hatte zwar seine Aemter, sie wurden aber nicht unter so viele Ober-Aemter geteilet, dass ein jedes wieder einen besonderen Hof ausmachte. Diese Bedienten mussen abermahl wieder so viele andere Bediente haben, welche wiederum so viel Aufwärter, Leibdiener und Gesinde nach sich ziehen, dass die gröste Einkünfte eines staates kaum zulänglich sind, so viele müssige Leute zu ernähren.
Dieses Ubel herrschet auch bei den Armen im feld: Ein jeder Befehlshaber führet einen grossen Schweiff von unnötigen Bedienten mit sich. Diese fechten nicht, sondern verzehren nur was die arme Soldaten entbehren müssen: Sie beschweren die Züge, bringen den Mangel ins Lager, und schaden dadurch der gemeinen sache.
Wie diese Unordnung nicht auf einmal, sondern nach und nach entstanden ist; so kan sie auch nicht wohl auf einmal wieder aufgehoben werden. Die Zeit, das Alter, der Tod geben von sich selbst dazu die gelegenheit: Man schaft keine alte Bedienten nicht ab; man nimmt nur keine neue mehr an, und macht keine unnötige Aemter, um müssige Leute unterzubringen.
Viele staates-Diener taugen zu nichts, als dass sie die Macht eines Fürsten schwächen, den Staat verwirren, allerhand Zwiespalt erregen, ihre Banden und ihren Anhang auf Unkosten des gemeinen Bestens empor treiben, und öfters selbst dem Regenten gesetz vorschreiben. Die Geschichten sind voll davon.
Wer mehr Bedienten hält, als er vonnöten hat, der macht sich dadurch viel Geschäfte und Verdruss zugleich. Es ist nichts übler zu regieren und in Ordnung zu halten, als Leute, die voll auf leben, und nichts zu tun haben. Sie sind sich und dem Staat zur Last. Ein Fürst muss demnach für seine Leute die Gnade haben, und ihnen nicht nur Brod, sondern auch Arbeit geben.
Die Majestät braucht keines erborgten Glantzes: Sie macht sich durch sich selbst verehren: Der unordentliche Schwarm der vielen geputzten Menschen, welche den Hof zieren und das Land arm machen, ist keine wahre Grosheit: Man überlasse diese kleine Ehre Parade zu machen, der Leib-Wache, den KriegsBeamten, und dem jungen Adel; welcher letztere eine Zeitlang den Hof besuchen sollte, um daselbst die Höflichkeit und gute Sitten zu lernen.
Durch die Einziehung der vielen unnötigen Bedienten kan ein König des Jahrs über ein Million ersparen, und dadurch seine Regierung desto ruhiger und glücklicher machen.
Von den Gerichts-Höfen.
Ein auszehrendes und jämmerliches Ubel ist heute zu Tage die Unordnung und Weitläuftigkeit der Processen. Hier dienet die Gerechtigkeit zu einem Handwerck, ihre Verwalter zu ernahren, und diejenige, die bei ihr Hülffe suchen, zu verderben. Es würde eine grosse Glückseligkeit für alle Völcker sein, wenn man die Weitläuftigkeit der Rechts-Handel, so wohl als die abscheuliche Zungendreschereien der Gewissenslosen Advocaten abstellen könnte.
Es wär solches nicht unmöglich: Eine ordentlich eingerichtete Landes-Ordnung, darin alle HauptFälle und Rechts-fragen auf das allerdeutlichste in gemeiner Landes-Sprache verfasset würden: Ein Gericht aus redlichen, vernünftigen und Rechts-kündigen Männern, die keinen weitern Nutzen von einem Process zu gewarten hätten, als dass sie ihn kurz und gut ausmachten: und dann die Abschaffung aller GerichtsSporteln, Formalien, Fatalien und dergleichen oftmahls recht kindischen Umständen; die nur dazu ersonnen sind, um die Gerechtigkeit zu verwirren, und eine Menge unnötiger Gerichts-Diener zu unterhalten: Diese drei Dinge würden zur Verwaltung der Gerechtigkeit einen viel leichtern Weg bahnen.
Ein jeder Kläger könnte auf diese Art entweder seine Sache mündlich oder schriftlich selbst vortragen, und darüber ein Urteil erwarten: Geschähe solches gleich nicht allemahl förmlich, und nach einer ausgekünstelten Rechts-Gelehrteit; so könnte man doch daraus desto besser die Wahrheit erkennen; ein geschickter Referent, mit weniger Müh, einen kurtzen Verlauf der Sachen (speciem facti) entwerffen, und ohne weitere Umstände den Spruch heraus bringen.
Würde dabei nicht jederzeit die Form Rechtens beobachtet, so wär dieses nur ein kleines Ubel, wenn das Recht nicht selbst darunter leidet; ja sollte auch dieses zuweilen darunter leiden, so wär doch dieses Ubel nicht so Grund-verderblich, als die abscheuliche Weitläuftigkeit der Processe.
O verkehrte Welt! O Jammer der zeiten! Der Unschuldige leidet, man drückt ihn, man bringt ihn um einen teil von seinem Vermögen: Er denckt die Obrigkeit mag richten: GOtt hat sie dazu eingesetzt: Er klaget, man höret ihn; aber seine Klage ist nicht förmlich; Er muss einen Advocaten annehmen: Dieser hat auf den Schlendrian geschworen, und der Schlendrian ist dargegen erkenntlich: Er schmeltzt ihm seine Suppen: Er macht seinen Schornstein rauchen: Der Client verlässt sich auf seine gerechte Sache, und der advokat auf seinen guten Clienten. Sie gehen mit einander die Formalien durch: Es kommt kein Spruch, der Client will ungedultig werden: Der advokat aber tröstet ihn, er spricht, seine Sache stünd gut: es kommt ein communicetur nach dem andern: dann werden Zeugen abgehöret, dann Eide erkannt, dann über jeden Punct neue Erläuterungen und Beweise gefordert: der andere excipirt, replcirt, duplicirt, triplicirt, quadruplicirt ... Endlich erscheint ein Decret: Der Client zahlt mit Freuden dem Advocaten seine lange Rechnung: Er denckt, mein Process ist zu Ende: Ich habe gewonnen. Der Gegenteil appellirt: da geht der Process von neuem an: hier kan der advokat allein nicht helffen: hier müssen Agenten und Procuratoren angenommen werden: hier gilt so viel pro arrha, so viel pro honorario, so viel für deservit, so viel