
        
                                 Immanuel Kant
                            Beantwortung der Frage:
                              Was ist Aufklärung?
     Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten
Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne
Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit,
wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der
Entschliessung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu
bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist
also der Wahlspruch der Aufklärung.
    Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so grosser Teil der
Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen
(naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum
es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so
bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen
Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät
beurteilt, u.s.w.: so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe
nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das
verdriessliche Geschäft schon für mich übernehmen. Dass der bei weitem grösste Teil
der Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit,
ausser dem dass er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen
schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen
haben. Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben, und sorgfältig
verhüteten, dass diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt ausser dem Gängelwagen,
darin sie sie einsperreten, wagen durften: so zeigen sie ihnen nachher die
Gefahr, die ihnen drohet, wenn sie es versuchen, allein zu gehen. Nun ist diese
Gefahr zwar eben so gross nicht, denn sie würden durch einigemal Fallen wohl
endlich gehen lernen; allein ein Beispiel von der Art macht doch schüchtern, und
schreckt gemeiniglich von allen ferneren Versuchen ab.
    Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm beinahe
zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten. Er hat sie sogar lieb
gewonnen, und ist vor der Hand wirklich unfähig, sich seines eigenen Verstandes
zu bedienen, weil man ihn niemals den Versuch davon machen liess. Satzungen und
Formeln, diese mechanischen Werkzeuge eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr
Missbrauchs seiner Naturgaben, sind die Fussschellen einer immerwährenden
Unmündigkeit. Wer sie auch abwürfe, würde dennoch auch über den schmalesten
Graben einen nur unsicheren Sprung tun, weil er zu dergleichen freier Bewegung
nicht gewöhnt ist. Daher gibt es nur wenige, denen es gelungen ist, durch eigene
Bearbeitung ihres Geistes sich aus der Unmündigkeit heraus zu wickeln, und
dennoch einen sicheren Gang zu tun.
    Dass aber ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich; ja es ist,
wenn man ihm nur Freiheit lässt, beinahe unausbleiblich. Denn da werden sich
immer einige Selbstdenkende, sogar unter den eingesetzten Vormündern des grossen
Haufens, finden, welche, nachdem sie das Joch der Unmündigkeit selbst abgeworfen
haben, den Geist einer vernünftigen Schätzung des eigenen Werts und des Berufs
jedes Menschen, selbst zu denken, um sich verbreiten werden. Besonders ist
hiebei: dass das Publikum, welches zuvor von ihnen unter dieses Joch gebracht
worden, sie hernach selbst zwingt, darunter zu bleiben, wenn es von einigen
seiner Vormünder, die selbst aller Aufklärung unfähig sind, dazu aufgewiegelt
worden; so schädlich ist es, Vorurteile zu pflanzen, weil sie sich zuletzt an
denen selbst rächen, die, oder deren Vorgänger, ihre Urheber gewesen sind. Daher
kann ein Publikum nur langsam zur Aufklärung gelangen. Durch eine Revolution
wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem Despotism und gewinnsüchtiger
oder herrschsüchtiger Bedrückung, aber niemals wahre Reform der Denkungsart zu
Stande kommen; sondern neue Vorurteile werden, eben sowohl als die alten, zum
Leitbande des gedankenlosen grossen Haufens dienen.
    Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die
unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heissen mag, nämlich die: von seiner
Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen. Nun höre ich aber von
allen Seiten rufen: räsonniert nicht! Der Offizier sagt: räsonniert nicht,
sondern exerziert! Der Finanzrat: räsonniert nicht, sondern bezahlt! Der
Geistliche: räsonniert nicht, sondern glaubt! (Nur ein einziger Herr in der Welt
sagt: räsonniert, so viel ihr wollt, und worüber ihr wollt; aber gehorcht!) Hier
ist überall Einschränkung der Freiheit. Welche Einschränkung aber ist der
Aufklärung hinderlich? welche nicht, sondern ihr wohl gar beförderlich? - Ich
antworte: der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muss jederzeit frei sein, und
der allein kann Aufklärung unter Menschen zu Stande bringen; der Privatgebrauch
derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt sein, ohne doch darum den
Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu hindern. Ich verstehe aber unter dem
öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen, den jemand als
Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt macht. Den
Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen ihm anvertrauten
bürgerlichen Posten, oder Amte, von seiner Vernunft machen darf. Nun ist zu
manchen Geschäften, die in das Interesse des gemeinen Wesens laufen, ein
gewisser Mechanism notwendig, vermittelst dessen einige Glieder des gemeinen
Wesens sich bloss passiv verhalten müssen, um durch eine künstliche Einhelligkeit
von der Regierung zu öffentlichen Zwecken gerichtet, oder wenigstens von der
Zerstörung dieser Zwecke abgehalten zu werden. Hier ist es nun freilich nicht
erlaubt, zu räsonnieren; sondern man muss gehorchen. So fern sich aber dieser
Teil der Maschine zugleich als Glied eines ganzen gemeinen Wesens, ja sogar der
Weltbürgergesellschaft ansieht, mitin in der Qualität eines Gelehrten, der sich
an ein Publikum im eigentlichen Verstande durch Schriften wendet: kann er
allerdings räsonnieren, ohne dass dadurch die Geschäfte leiden, zu denen er zum
Teile als passives Glied angesetzt ist. So würde es sehr verderblich sein, wenn
ein Offizier, dem von seinen Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienste über die
Zweckmässigkeit oder Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er muss
gehorchen. Es kann ihm aber billigermassen nicht verwehrt werden, als Gelehrter,
über die Fehler im Kriegesdienste Anmerkungen zu machen, und diese seinem
Publikum zur Beurteilung vorzulegen. Der Bürger kann sich nicht weigern, die ihm
auferlegten Abgaben zu leisten; sogar kann ein vorwitziger Tadel solcher
Auflagen, wenn sie von ihm geleistet werden sollen, als ein Skandal (das
allgemeine Widersetzlichkeiten veranlassen könnte) bestraft werden. Eben
derselbe handelt demohngeachtet der Pflicht eines Bürgers nicht entgegen, wenn
er, als Gelehrter, wider die Unschicklichkeit oder auch Ungerechtigkeit solcher
Ausschreibungen öffentlich seine Gedanken äussert. Eben so ist ein Geistlicher
verbunden, seinen Katechismusschülern und seiner Gemeine nach dem Symbol der
Kirche, der er dient, seinen Vortrag zu tun; denn er ist auf diese Bedingung
angenommen worden. Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogar den Beruf
dazu, alle seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über das
Fehlerhafte in jenem Symbol, und Vorschläge wegen besserer Einrichtung des
Religions- und Kirchenwesens, dem Publikum mitzuteilen. Es ist hiebei auch
nichts, was dem Gewissen zur Last gelegt werden könnte. Denn, was er zu Folge
seines Amts, als Geschäftträger der Kirche, lehrt, das stellt er als etwas vor,
in Ansehung dessen er nicht freie Gewalt hat, nach eigenem Gutdünken zu lehren,
sondern das er nach Vorschrift und im Namen eines andern vorzutragen angestellt
ist. Er wird sagen: unsere Kirche lehrt dieses oder jenes; das sind die
Beweisgründe, deren sie sich bedient. Er zieht alsdann allen praktischen Nutzen
für seine Gemeinde aus Satzungen, die er selbst nicht mit voller Überzeugung
unterschreiben würde, zu deren Vortrag er sich gleichwohl anheischig machen
kann, weil es doch nicht ganz unmöglich ist, dass darin Wahrheit verborgen läge,
auf alle Fälle aber wenigstens doch nichts der innern Religion Widersprechendes
darin angetroffen wird. Denn glaubte er das letztere darin zu finden, so würde
er sein Amt mit Gewissen nicht verwalten können; er müsste es niederlegen. Der
Gebrauch also, den ein angestellter Lehrer von seiner Vernunft vor seiner
Gemeinde macht, ist bloss ein Privatgebrauch; weil diese immer nur eine
häusliche, obzwar noch so grosse, Versammlung ist; und in Ansehung dessen ist er,
als Priester, nicht frei, und darf es auch nicht sein, weil er einen fremden
Auftrag ausrichtet. Dagegen als Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen
Publikum, nämlich der Welt, spricht, mitin der Geistliche im öffentlichen
Gebrauche seiner Vernunft, geniesst einer uneingeschränkten Freiheit, sich seiner
eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen. Denn dass
die Vormünder des Volks (in geistlichen Dingen) selbst wieder unmündig sein
sollen, ist eine Ungereimteit, die auf Verewigung der Ungereimteiten
hinausläuft.
    Aber sollte nicht eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa eine
Kirchenversammlung, oder eine ehrwürdige Classis (wie sie sich unter den
Holländern selbst nennt) berechtigt ein, sich eidlich unter einander auf ein
gewisses unveränderliches Symbol zu verpflichten, um so eine unaufhörliche
Obervormundschaft über jedes ihrer Glieder und vermittelst ihrer über das Volk
zu führen, und diese so gar zu verewigen? Ich sage: das ist ganz unmöglich. Ein
solcher Kontrakt, der auf immer alle weitere Aufklärung vom Menschengeschlechte
abzuhalten geschlossen würde, ist schlechterdings null und nichtig; und sollte
er auch durch die oberste Gewalt, durch Reichstäge und die feierlichsten
Friedensschlüsse bestätigt sein. Ein Zeitalter kann sich nicht verbünden und
darauf verschwören, das folgende in einen Zustand zu setzen, darin es ihm
unmöglich werden muss, seine (vornehmlich so sehr angelegentliche) Erkenntnisse
zu erweitern, von Irrtümern zu reinigen, und überhaupt in der Aufklärung weiter
zu schreiten. Das wäre ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren
ursprüngliche Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten besteht; und die
Nachkommen sind also vollkommen dazu berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter
und frevelhafter Weise genommen, zu verwerfen. Der Probierstein alles dessen,
was über ein Volk als Gesetz beschlossen werden kann, liegt in der Frage: ob ein
Volk sich selbst wohl ein solches Gesetz auferlegen könnte? Nun wäre dieses
wohl, gleichsam in der Erwartung eines bessern, auf eine bestimmte kurze Zeit
möglich, um eine gewisse Ordnung einzuführen; indem man es zugleich jedem der
Bürger, vornehmlich dem Geistlichen, frei liesse, in der Qualität eines Gelehrten
öffentlich, d.i. durch Schriften, über das Fehlerhafte der dermaligen
Einrichtung seine Anmerkungen zu machen, indessen die eingeführte Ordnung noch
immer fortdauerte, bis die Einsicht in die Beschaffenheit dieser Sachen
öffentlich so weit gekommen und bewähret worden, dass sie durch Vereinigung ihrer
Stimmen (wenn gleich nicht aller) einen Vorschlag vor den Tron bringen könnte,
um diejenigen Gemeinden in Schutz zu nehmen, die sich etwa nach ihren Begriffen
der besseren Einsicht zu einer veränderten Religionseinrichtung geeinigt hätten,
ohne doch diejenigen zu hindern, die es beim Alten wollten bewenden lassen. Aber
auf eine beharrliche, von niemanden öffentlich zu bezweifelnde
Religionsverfassung, auch nur binnen der Lebensdauer eines Menschen, sich zu
einigen, und dadurch einen Zeitraum in dem Fortgange der Menschheit zur
Verbesserung gleichsam zu vernichten, und fruchtlos, dadurch aber wohl gar der
Nachkommenschaft nachteilig, zu machen, ist schlechterdings unerlaubt. Ein
Mensch kann zwar für seine Person, und auch alsdann nur auf einige Zeit, in dem,
was ihm zu wissen obliegt, die Aufklärung aufschieben; aber auf sie Verzicht zu
tun, es sei für seine Person, mehr aber noch für die Nachkommenschaft, heisst die
heiligen Rechte der Menschheit verletzen und mit Füssen treten. Was aber nicht
einmal ein Volk über sich selbst beschliessen darf, das darf noch weniger ein
Monarch über das Volk beschliessen; denn sein gesetzgebendes Ansehen beruht eben
darauf, dass er den gesamten Volkswillen in dem seinigen vereinigt. Wenn er nur
darauf sieht, dass alle wahre oder vermeinte Verbesserung mit der bürgerlichen
Ordnung zusammen bestehe: so kann er seine Untertanen übrigens nur selbst machen
lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu tun nötig finden; das geht ihn
nichts an, wohl aber zu verhüten, dass nicht einer den andern gewalttätig
hindere, an der Bestimmung und Beförderung desselben nach allem seinen Vermögen
zu arbeiten. Es tut selbst seiner Majestät Abbruch, wenn er sich hierin mischt,
indem er die Schriften, wodurch seine Untertanen ihre Einsichten ins reine zu
bringen suchen, seiner Regierungsaufsicht würdigt, sowohl wenn er dieses aus
eigener höchsten Einsicht tut, wo er sich dem Vorwurfe aussetzt: Caesar non est
supra grammaticos, als auch und noch weit mehr, wenn er seine oberste Gewalt so
weit erniedrigt, den geistlichen Despotism einiger Tyrannen in seinem Staate
gegen seine übrigen Untertanen zu unterstützen.
    Wenn denn nun gefragt wird: Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter?
so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der Aufklärung. Dass die
Menschen, wie die Sachen jetzt stehen, im ganzen genommen, schon im Stande
wären, oder darin auch nur gesetzt werden könnten, in Religionsdingen sich ihres
eigenen Verstandes ohne Leitung eines andern sicher und gut zu bedienen, daran
fehlt noch sehr viel. Allein, dass jetzt ihnen doch das Feld geöffnet wird, sich
dahin frei zu bearbeiten, und die Hindernisse der allgemeinen Aufklärung, oder
des Ausganges aus ihrer selbst verschuldeten Unmündigkeit, allmählich weniger
werden, davon haben wir doch deutliche Anzeigen. In diesem Betracht ist dieses
Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung, oder das Jahrhundert Friederichs.
    Ein Fürst, der es seiner nicht unwürdig findet, zu sagen: dass er es für
Pflicht halte, in Religionsdingen den Menschen nichts vorzuschreiben, sondern
ihnen darin volle Freiheit zu lassen, der also selbst den hochmütigen Namen der
Toleranz von sich ablehnt: ist selbst aufgeklärt, und verdient von der dankbaren
Welt und Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden, der zuerst das menschliche
Geschlecht der Unmündigkeit, wenigstens von Seiten der Regierung, entschlug, und
jedem frei liess, sich in allem, was Gewissensangelegenheit ist, seiner eigenen
Vernunft zu bedienen. Unter ihm dürfen verehrungswürdige Geistliche, unbeschadet
ihrer Amtspflicht, ihre vom angenommenen Symbol hier oder da abweichenden
Urteile und Einsichten, in der Qualität der Gelehrten, frei und öffentlich der
Welt zur Prüfung darlegen; noch mehr aber jeder andere, der durch keine
Amtspflicht eingeschränkt ist. Dieser Geist der Freiheit breitet sich auch
ausserhalb aus, selbst da, wo er mit äusseren Hindernissen einer sich selbst
missverstehenden Regierung zu ringen hat. Denn es leuchtet dieser doch ein
Beispiel vor, dass bei Freiheit, für die öffentliche Ruhe und Einigkeit des
gemeinen Wesens nicht das mindeste zu besorgen sei. Die Menschen arbeiten sich
von selbst nach und nach aus der Rohigkeit heraus, wenn man nur nicht
absichtlich künstelt, um sie darin zu erhalten.
    Ich habe den Hauptpunkt der Aufklärung, die des Ausganges der Menschen aus
ihrer selbst verschuldeten Unmündigkeit, vorzüglich in Religionssachen gesetzt:
weil in Ansehung der Künste und Wissenschaften unsere Beherrscher kein Interesse
haben, den Vormund über ihre Untertanen zu spielen; überdem auch jene
Unmündigkeit, so wie die schädlichste, also auch die entehrendste unter allen
ist. Aber die Denkungsart eines Staatsoberhaupts, der die erstere begünstigt,
geht noch weiter, und sieht ein: dass selbst in Ansehung seiner Gesetzgebung es
ohne Gefahr sei, seinen Untertanen zu erlauben, von ihrer eigenen Vernunft
öffentlichen öffentlichen Gebrauch zu machen, und ihre Gedanken über eine
bessere Abfassung derselben, sogar mit einer freimütigen Kritik der schon
gegebenen, der Welt öffentlich vorzulegen; davon wir ein glänzendes Beispiel
haben, wodurch noch kein Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren.
    Aber auch nur derjenige, der, selbst aufgeklärt, sich nicht vor Schatten
fürchtet, zugleich aber ein wohldiszipliniertes zahlreiches Heer zum Bürgen der
öffentlichen Ruhe zur Hand hat, - kann das sagen, was ein Freistaat nicht wagen
darf: räsonniert, so viel ihr wollt, und worüber ihr wollt; nur gehorcht! So
zeigt sich hier ein befremdlicher nicht erwarteter Gang menschlicher Dinge; so
wie auch sonst, wenn man ihn im grossen betrachtet, darin fast alles paradox ist.
Ein grösserer Grad bürgerlicher Freiheit scheint der Freiheit des Geistes des
Volks vorteilhaft, und setzt ihr doch unübersteigliche Schranken; ein Grad
weniger von jener verschafft hingegen diesem Raum, sich nach allem seinen
Vermögen auszubreiten. Wenn denn die Natur unter dieser harten Hülle den Keim,
für den sie am zärtlichsten sorgt, nämlich den Hang und Beruf zum freien Denken,
ausgewickelt hat: so wirkt dieser allmählich zurück auf die Sinnesart des Volks
(wodurch dieses der Freiheit zu handeln nach und nach fähiger wird), und endlich
auch sogar auf die Grundsätze der Regierung, die es ihr selbst zuträglich
findet, den Menschen, der nun mehr als Maschine ist, seiner Würde gemäss zu
behandeln.1
    
    Königsberg in Preussen, den 30. Septemb. 1784.
                                                                        I. Kant.
 
                                    Fussnoten
1 In den Büschingschen wöchentlichen Nachrichten vom 13. Sept. lese ich heute
den 30sten eben dess. die Anzeige der Berlinischen Monatsschrift von diesem
Monat, worin des Herrn Mendelssohn Beantwortung eben derselben Frage angeführt
wird. Mir ist sie noch nicht zu Händen gekommen; sonst würde sie die
gegenwärtige zurückgehalten haben, die jetzt nur zum Versuche da stehen mag,
wiefern der Zufall Einstimmigkeit der Gedanken zuwege bringen könne.
 
    