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elf ein jeder zwei, dass also zusammen 25 herauskommen. Diese werden wieder durchs Los bis auf neun heruntergebracht, welche abermals 45 andere und also ein jedweder fünf ernennet. Das Los vermindert hernach die Zahl dieser letzteren bis auf elf, und diese wählen endlich 41, welche, nachdem sie vorher durch den Staatsrat konfirmieret worden, die eigentliche Electores oder Erwähler des Doge sind und wenigstens mit 25 Stimmen den Doge erwählen. Als Kandidaten werden vornehmlich zwei oder drei Personen von Distinktion aus der Noblesse und der Zahl der Prokuratoren von St. Marco, die sich um die Republik sonderlich verdient gemacht, im Vorschlag gebracht. Wer zum Doge erwählet wird, darf diese Würde bei Konfiskation seiner Güter und Bannisierung seiner person nicht ausschlagen. Er bleibt es aber nicht, wie zu Genua, nur auf zwei Jahr, sondern alle sein Lebtage, hat auch nicht Macht, diese Würde niederzulegen, jedoch hat die Republik Macht, daferne er sich nicht wohl aufführet, ihn abzusetzen. Des Doge Einkommen ist schlecht und beläuft sich jährlich nicht höher als 12000 Ducati d'Argento, welche derselbe aus der Grundzinse des deutschen Hauses und der den deutschen Kaufleuten erteilten Privilegien ziehet, weswegen man mehrenteils lauter reiche Herrn zu dieser Würde erwählet, denen mehr an der Ehre als an den Revenüen gelegen. Des Doge Kleidung ist à l'ordinair so beschaffen: auf dem haupt trägt er eine Maschine, ich weiss nicht, ob ich selbige eine Krone oder eine Mütze nennen soll; oben ist dieselbe wie ein Horn gebogen und wird dieserwegen il Corno genennet. Über den Achseln aber trägt er einen Habit oder Ornat von Pelz mit Hermelinen, fast auf die Art wie der Kurfürstliche in Deutschland. Stirbt ein Doge, so wird er auf Kosten der Republik prächtig zur Erde bestattet, jedoch nicht eher, als bis vorher alle seine Actiones wohl untersucht, vor allen Dingen aber alle seine Schulden von dessen Erben bezahlet worden. Die Senatores erscheinen bei dessen Beerdigung in roten Kleidern, um anzuzeigen, dass die Republik unsterblich sei. Es geschicht gar selten, dass das Interregnum über acht Tage währet, und binnen selbiger Zeit dependiert das meiste von den Staatsräten, der Senat aber wie auch die andern Collegia bleiben indessen ausgesetzt. Sonsten ist zu remarquieren, dass die allgemeinen gesetz und Verordnungen im Namen des Doge publiziert, auch die Schreiben auswärtiger Puissancen an ihn adressiert, ingleichen die Kreditivschreiben in seinem Namen ausgefertiget werden, doch unterschreibt er sie nicht, sondern ein Staatssekretarius. Er antwortet den frembden Gesandten im Namen der Republik in terminis generalibus. Es werden unter seinem Namen alle Münzen geprägt, und führet er den Titel Serenissimo oder Durchlauchtigster. Alle Beneficia von der St.-Marcus-Kirche hat er zu vergeben, worunter sich ordentlicherweise 26 Kanonikate befinden und das sogenannte Primoceriat oder Dekanat. Es erkennet auch diese Kirche keine andere als des Doge Jurisdiction, daher derselbe gleich nach seiner Wahl von dieser Kirche Possession nimmet, und zwar mit besonderen Solennitäten. Wahrhaftig, des venetianischen Doge Staat ist königlich und ungemein prächtig, aber bei aller solcher Pracht ist er nichts anders als ein würklicher Untertan der Republik, und in vielen Stücken ist er noch übler dran als der geringste Senator. Denn in Staatssachen darf er aus eigener Macht und Gewalt ohne Vorbewusst des Rats nichts unternehmen und in den Collegiis, worin er präsidiert, hat er nicht mehr als zwei Vota. Die von auswärtigen Puissancen an ihn geschriebene Briefe darf er weder erbrechen noch vor sich beantworten, und alle seine Dinge muss er mit der grössten Behutsamkeit traktieren, woferne er nicht grosse Verantwortung haben will. Den Augenblick, da er erwählt worden, müssen seine Kinder, Brüder und Anverwandten alle öffentliche Ämter niederlegen, und solange seine Regierung währet, dürfen sie sich keine Hoffnung zu einer Charge machen. Er darf ohne spezielle Erlaubnis des Rats nicht einen Augenblick aus der Stadt reisen, daher man im gemeinen Sprichworte zu sagen pflegt: Der venetianische Doge ist bei Solennitäten ein König, bei Beratschlagungen ein blosser Ratsherr, in seinem haus und in der Stadt aber ein Gefangener."

"Ei!" sagte hier der Herr von Talberg, "so will ich lieber ein deutscher Landjunker bleiben, als ein Doge zu Venedig werden." "Ich selbst halte davor", versetzte Elbenstein, "dass man dabei vergnügter lebt. Allein, mein Herr!" sprach er zum Offizier, "wie ist es denn mit den Ratscollegiis beschaffen?" "Deren sind", gab dieser zur Antwort, "vornehmlich fünf. Das erste und vornehmste ist la Signoria; benebst dem Herzoge oder Doge befinden sich darinnen sechs Staatsräte, welche alle Jahr abgewechselt werden und jederzeit in roten Röcken erscheinen müssen. Das zweite ist der grosse Rat oder Il Consiglio grande, worin alle Nobili Sitz und stimme haben, daher es zum öftern aus mehr als 1000 Personen bestehet, und eben in diesem Collegio geschicht die Wahl eines neuen Doge. Das dritte ist Consiglio del pregadi oder der etwas engere Rat, welcher aus ungefähr 300 Nobili oder venetianischen Edelleuten bestehet. Diesen hält man vor die Seele der Republik. Das vierte Kollegium heisst Il Consiglio proprio, darinnen sitzen die sogenannten Savii Grandi, welche, wenn man die Signoria ausrechnet, 26 Personen ausmachen, und allhier wird den Gesandten auswärtiger Puissancen Audienz erteilet. Das fünfte wird genennet Il Collegio delli Dieci. Dieses bestehet aus zehn Männern, welche das höchste peinliche Gericht hegen, vor welchen auch der Herzog in person erscheinen müsste, wenn er von jemanden verklagt