wohl erbauet, gesund, wohlgelegen, und mit allen nötigen Lebens-Mitteln leicht, sicher und wohlfeil zu versehen sein. Auch müste derselbe in keinem mächtigen Königreich, sondern in einem freien Staat sich befinden, und zu einem allgemeinen, niemand in der Welt unterworffenen Friedens-Platz, von den verbundenen Staaten, besonders dazu erkaufft, und gleichsam der Hof von ganz Europa werden. Das Regiment und die Policei daselbst könnte, unter der Aufsicht der Friedens-Richter, ein gemeiner Stadt-Magistrat versehen.
Wegen dem Rang der Potentaten und Republicken, und daher rührenden Vortritt der Gesandten, könnte man sich dahin vergleichen: dass man den ältesten, und in einer ununterbrochenen Abstammung von Königlichem Geblüt besetzten Tronen, wenn sie zugleich auch die mächtigsten sind, den Rang vor andern, die entweder nicht so alt, oder nicht so mächtig sind, gestattete: diejenige, welche wohl eben so alt, aber nicht so mächtig; oder so mächtig und nicht so alt sind, als jene, behielten zwar mit ihnen gleiches Ansehen und gleiche Hoheit; ihre Gesandten aber wichen den Gesandten der ersten aus Höfflichkeit, ohne deswegen der Macht und Würde ihrer eigenen Cronen etwas zu vergeben: diejenige von der ersten Gattung müsten im Ceremoniel, wo ein Vortritt sich äussern sollte, mit einander umwechseln; und wo ja ein Gesandter dem andern zufälliger oder vorsetzlicher Weise vorgehen sollte; so müste doch dadurch dem einen weder etwas genommen, noch dem andern etwas vergeben werden. In Betrachtung, dass ein vor allemahl die Gleichheit unter ihnen reguliret wär.
Die andere Cronen würden des Rangs halber nach obiger Regel leicht zu vergnügen sein; dann wo die Macht und das Altertum zusammen stehen, da machen sie auch einen gewissen Vorzug, welchen die andere, denen entweder das eine, oder das andere mangelt, sich vernünfftig bescheiden würden, an ihnen zu erkennen. Und dieses um so viel ehender, weil sie dadurch an und vor sich selbst an ihrer Hoheit nicht das mindeste verlieren; in Erwegung dass das ganze Ceremoniel-Wesen, nachdem einmal eingerichteten Frieden, nur eine Sache des blosen Wohlstandes und der Ordnung wär.
Alle und jede Sachen, wie sie bei dieser allgemeinen Friedens-Versammlung durch Urteil und Recht von den dazu bestimmten Richtern entschieden, und abgetan würden; müsten ohne allen Widerspruch, für gültig angenommen und vollzogen werden; Im Verweigerungs-Fall aber, wär eine gewisse Executions-Ordnung aufzurichten; vermög welcher