wieder zu ihm in sein Zimmer kommen möchten, weil er vor seinem Abschiede aus dieser Welt, ihnen allen noch etwas vorzutragen hätte. Sie gehorsameten, und speiseten in den NebenZimmern, er, der Alt-Vater, nahm auch ein wenig Suppe, etliche Bissen von gekochten und gebratenen speisen, nachher ein eintzig Glass Wein zu sich, sass hernach mit offenen Augen in dem stuhl, biss der ganze Hausse wieder zurück kam. Nachdem sich die Herrn Geistlichen und Aeltesten auf Stühle gesetzt, die übrigen aber in Ordnung getreten waren, befahl er mir, Pappier, Dinte und Feder zu langen, und seine Rede nachzuschreiben, denn, sagte er: ich werde langsam genug reden. Ich gehorsamete, und also höreten wir in nachfolgenden Worten:
Die Abschieds-Rede und letzten Willen des
Alt-Vaters Alberti Julii I.
Lieben Kinder und wertesten Freunde! Sehet, ich werde in wenig Tagen sterben, doch, GOtt wird mit euch sein. Meine Seele ist, GOtt sei Lob und Danck gesagt, wohl beraten, denn ich bin versichert, dass sie GOTT gewiss zu Gnaden auf- und annehmen wird. Das Zeitliche hatte ich mir bereits aus dem Sinne geschlagen, jedoch auf Einraten meines Beicht-Vaters, Herrn Mag. Schmeltzers, habe mir gefallen lassen, vor meinem Abschiede, euch noch mündlich meine gedanken ein und anderer Dinge wegen zu eröffnen. Ich habe zwar schon vor einigen Jahren meinen letzten Willen zu Pappier gebracht, welcher sich unter meinen Scripturen finden wird, weiln sich aber seit der Zeit auf dieser Insul vieles verändert, vermehret und verbessert hat, so verlange ich nicht, dass man sich eben in allen Puncten darnach einrichten solle, ich will aber auch nicht, dass man dieses Manuscript ganz und gar hinweg werffe, denn die gesetz, Anweisungen und Vermahnungen, so ich darinnen gegeben, sind zum teil noch wohl Betrachtens-würdig, obschon einige derselben unnöt- und überflüssig sind.
Das wenige, was ich etwa noch anzuordnen habe, ist dieses:
1.) Soll mein erstgebohrner Sohn Albertus Julius II. nach meinem tod auf diesem meinem stuhl sitzen, und an meiner Statt das Ober-Haupt auf dieser Insul sein. Nach dessen tod folget ihm sein Sohn Albertus III. weiter aber soll sich das Recht der ErstGeburt nicht erstrecken, sondern nach dem Ableben Alberti III. soll derjenige, welcher in den Stämmen meiner Söhne, die aus meinen Lenden gekommen sind, nämlich Alberti, Stephani, Johannis, Cristophori und Christiani, am ältesten an Jahren erfunden wird, das Regiment haben. Jedoch ist meine Meinung im geringsten nicht, dass ein solches Ober-Haupt als ein souverainer Fürst regieren und befehlen solle, sondern seine Macht und Gewalt muss durch das Ansehen und Stimmen noch mehrerer Personen eingeschränckt sein. Demnach sollen
2.) Neun Senatores oder Vorsteher der Gemeinen, und zwar aus jeglicher Pflantz-Stadt, wie sie jetzt sind, bleiben, und nach deren Ableben allezeit andere Aeltesten und Vorsteher erwählet werden. Hiernächst sollen
3.) aus jeder Pflantz-Stadt noch 3. Beisitzer, nämlich 1. Felsenburger und 2. Europäer, und zwar nicht nach dem Alter, sondern nach ihrem verstand und Wissenschafft ausgesucht werden.
4.) Mein Vetter Franz Martin Julius, dessen Sohn Eberhard Julius, die Capitains Wolffgang und Wodlei, auch Litzberg und van Blac, sollen wegen ihres besonderen Verstandes und Geschicklichkeit bei dem ganzen Regimente, welches solchergestalt mit dem Ober-haupt aus 37. Personen bestehet, als Geheimbde Räte stehen, und als Befehlshaber mit zu achten sein.
5.) Was das Kirchen- und Schul-Wesen anbelanget, so sollen die 3. Herren Geistlichen freie und unumschränckte Macht und Gewalt haben, darinnen so zu disponiren, wie sie es vor GOTT und ihrem Gewissen verantworten können, wie ich denn schon versichert bin, dass sie, wie bisshero geschehen, nach Beschaffenheit der Zeit und gelegenheit fernerhin alles wohl einrichten werden, deswegen sei derjenige verflucht, welcher sich ihren löblichen Unternehmungen widersetzt.
6.) Weiln auch zu befürchten, dass in künfftigen zeiten etwa der Satan, auf GOttes Zulassung, wie im Paradiese, also auch auf dieser Insul die Menschen zu groben Sünden, Schanden und Lastern zu reitzen und zu verführen trachten werde, als zweiffele zwar nicht, es werden die Herrn Geistlichen alle Kräffte anwenden, demselben zu widerstehen, allein, es wird auch nötig sein, dass die Aeltesten mit Zuziehung der Herrn Geistlichen nach und nach, wie es nämlich die zeiten mit sich bringen werden, heilsame gesetz und Ordnungen stifften, wornach sich ein jeder richten könne und solle.
7.) Wegen Bau- und Verbesserung des Zustandes auf dieser Insul, will ich euch, meine liebsten Kinder und Freunde, nichts vorschreiben, sondern alles eurem Fleisse und Klugheit überlassen. Lasset nur den kapitän Horn, welcher so viel Treue und Liebe gegen uns erzeiget hat, nicht unbelohnet, bedencket auch das Volck wohl, das er mit sich führet, denn ihr habt keinen Mangel an zeitlichen Gütern.
8.) Nun will ich von dem reden, was mich allein betrifft: Begrabet meinen Leib an die lincke Seite meiner seel Ehe-Gemahlin, der Concordia, denn ihr erster Mann liegt ihr zur Rechten, und ich habe mir diese Städte schon seit vielen Jahren ausersehen.
Hier fiel Herr Mag. Schmeltzer ins Wort, und
sagte, wie er in seinen gedanken gehabt, dass, wenn
der Alt-Vater nach GOttes Willen von