
        
                              Deutscher Idealismus
                         Der geschlossene Handelsstaat
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                             Johann Gottlieb Fichte
                         Der geschlossene Handelsstaat
           Ein philosophischer Entwurf als Anhang zur Rechtslehre und
                   Probe einer künftig zu liefernden Politik
                         Vorläufige Erklärung des Titels
    Den juridischen Staat bildet eine geschlossene Menge von Menschen, die unter
denselben Gesetzen und derselben höchsten zwingenden Gewalt stehen. Diese Menge
von Menschen soll nun auf gegenseitigen Handel und Gewerbe unter und für
einander eingeschränkt, und jeder; der nicht unter der gleichen Gesetzgebung und
zwingenden Gewalt steht, vom Anteil an jenem Verkehr ausgeschlossen werden, sie
würde dann einen Handelsstaat, und zwar einen geschlossenen Handelsstaat bilden,
wie sie jetzt einen geschlossenen juridischen Staat bildet.
 
                                Seiner Exzellenz
  dem Königl. Preussischen wirklichen geheimen Staats-Minister und Ritter des
                              roten Adler-Ordens
                              Herrn von Struensee
            Euer Excellenz
erlauben, dass ich, nach der Sitte besonders älterer Dedications-Schriftsteller,
vor Ihnen meine Gedanken niederlege über den Zweck und den wahrscheinlichen
Erfolg einer Schrift, die ich Ihnen hierdurch öffentlich, als ein Denkmal meiner
freien Verehrung; zueigne. - Casaubonus unterredet an der Spitze seiner Ausgabe
des Polybius mit Heinrich dem Vierten sich sehr unbefangen über das Studium der
Alten und die gewöhnlichen Vorurteile in Rücksicht dieses Studiums. Verstatten
Euer Excellenz, dass ich ebenso unbefangen mit Ihnen, im Angesichte des
Publicums, über das Verhältnis des speculativen Politikers zum ausübenden mich
unterrede.
    Die letzteren haben zu allen Zeiten den ersteren das Recht zugestanden, über
Einrichtung und Verwaltung der Staaten ihre Gedanken vorzutragen, ohne dass sie
Übrigens an diese Gedanken sich sehr gekehrt, und von den Platonischen
Republiken und utopischen Verfassungen derselben ernstafte Kunde genommen
hätten. Auch ist der Vorwurf der unmittelbaren Unausführbarkeit, der den
Vorschriften der speculativen. Politiker von jeher gemacht worden, zuzugeben;
und gereicht den Urhebern dieser Vorschläge gar nicht zur Unehre, wenn sie nur
mit denselben in einer idealen Welt geblieben sind, und dieses ausdrücklich
bekennen, oder es durch die Tat zeigen. Denn so gewiss in ihren Gedanken
Ordnung, Consequenz und Bestimmteit ist, so gewiss passen ihre Vorschriften
aufgestelltermaassen nur auf den von ihnen vorausgesetzten und erdichteten
Zustand der Dinge, an welchem die allgemeine Regel, wie an einem Exempel der
Rechenkunst, dargestellt wird. Diesen vorausgesetzten Zustand findet der
ausübende Politiker nicht vor sich, sondern einen ganz anderen. Es ist kein
Wunder, dass auf diesen eine Vorschrift nicht passet, welche
aufgestelltermaassen auf ihn nicht berechnet ist.
    Doch wird der Philosoph, wenn er nur nicht seine Wissenschaft für ein
blosses Spiel, sondern für etwas Ernstaftes hält, die absolute Unausführbarkeit
seiner Vorschläge nimmermehr zugeben oder voraussetzen; indem er in diesem Falle
seine Zeit ohne Zweifel auf etwas Nützlicheres wenden würde, als auf ein von ihm
selbst dafür erkanntes Begriffe-Spiel. Er wird behaupten, seine, wenn sie nur
reinteoretisch aufgestellt worden, unmittelbar unausführbaren Vorschriften,
indem sie in ihrer höchsten Allgemeinheit auf alles passen, und eben darum auf
nichts Bestimmtes, müssten für einen gegebenen wirklichen Zustand nur weiter
bestimmt werden: ebenso, wie man durch die Kenntnis des allgemeinen
Verhältnisses der Seiten und Winkel zu einander im Triangel noch keine einzige
wirkliche Seite oder Winkel im Felde erkennt, und noch immer an irgend ein Stück
Massstab und Winkelmesser wirklich anlegen und messen muss; aber durch die
Kenntnis des allgemeinen Verhältnisses in den Stand gesetzt wird, das Übrige
durch blosse Rechnung, ohne wirkliche Anlegung des Maassstabes zu finden.
    Diese weitere Bestimmung der im reinen Staatsrechte aufzustellenden
allgemeinen Regel geschieht nun meines Erachtens in der Wissenschaft, deren
Begriff ich im folgenden bestimme, und sie Politik nenne; und welche ich
gleichfalls für das Geschäft des speculativen Philosophen als solchen halte
(denn dass der ausübende Politiker zugleich auch ein speculativer Philosoph sein
könne, - vielleicht auch das umgekehrte Verhältnis stattfinde, ergibt sich von
selbst). Einer als politisch sich ankündigenden Schrift würde der Vorwurf und
der Beweis der Unausführbarkeit ihrer Vorschläge zu grösserer Unehre gereichen,
als einer staatsrechtlichen. Zwar geht meines Erachtens auch die Politik, so
gewiss sie nur Wissenschaft, nicht aber die Praxis selbst ist, nicht von einem
durchaus bestimmten wirklichen Staate aus, - indem es sodann keine allgemeine,
sondern nur eine besondere Politik sein würde für England, Frankreich, Preussen,
und zwar für diese Staaten im Jahre 1800, und zwar im Herbste des Jahres 1800,
u.s.w. - sondern von dem Zustande, der etwa allen Staaten der grossen
europäischen Republik in dem Zeitalter, da sie aufgestellt wird,
gemeinschaftlich ist. Noch immer hat der ausübende Politiker die in gewisser
Rücksicht noch immer allgemeine Regel auf den besonderen Fall anzuwenden, und
für jeden besonderen Fall ein wenig anders anzuwenden; aber diese allgemeine
Regel liegt doch der Anwendung weit näher.
    Wenn eine Politik nach dieser Idee nur sonst gründlich, mit richtiger
Kenntnis der gegenwärtigen Lage, aus festen, staatsrechtlichen Principien, und
mit richtiger Folgerung aus diesen, bearbeitet wäre, so könnte diese Politik
meines Erachtens nur noch dem blossen Empiriker unnütz scheinen, welcher
Überhaupt keinem Begriffe und keinem Calcul, sondern nur der Bestätigung in
unmittelbarer Erfahrung vertraut, und der sie verwerfen würde, weil sie doch
nicht Tatsachen, sondern nur Begriffe und Berechnungen von Tatsachen
entielte, mit einem Worte, weil sie nicht Historie wäre. Ein solcher Politiker
hat eine Anzahl von Fällen und von gelungenen Massregeln, welche andere vor ihm
in diesen Fällen genommen haben, in seinem Gedächtnisse vorrätig. Was ihm auch
vorkomme, denkt er an einen jener Fälle, und verfährt wie einer jener Politiker
vor ihm, deren einen nach dem anderen er aus dem Grabe erweckt, in seinem
Zeitalter wieder darstellt, und so seinen politischen Lebenslauf zusammensetzt
aus sehr verschiedenen Stücken sehr verschiedener Männer, ohne aus sich selbst
etwas hinzuzutun. Ein solcher wäre bloss zu befragen, Wem denn diejenigen, die
die von ihm gebilligte und nachgeahmte Maassregel zuerst gebraucht, nachgeahmt
hätten; und worauf sie denn bei Ergreifung derselben gerechnet, ob auf
vorhergegangene Erfahrung oder auf Calcul? Er wäre zu erinnern, dass alles, was
nun alt ist, irgend einmal neu gewesen; dass das Menschengeschlecht in diesen
letzten Zeiten doch unmöglich so herabgekommen sein könne, dass ihm nur noch
Gedächtnis und Nachahmungsvermögen übriggeblieben. Es wäre ihm zu zeigen, dass
durch den ohne sein Zutun geschehenen und durch ihn nicht aufzuhaltenden
Fortgang des Menschengeschlechtes gar vieles sich verändert habe, wodurch ganz
neue, in den vorigen Zeitaltern weder zu ersinnende, noch anzuwendende
Massregeln nötig gemacht würden. - Es liesse sich ihm gegenüber eine
vielleicht lehrreiche historische Untersuchung anstellen über die Frage, ob mehr
Uebel in der Welt durch gewagte Neurungen entstanden sei, oder durch träges
Beruhen bei den alten, nicht mehr anwendbaren oder nicht mehr hinlänglichen
Massregeln.
    Ob die gegenwärtige Schrift die eben erwähnen Erfordernisse einer
gründlichen Behandlung der Politik an sich habe, darüber maasst der Verfasser
derselben sich keine Stimme an. In Absicht ihres eigentlichen Vorschlages, den
Handelsstaat ebenso wie den juridischen zu schliessen, und des entscheidenden
Mittels zu diesem Zwecke, der Abschaffung; des Welt- und Einführung des Landes
-Geldes, sieht er freilich voraus, dass kein Staat diesen Vorschlag annehmen
wollen wird, der nicht müsste, und dass der letztere die versprochenen Vorteile
von dieser Maassregel nicht haben werde; dass der Vorschlag sonach
unbeschliessbar; und da eben nie ausgeführt wird, wozu man sieh nicht
entschliessen kann, eben darum auch unausführbar gefunden werden wird. Der
deutlich oder nicht deutlich gedachte Grund dieses Nichtwollens wird der sein,
dass Europa über die übrigen Weltteile im Handel grossen Vorteil hat, und ihre
Kräfte und Producte, bei weitem ohne hinlängliches Aequivalent von seinen
Kräften und Producten, an sich bringt, dass jeder einzelne europäische Staat, so
ungünstig auch in Beziehung auf die übrigen europäischen Staaten die
Handelsbilanz für ihn steht, dennoch von dieser gemeinsamen Ausbeute der übrigen
Welt einigen Vorteil zieht, und die Hoffnung nie aufgibt, die Handelsbilanz zu
seinen Gunsten zu verbessern, und einen noch grösseren Vorteil zu ziehen; auf
welches alles er durch seinen Austritt aus der grösseren europäischen
Handelsgesellschaft freilich Verzicht tun müsste. Um diesen Grund des
Nichtwollens zu heben, müsste gezeigt werden, dass ein Verhältnis, wie das
Europens gegen die übrige Welt, welches sich nicht auf Recht und Billigkeit
gründet, unmöglich fortdauern könne: ein Erweis, der ausserhalb der Grenzen
meines gegenwärtigen Vorhabens lag. Aber auch nachdem dieser Erweis geführt
wäre, könnte man mir noch immer sagen: »Bis jetzt wenigstens dauert dieses
Verhältnis, - dauert die Unterwürfigkeit der Colonien, gegen die Mutterländer,
dauert der Sklavenhandel - noch fort, und Wir werden es nicht erleben, dass
alles dieses aufhöre. Lasst uns Vorteil davon ziehen, so lange es noch hält;
die Zeitalter, da es brechen wird, mögen zusehen, wie sie zurecht kommen. Mögen
allenfalls diese untersuchen, ob sie aus Deinen Gedanken sich etwas nehmen
können; wir können sogar Deinen Zweck nicht wollen, bedürfen sonach gar keiner
Anweisung über die Mittel ihn auszuführen.« - Ich bekenne, dass ich hierauf
keine Antwort habe.
    Der Verfasser bescheidet sich daher, dass auch dieser Entwurf eine blosse
Uebung der Schule ohne Erfolg in der wirklichen Welt bleiben möge; ein Glied aus
der Kette seines allmählig aufzuführenden Systems: und begnügt sich, wenn er
durch die Bekanntmachung desselben anderen auch nur die Veranlassung geben
sollte, über diese Gegenstände tiefer nachzudenken, und vielleicht auf eine oder
die andere in der Sphäre, aus der man nun einmal nicht herausgehen wollen wird,
nützliche und anwendbare Erfindung zu, geraten; und er schränkt ausdrücklich
und wohlbedacht auf diese Zwecke sich ein.
    Euer Excellenz aber geruhen die Versicherung der Verehrung, die ich Ihnen
zolle, als einem der ersten Staatsbeamten der Monarchie, in welcher ich einen
Zufluchtsort fand, als ich in den übrigen Teilen meines deutschen Vaterlandes
mir keinen versprechen durfte, und als Demjenigen, dessen persönliche
Eigenschaften zu bemerken und zu verehren mir vergönnt war, gütig aufzunehmen.
    Berlin, den 31. October 1800.
                                                                  Der Verfasser.
 
                                  Einleitung.
     Vom Verhältnisse des Vernunftstaates zu dem wirklichen, und des reinen
                           Staatsrechts zur Politik.
    Das reine Staatsrecht lässt unter seinen Augen den Vernunftstaat nach
Rechtsbegriffen entstehen; indem es die Menschen ohne alle vorherige den
rechtlichen ähnliche Verhältnisse voraussetzt.
    Aber in diesem Zustande findet man die Menschen nirgends. Allentalben sind
sie unter einer, grossenteils nicht nach Begriffen und durch Kunst, sondern
durch das Ohngefähr oder die Fürsehung entstandenen Verfassung schon beisammen.
In dem letzteren Zustande findet sie der wirkliche Staat; und er kann diese
Verfassung nicht plötzlich zerstören, ohne die Menschen zu zerstreuen, zu
verwildern, und so seinen wahren Zweck, einen Vernunftstaat aus ihnen
aufzubauen, aufzuheben. Er kann nicht mehr tun, als sich dem Vernunftstaate
allmählig annähern. Der wirkliche Staat lässt sich sonach vorstellen, als
begriffen in der allmähligen Stiftung des Vernunftstaates.
    Es ist bei ihm nicht bloss, wie beim Vernunftstaate die Frage, was Rechtens
sei, sondern: wie viel von dem, was Rechtens ist, unter den gegebenen
Bedingungen ausführbar sei? Nennt man die Regierungswissenschaft des wirklichen
Staats nach der eben angegebenen Maxime Politik, so läge diese Politik in der
Mitte zwischen dem gegebenen Staate und dem Vernunftstaate: sie beschriebe die
stete Linie, durch welche der erstere sich in den letzteren verwandelt, und
endigte in das reine Staatsrecht.
    Wer es unternimmt zu zeigen, unter welche Gesetze insbesondere der
öffentliche Handelsverkehr im Staate zu bringen sei, hat daher zuvörderst zu
untersuchen, was im Vernunftstaate über den Verkehr Rechtens sei; dann
anzugeben, was in den bestehenden wirklichen Staaten hierüber Sitte sei; und
endlich den Weg zu zeigen, wie ein, Staat aus dem letzteren Zustande in den
ersteren übergehen könne.
    Ich verteidige mich nicht darüber, dass ich von einer Wissenschaft und
einer Kunst den Vernunftstaat allmählig herbeizuführen, rede. Alles Gute, dessen
der Mensch teilhaftig worden soll, muss durch seine eigene Kunst, zufolge der
Wissenschaft, hervorgebracht werden: dies ist seine Bestimmung. Die Natur gibt
ihm nichts voraus, als die Möglichkeit, Kunst anzuwenden. In der Regierung
ebensowohl als anderwärts muss man alles unter Begriffe bringen, was sich
darunter bringen lässt, und aufhören, irgend etwas zu Berechnendes dem blinden
Zufalle zu überlassen, in Hoffnung, dass er es wohl machen werde.
 
                                  Erstes Buch.
                                  Philosophie.
      Was in Ansehung des Handelsverkehrs im Vernunftstaate Rechtens sei.
                                Erstes Capitel.
                   Grundsätze zur Beantwortung dieser Frage.
    Ein falscher Satz wird gewöhnlich durch einen ebenso falschen Gegensatz
verdrängt; erst spät findet man die in der Mitte liegende Wahrheit. Dies ist das
Schicksal der Wissenschaft.
    Man hat in unseren Tagen die Meinung dass der Staat unumschränkter Vormünder
der Menschheit für alle ihre Angelegenheiten sei, dass er sie glücklich, reich,
gesund, rechtgläubig, tugendhaft, und so Gott will, auch ewig selig machen
solle, zur Genüge widerlegt; aber man hat, wie mir es scheint, von der anderen
Seite die Pflichten und Rechte des Staats wiederum zu eng beschränkt. Es ist
zwar nicht geradezu unrichtig, und lässt einen guten Sinn zu, wenn man sagt: der
Staat habe nichts mehr zu tun, als nur jeden bei seinen persönlichen Rechten
und seinem Eigentume zu erhalten und zu schützen: wenn man nur nicht oft in der
Stille vorauszusetzen schiene, dass unabhängig vom Staate ein Eigentum
stattfinde, dass dieser nur auf den Zustand des Besitzes, in welchem er seine
Bürger antreffe, zu sehen, nach dem Rechtsgrunde der Erwerbung aber nicht zu
fragen habe. Im Gegensatze gegen diese Meinung würde ich sagen: es sei die
Bestimmung des Staats, jedem erst das Seinige zu geben, ihn in sein Eigentum
erst einzusetzen, und sodann erst, ihn dabei zu schützen.
    Ich mache mich deutlicher, indem ich auf erste Grundsülze zurückgehe.
                                       I.
    Es lebt beisammen ein Haufen von Menschen in demselben Wirkungskreise. Jeder
regt und bewegt sich in demselben, und geht frei seiner Nahrung und seinem
Vergnügen nach. Einer kommt dem anderen in den Weg, reisst ein, was dieser
baute, verdirbt oder braucht für sich selbst, worauf er rechnete; der andere
macht es ihm von seiner Seite ebenso; und so jeder gegen jeden. Von
Sittlichkeit, Billigkeit u. dgl. soll hier nicht geredet werden, denn wir stehen
auf dem Gebiet der Rechtslehre. Der Begriff des Rechts aber lässt sich in dem
beschriebenen Verhältnisse nicht anwenden. Ohne Zweifel wird der Boden, der da
getreten, der Baum, der seiner Früchte beraubt wird, sich in keinen Rechtsstreit
einlassen mit dem Menschen, der es tat. Täte es aber ein anderer Mensch,
welchen Grund könnte dieser dafür anführen, dass nicht jeder andere denselben
Boden ebensowohl betreten, oder desselben Baumes Früchte nicht ebensowohl nehmen
dürfte, als Er selbst?
    In diesem Zustande ist keiner frei, weil alle es unbeschränkt sind, keiner
kann zweckmässig irgend etwas ausführen, und einen Augenblick auf die Fortdauer
desselben rechnen. Diesem Widerstreite der freien Kräfte ist nur dadurch
abzuhelfen, dass die Einzelnen sich unter einander vertragen; dass einer dem
anderen sage: mir schadets, wenn du dies tust, und wenn der andere ihm
antwortet, mir dagen schadets, wenn du dies tust, der erste sich erkläre: nun
so will ich das dir Schädliche unterlassen, auf die Bedingung, dass du das mir
Schädliche unterlassest; dass der zweite dieselbe Erklärung von seiner Seite
tue; und von nun an beide ihr Wort halten. Nun erst hat jeder etwas Eigenes,
ihm allein und dem anderen keinesweges zukommendes; ein Recht, und ein
ausschliessendes Recht.
    Lediglich aus dem beschriebenen Vertrage entsteht das Eigentum, entstehen
Rechte auf etwas Bestimmtes, Vorrechte, ausschliessende Rechte. Ursprünglich
haben alle auf alles dasselbe Recht, das heisst, kein einziger hat gegen den
anderen das mindeste Recht voraus. Erst durch die Verzichtleistung aller übrigen
auf etwas, zufolge meines Begehrens es für mich zu behalten, wird es mein
Eigentum. Jene Verzichtleistung aller, und sie allein, ist mein Rechtsgrund.
    Der Staat allein ists, der eine unbestimmte Menge Menschen zu einem
geschlossenen Ganzen zu einer Allheit vereinigt; er allein ists, der bei allen,
die er in seinen Bund aufnimmt, herumfragen kann; durch ihn allein sonach wird
erst ein rechtsbeständiges Eigentum begründet. Mit den übrigen Menschen auf der
Oberfläche des Erdbodens, wenn sie ihm bekannt werden, vertragt er sich im Namen
aller seiner Bürger als Staat. Ausser dem Staate erhalte ich allerdings durch
meinen Vertrag mit meinem nächsten Nachbar ein Eigentumsrecht gegen ihn, sowie
er gegen mich. Aber einen dritten, der hinzukommt, verbinden unsere
Verabredungen nicht; er behält auf alles, was wir zwischen uns beiden das Unsere
nennen, ebensoviel Recht, als zuvor, d. i. ebensoviel Recht als wir.
    Ich habe das Eigentumsrecht beschrieben, als das ausschliessende Recht auf
Handlungen, keinesweges auf Sachen. So ist es. So lange alle ruhig nebeneinander
sind, geraten sie nicht in Streit; erst wie sie sich regen und bewegen und
schaffen, stossen sie aneinander. Die freie Tätigkeit ist der Sitz des Streits
der Kräfte; sie ist sonach der wahre Gegenstand, über welchen die Streiter sich
zu vertragen haben, keinesweges aber sind die Sachen dieser Gegenstand des
Vertrags. Ein Eigentum auf den Gegenstand der freien Handlung fliesst erst, und
ist abgeleitet aus dem ausschliessenden Rechte auf die freie Handlung. Ich werde
mich nicht ermüden, nachzusinnen, wie ich einen idealen Besitz dieses Baumes
haben könne, wenn nur keiner, der in dessen Nähe kommt, ihn antastet, und wenn
nur mir allein es zustehet, zu der mir gefälligen Zeit, seine Früchte
abzunehmen. Ich werde dann ohne Zweifel, und kein anderer, diese Früchte
abnehmen und geniessen; und dies ist doch das einzige, worum es mir zu tun ist.
    Durch diese Behandlung der Aufgabe erspart man sich eine Menge unnützer
Spitzfindigkeiten, und ist sicher, alle Arten des Eigentums in einem durchaus
umfassenden Begriffe erschöpft zu haben.
                                      II.
    Die Sphäre der freien Handlungen sonach wird durch einen Vertrag aller mit
allen unter die einzelnen verteilt, und durch diese Teilung entsteht ein
Eigentum.
    Aber wie muss die Einteilung gemacht werden, wenn sie dem Rechtsgesetze
gemäss sein soll; oder ist es Überhaupt nur genug, dass da geteilt werde, wie
diese Teilung auch immer ausfalle? Wir werden sehen.
    Der Zweck aller menschlichen Tätigkeit ist der, leben zu können; und auf
diese Möglichkeit zu leben haben alle, die von der Natur in das Leben gestellt
wurden, den gleichen Rechtsanspruch. Die Teilung muss daher zuvörderst so
gemacht werden, dass alle dabei bestehen können. Leben und leben lassen!
    Jeder will so angenehm leben, als möglich: und da jeder dies als Mensch
fordert, und keiner mehr oder weniger Mensch ist, als der andere, so haben in
dieser Forderung alle gleich Recht. Nach dieser Gleichheit ihres Rechts muss die
Teilung gemacht werden, so, dass alle und jeder so angenehm leben können, als
es möglich ist, wenn so viele Menschen, als ihrer vorbanden sind, in der
vorhandenen Wirkungssphäre nebeneinander bestehen sollen; also, dass alle
ohngefähr gleich angenehm leben können. Können, sage ich, keinesweges müssen. Es
muss nur an ihm selbst liegen, wenn einer unangenehmer lebt, keinesweges an
irgend einem anderen.
    Setze man eine bestimmte Summe möglicher Tätigkeit in einer gewissen
Wirkungssphäre, als die Eine Grösse. Die aus dieser Tätigkeit erfolgende
Annehmlichkeit des Lebens ist der Wert dieser Grösse. Setze man eine bestimmte
Anzahl Individuen, als die zweite Grösse. Teilet den Wert der ersteren Grösse
zu gleichen Teilen unter die Individuen; und ihr findet, was unter den
gegebenen Umständen jeder bekommen solle. Wäre die erste Summe grösser, oder die
zweite kleiner, so bekäme freilich jeder einen grösseren Teil; aber hierin
könnt ihr nichts ändern; eure Sache ist lediglich, dass das Vorhandene unter
alle gleich verteilt werde.
    Der Teil, der auf jeden kommt, ist das Seinige von Rechtswegen; er soll es
erhalten, wenn es ihm auch etwa noch nicht zugesprochen ist. Im Vernunftstaate
erhält er es; in der Teilung, welche vor dem Erwachen und der Herrschaft der
Vernunft durch Zufall und Gewalt gemacht ist, hat es wohl nicht jeder erhalten,
indem andere mehr an sich zogen, als auf ihren Teil kam. Es muss die Absicht
des durch Kunst der Vernunft sich annähernden wirklichen Staates sein, jedem
allmählig zu dem Seinigen, in dem soeben angezeigten Sinne des Worts, zu
verhelfen. Dies hiess es, wenn ich oben sagte: es sei die Bestimmung des
Staates, jedem das Seinige zu geben.
 
                                Zweites Capitel.
Allgemeine Anwendung der aufgestellten Grundsätze auf den öffentlichen Verkehr.
                                       I.
    Die beiden Hauptzweige der Tätigkeit, durch welche der Mensch sein Leben
erhält und angenehm macht, sind: die Gewinnung der Naturproducte, und die
weitere Bearbeitung derselben für den letzten Zweck, den man sich mit ihnen
setzt. Eine Hauptverteilung der freien Tätigkeit wäre sonach die Verteilung
dieser beiden Geschäfte. Eine Anzahl Menschen, die nunmehr durch diese
Absonderung zu einem Stande würden, erhielte das ausschliessende Recht, Producte
zu gewinnen; ein anderer Stand das ausschliessende Recht, diese Producte für
bekannte menschliche Zwecke weiter zu bearbeiten.
    Der Vertrag dieser beiden Hauptstände wäre der folgende. Der zuletzt
genannte Stand verspricht, keine Handlung, die auf die Gewinnung des rohen
Products geht, und, was daraus folgt, keine Handlung an irgend einem
Gegenstande, der der Gewinnung der Producte ausschliessend gewidmet ist,
vorzunehmen. Dagegen verspricht der erstere, sich aller weiteren Bearbeitung der
Producte, von da an, wo die Natur ihre Arbeit geschlossen hat, gänzlich zu
entalten.
    Aber in diesem Vertrage hat der Stand der Producenten offenbar den Vorteil
über den der Künstler: (so nämlich werde ich um der Kürze willen in dieser
Abhandlung beide Hauptstände im allgemeinen benennen). Wer im ausschliessenden
Besitz der Naturproducte ist, kann aufs mindeste leidlich ohne fremde Hülfe
leben; die geringen Bearbeitungen, welcher diese Producte noch bedürfen, um zur
Nahrung und zur notdürftigen Decke zu dienen, lassen sich ihm nicht wohl
untersagen, weil es nicht wohl möglich ist, ihn darüber zu bewachen. Dagegen
bedarf der Künstler unentbehrlich der Producte, teils zu seiner Ernährung,
teils für die ihm ausschliessend zugestandene weitere Bearbeitung. Ueberdies
ist der letzte Zweck des Künstlers gar nicht der, nur bloss zu arbeiten, sondern
von seiner Arbeit zu leben; und wenn ihm das letztere nicht vermittelst des
ersteren zugesichert ist, so ist ihm in der Tat nichts zugesichert. Es ist
sonach klar, dass, wenn die vorgenommene Verteilung rechtsgemäss sein soll,
jenem lediglich negativen, und bloss die Vermeidung jeder Störung versprechenden
Vertrage, noch ein positiver, eine gegenseitige Leistung verheissender, Vertrag
hinzugefügt werden müsse, folgenden Inhalts:
    Die Producenten verbinden sich, so viele Producte zu gewinnen, dass nicht
nur sie selbst, sondern auch die in ihrem Staatsbunde vorhandenen und ihnen
bekannten Künstler sich davon ernähren können, ferner, dass die letzteren Stoff
zur Verarbeitung haben; sie verbinden sich ferner, den Künstlern diese Producte
gegen die von ihnen verfertigten Fabricate abzulassen, nach dem Maassstabe, dass
die Künstler während der Verfertigung derselben ebenso angenehm leben können,
als sie selbst wahrend der Gewinnung der Producte leben.
    Dagegen machen die Künstler sich verbindlich, den Producenten so viele
Fabricate, als sie deren zu haben gewohnt sind, nach dem angegebenen Maassstabe
des Preises, und in derjenigen Güte, die in der gegebenen Wirkungssphäre dieses
Staats möglich ist, zu liefern.
    Es ist sonach ein Tausch, zuvörderst der Producte und Fabricate gegen
einander verabredet; und zwar ein verbindender; nicht dass man tauschen und
abliefern nur dürfe, sondern dass man es müsse.
    Damit nicht Producent sowie Künstler durch das Herumsuchen und Herumreisen
nach der Waare, deren er jetzt eben bedarf, durch die Verabredung der
Bedingungen, u. dgl. gestört werde, und ein Zeit- und Kraft-Verlust entstehe,
ist es zweckmässig, dass zwischen beide ein dritter Stand in die Mitte trete,
der statt ihrer den Tauschhandel zwischen beiden besorge; der Stand der
Kaufleute. Mit diesem schliessen beide Stände folgende Verträge. Zuvörderst
einen negativen: sie tun Verzicht auf jeden unmittelbaren Handel unter einander
selbst, wogegen der Kaufmann Verzicht leistet auf unmittelbare Gewinnung der
Producte, sowie oben der Künstler, und auf unmittelbare weitere Bearbeitung
dieser Producte, sowie oben der Producent.
    Dann einen positiven: beide Stände versprechen, die für ihr eigenes
Bedürfnis überflüssigen Producte und Fabricate an den Kaufmann zu bringen, und
dagegen dasjenige, dessen sie bedürfen, von ihm anzunehmen, nach dem Maassstabe,
dass ausser dem oben bestimmten Grundpreise dem Kaufmanne selbst so viele
Producte und Fabricate übrigbleiben, dass er während der Besorgung des Handels
ebenso angenehm leben könne, als der Producent und Künstler. Dagegen verspricht
der Kaufmann, dass sie zu jeder Stunde jedes unter diesem Volke gewöhnliche
Bedürfnis, nach dem erwähnten Maassstabe, bei ihm sollen haben können: und
macht sich verbindlich, ebenso zu jeder Stunde jeden gewöhnlichen Artikel des
Tausches um den oben bestimmten Grundpreis anzunehmen.
    Die drei aufgeführten Stände sind die Grundbestandteile der Nation. Ich
habe es hier nur mit dem gegenseitigen Verhältnis dieser Grundbestandteile zu
tun. Die Mitglieder der Regierung, sowie die des Lehr- und Wehrstandes sind
bloss um der ersten willen da, und gehen in der Berechnung darein. Was etwa über
ihr Verhältnis zum Verkehr gesagt werden muss, wird an seinem Orte beigebracht
werden.
                                      II.
    Ich habe genug gesagt, um die Lösung meiner Aufgabe zu folgern, wie denn
diese Lösung allerdings bloss aus dem soeben gesagten gefolgert werden wird.
Lediglich um nicht das Ansehen zu haben, als ob ich zur Sache gehörige Dinge
überginge, und um den Leser nicht in dem geheimen Verdachte zu lassen, dass in
dem Uebergangenen Gründe gegen meine aufzustellenden Behauptungen liegen, führe
ich das angefangene Raisonnement noch um einige Schritte weiter; jedoch mit der
ausdrücklichen Erinnerung, dass diese Fortsetzung der Strenge nach nicht zu
meinem Zwecke gehöre. Die Producenten, die ich hier als einen einigen Grundstand
betrachtet habe, teilen sich wieder in mehrere Unterstände: der Ackerbauer im
eigentlichen Sinne, der Gemüse-, Obst-, Kunstgärtner, der Vieherzieher, der
Fischer, u.s.w. Ihre ausschliessenden Rechte gründen sich auf eben solche
Verträge, wie die der Grundstände. »Entalte dich dieses Zweiges der
Productengewinnung, dagegen will ich mich dieses anderen entalten. Versprich
mir zukommenzulassen von dem, was du erbauest, und lass mich fest darauf
rechnen; dagegen will ich von dem meinigen dir zukommenlassen, und du sollst auf
mich rechnen können.« Es ist nun, da nicht jeder alle Arten der Producte
gewinnen soll, auch ein verbindender Tausch von Producten gegen Producte
verabredet. Was von hieraus auf den Kaufmannsstand folge, ergibt sich von
selbst. Jeder Unterstand besteht wiederum aus Individuen; und das
Rechtsverhältniss dieser Individuen gründet sich abermals auf Verträge. »Es ist
dir allerdings von den übrigen Bürgern das Recht zugestanden worden, den Acker
zu bauen, wo du hinkommst, so gut als mir, sagt ein Ackerbauer dem anderen. Aber
wenn wir auf demselben Boden zusammenträfen, so wirst du wieder säen, wo ich
schon gesäet habe; ein andermal wird es mir gegen dich ebenso ergehen, und wir
werden beide nichts erbauen, Lass mir daher lieber dieses Stück da zu meiner
Bearbeitung, und komme mir darauf nie, dagegen will ich dir jenes dort für die
deinige lassen, und es nie betreten. Gehe mir von deiner Seite nicht über diesen
gemeinschaftlichen Rain, und ich will dir auch von meiner Seite nicht
darübergehen.« Sie werden unter sich und mit allen übrigen, die das Recht
Ackerbau zu treiben gleichfalls haben, einig; und dieses ihr allgemeines
Vertragen ist der Rechtsgrund ihres Eigentums: das lediglich in dem Rechte und
der Gerechtigkeit besteht, ungestört von irgend einem anderen nach eigener
Einsicht und Ermessen auf diesem Stück Boden Früchte zu gewinnen.
    Der Grundstand der Künstler teilt sich in mehrere Unterstände, und das
ausschliessende Recht eines solchen Gewerks, einen besonderen Zweig der Kunst zu
treiben, gründet sich auf Verträge mit den übrigen. »Leistet Verzicht auf die
Ausübung dieses Zweiges der Kunst, wir leisten dagegen Verzicht auf die Ausübung
eines anderen. Gebt uns, was wir von eueren Fabricaten bedürfen werden, und ihr
könnt rechnen, das, was ihr von den unsrigen bedürfen werdet, von uns zu
erhalten.« Es ist nun auch ein verbindender Tausch der Fabricate gegen Fabricate
verabredet, und die Bestimmung des Kaufmannsstandes hat eine neue Modification
erhalten.
    Nicht anders verhält es sich mit den Gilden, unter die der Kaufmannsstand
die Befugnis, mit bestimmten Artikeln Handel zu treiben, verteilt hat; und es
würde ermüden, zum drittenmale zu sagen, was ich schon zweimal gesagt habe.
    Ich gehe zurück zu meinem Vorhaben. - Allen diesen Verträgen, unter welchen
nur auf die oben angeführten zwischen den drei Grundständen zu sehen für mein
Vorhaben hinlänglich ist - diesen Verträgen, sage ich, gibt das ausgesprochene
Gesetz des Staates äussere Rechtsbeständigkeit, und die Regierung hat auf die
Beobachtung derselben zu halten.
    Sie muss sich in die Lage setzen, es zu können. Die Frage: was hat die
Regierung in Absicht des öffentlichen Verkehrs zu tun, ist gleichbedeutend mit
der folgenden: was hat sie zu tun, um über die Beobachtung der oben
aufgestellten Verträge halten zu können.
    Zuvörderst: der Stand der Producenten soll sich verbinden, die zur Ernährung
der übrigen Bürger, und zur gewöhnlichen Verarbeitung nötigen Producte noch
über sein eigenes Bedürfnis zu gewinnen. Er muss dies vermögen; es müssen also
nicht mehr Nicht-Producenten in einem Staate angestellt werden, als durch die
Producte desselben ernährt werden können. Die Anzahl der Bürger! die sich des
Ackerbaues überheben, muss durch den Staat berechnet werden nach der Anzahl der
Producenten, der Fruchtbarkeit des Bodens, dem Zustande des Ackerbaues. Wenn
z.B. in einem Staate ein Producent durch die ihm anzumutende Arbeit, Nahrung
für zwei Personen, und Stoff zur Verarbeitung beinahe für Einen gewinnen könnte,
so dürfte in diesem Staate auf jeden Producenten ein Nichtproducent, d.h. hier
vorläufig ein Künstler, Kaufmann, Mitglied der Regierung, des Lehr- oder
Wehrstandes, gerechnet werden; und nach diesem Maassstabe wenigere oder mehrere.
- Die Productengewinnung ist die Grundlage des Staats; der höchste Massstab,
wonach alles übrige sich richtet. Steht diese unter ungünstigen Natureinflüssen,
oder ist die Kunst derselben noch in der Kindheit, so darf der Staat nur wenige
Künstler haben. Erst wie die Natur milder wird, und die erste der Künste, die
des Ackerbaues, Fortgang gewinnt, darf auch die übrige Kunst steigen, und
befördert werden.
    Die erste klare Folge für den Staat ist, dass er nach dem eben angegebenen
Maassstabe die Zahl derer, die überhaupt den Künsten sich widmen dürfen, auf
eine bestimmte einschränke, und nie zugebe, dass diese Zahl, solange die
Umstände dieselben bleiben, überstiegen werde.
    Das entbehrliche ist überall dem unentbehrlichen oder schwer zu entbehrenden
nachzusetzen; ebenso in der grossen Wirtschaft des Staates. Die Hände, welche
dem Ackerbaue entzogen und den Künsten gewidmet werden können, müssen zunächst
auf unentbehrliche Bearbeitungen, und nur so viele, als von diesen übrigbleiben,
auf entbehrliche, auf Bedürfnisse des Luxus, gerichtet werden. Dies wäre die
zweite klare Folge für den Staat. Er hat nicht nur die Zahl des Künstlerstandes
überhaupt, sondern auch die Zahl derer, die sich einem besonderen Zweige der
Kunst widmen, zu bestimmen, und überall für die Notdurft zuerst zu sorgen. Es
sollen erst alle satt werden und fest wohnen, ehe einer seine Wohnung verziert,
erst alle bequem und warm gekleidet sein, ehe einer sich prächtig kleidet. Ein
Staat, in welchem der Ackerbau noch zurück ist, und mehrerer Hände zu seiner
Vervollkommnung bedürfte, in welchem es noch an gewöhnlichen mechanischen
Handwerkern fehlt, kann keinen Luxus haben. Es geht nicht, dass einer sage: ich
aber kann es bezahlen. Es ist eben unrecht, dass einer das entbehrliche bezahlen
könne, indes irgend einer seiner Mitbürger das notdürftige nicht vorhanden
findet, oder nicht bezahlen kann; und das, womit der erstere bezahlt, ist gar
nicht von Rechtswegen und im Vernunftstaate das Seinige.
    Wie die Regierung sich versichern, und darüber halten könne, dass die
bestimmte Anzahl der Künstler nicht über schritten werde, ist leicht einzusehen.
Jeder, der in dem schon bestehenden Staate irgend einer Beschäftigung
ausschliessend sich zu widmen gedenkt, muss ohnedies von Rechtswegen sich bei
der Regierung melden, welche ihm, als Stellvertreterin aller im Namen derselben
die ausschliessende Berechtigung erteilt, und statt aller die nötige Verzicht
leistet. Meldet sich nun Einer zu einem Kunstzweige, nachdem die höchste durch
das Gesetz verstattete Zahl der Bearbeiter schon voll ist, so wird ihm die
Berechtigung nicht erteilt, sondern ihm vielmehr andere Zweige angegeben, wo
man seiner Kraft bedürfe.
                                      III.
    Ich übergehe hier den Punct des Vertrages, welcher die Preise des Fabricats
betrifft, um tiefer unten im allgemeinen über den Wert der Dinge zu sprechen.
    Der Stand der Künstler macht, laut obigem, sich verbindlich, die unter den
gegebenen Umständen der Nation zu verstattenden Fabricate, in der erforderlichen
Menge, und in der in diesem Lande möglichen Güte zu liefern Der Staat hat auch
für diesen Punct der Verträge dem Producenten, und allen übrigen Bürgern die
Gewähr zu leisten. Was muss er tun, damit dieses ihm möglich sei?
    Zuvörderst, damit die Fabricate immer in der erforderlichen Menge vorhanden
seien, hat er zu sorgen, dass die bestimmte Anzahl der Bearbeiter jedes
eingeführten Kunstzweiges, und die daraus hervorgehende Anzahl der Künstler
überhaupt, ebensowenig vermindert werde und abnehme, als sie, nach obigem, nicht
vermehrt werden sollte. Das Gleichgewicht muss fortdauernd gehalten werden.
Sollte einmal ein Mangel an Arbeitern in einem gewissen Fache zu befürchten
sein, so dürften freilich die Bürger nicht dadurch aufgemuntert werden, sich
demselben zu widmen, dass man ihnen erlaubte, ihr Fabricat zu verteuern, und so
die übrigen Volksklassen zu bevorteilen. Es würde kaum ein anderes
Aufmunterungsmittel übrigbleiben, als Prämien aus der Staatskasse, so lange, bis
die erforderliche Anzahl von Bürgern - allenfalls einige darüber, denen der
Staat vorläufig ihr Fabricat auf den Fall eines künftig zu befürchtenden
Mangels, abkaufen könnte - sich wiederum auf diesen Arbeitszweig gelegt hätten.
Nachdem diese nun einmal dies und nichts anderes gelernt haben, sind sie von nun
an wohl genötigt, es zu treiben, und der Staat ist wenigstens auf ein
Menschenalter gedeckt.
    Ferner, damit das Fabricat in der möglichsten Vollkommenheit geliefert
werde, hat der Staat jeden, der sich ankündigt, einen Arbeitszweig treiben zu
wollen, durch Kunstverständige zu prüfen. Wessen Arbeit nicht wenigstens ebenso
gut ist, als die seiner übrigen Kunstgenossen im Lande, dem wird die öffentliche
Ausübung, seiner Kunst solange versagt, bis er sie besser gelernt hat, und in
einer zweiten Prüfung besteht. Ich habe die Forderung der Einwohner auf die in
ihrem Lande mögliche Vollkommenheit des Fabricats eingeschränkt, und diese
Möglichkeit nach dem besten, was von dieser Arbeit bisher im Lande wirklich
geliefert worden, beurteilt. Ich hoffe, dass jedem die Billigkeit dieser
Einschränkung und dieser Beurteilung von selbst einleuchte. Fragen: warum soll
ich die Waare nicht in derjenigen Vollkommenheit haben, in welcher sie etwa in
einem anderen Lande verfertigt wird? heisst fragen: warum bin ich nicht ein
Einwohner dieses Landes? und ist gerade soviel, als ob der Eichbaum fragen
wollte, warum bin ich nicht ein Palmbaum, und umgekehrt. Mit der Sphäre, in
welche ihn die Natur setzte, und mit allem, was aus dieser Sphäre folgt, muss
jeder zufrieden sein.
                                      IV.
    Wir gehen zu dem dritten Hauptstande der Nation über, zu dem Handelsstande.
So wie die im Staate zu berechtigende Anzahl der Künstler abhing von der Zahl
der Producenten, und vom Zustande der Productengewinnung, so hängt die Anzahl
der Kaufleute ab von den Anzahlen beider Stände, und von dem Verhältnisse
derselben zu einander. Sie ist zu bestimmen nach der Menge der unter der Nation
im Umlauf befindlichen Waaren, zuvörderst also, nach dem Zustande der Kunst
überhaupt; dann nach der Verteilung derselben in mehrere Zweige, sowie nach der
Verteilung der Productengewinnung in mehrere Gewerbe. Was das erstere
anbelangt, je höher die Kunst gestiegen ist, desto mehrere Zweige derselben,
sonach, desto mehr Fabricate, und desto mehr Producte zur Ernährung und
Verarbeitung des Künstlers, als Waare; was das zweite betrifft, nur dasjenige,
was einer nicht selbst producirt, oder fabricirt, tauscht er ein; jemehr sonach
die allgemeine Production und Fabrication verteilt ist, destomehr Tausch - bei
derselben Menge von Waare. Die Regierung hat diesen in der Nation stattfindenden
Tausch zu berechnen, sowie die Menge von Händen, die er sowohl überhaupt, als in
den verschiedenen Zweigen desselben, falls eine solche Teilung nötig befunden
wird, beschäftigen werde: sonach den Handelsstand auf eine gewisse Anzahl von
Personen einzuschränken, die dieser Stand nicht übersteige, unter welche er aber
auch nicht herabsinke. Welche Mittel sie in den Händen habe, um auf diese
geschlossene Anzahl bei jedem Stande zu halten, ist bei den Künstlern angegeben,
und gilt ebensowohl von den Kaufleuten, wie von selbst einleuchtet.
    Wichtiger ist der zwischen dem Handelsstande und den Übrigen Ständen
geschlossene positive Vertrag. Die letzteren tun Verzicht auf jeden
unmittelbaren Handel unter einander, versprechen ihre für den öffentlichen
Tausch bestimmte Waaren nur an ihn zu verkaufen, und ihre Bedürfnisse nur ihm
abzukaufen; dagegen er verspricht, die ersteren ihnen zu jeder Stunde
abzunehmen, und die letzteren verabfolgen zu lassen. - Dass der Vertrag auf
diese Bedingungen geschlossen werden müsse, so dass die Übrigen Stände auf alten
unmittelbaren Tausch unter einander Verzicht tun, ist daraus klar, weil
ausserdem der Handelsstand kein sicheres zu berechnendes Eigentumsrecht hätte,
sondern von dem Ohngefähr und dem guten Willen der übrigen Stände abhinge. Sie
würden durch ihn handeln, nur da wo es ihnen vorteilhafter wäre; und jedesmal
unmittelbar tauschen, wo sie hiebei mehr zu gewinnen hoffen. Auch lässt sich bei
dem Zurückhalten der für den öffentlichen Handel bestimmten Waaren kaum ein
anderer Zweck denken, als der, durch die verursachte Seltenheit derselben eine
künstliche Teuerung zu veranstalten, und so von der Not des Mitbürgers einen
ungerechten Gewinn zu ziehen, welches in einem rechtsgemässen Staate schlechtin
nicht stattfinden soll, sich aber nur dadurch verhindern lässt, dass aller
Handel in die Hände eines Standes gegeben werde, den man hierüber bewachen kann,
welches letztere bei den ersten Producenten oder Fabricanten, aus tiefer unten
anzuführenden Gründen, der Fall nicht ist. Dass der Handelsstand sich verbinden
müsse, zu jeder Stunde zu kaufen oder zu verkaufen, ist daraus klar, weil jeder
Bürger von seiner Arbeit so angenehm leben soll, als er es vermag, und durch die
Verzichtleistung auf das Geschäft anderer nicht gefährdet werden soll. Dies aber
würde er, wenn er nicht, sobald er es begehrt, für seine Waare das Product des
abgetretenen Geschäftes anderer bekommen könnte.
    Wie die Regierung über die Erfüllung der zuletzt erwähnten Verbindlichkeit
halten könne, ist leicht zu finden. Es ist positives, durch angedrohte Strafe
eingeschärftes Gesetz, dass der für bestimmte Artikel eingesetzte Kaufmann
jedem, der sie ihm anträgt, abkaufen; jedem, der sie von ihm fordert, verkaufen
solle. Der Bürger, dem eins von beiden verweigert worden, klagt, und der
Kaufmann wird gestraft. - Aber, wenn er nun die geforderte Waare gar nicht
hätte, wie kann er gestraft werden, dass er sie nicht verkauft? sagt man; und
ich finde dadurch Gelegenheit zu zeigen, wie die Regierung über die Erfüllung
der positiven Verbindlichkeit der übrigen Stände gegen den Kaufmann wachen
könne. Kein Kaufmann wird angestellt, der nicht Rechenschaft abgelegt, woher er
seine Waare zu ziehen gedenke. Welcher Vorrat in dieser ersten Hand seines
Producenten oder Fabricanten befindlich sei, kann Er, der die Ausdehnung des
Geschäftes dieses Producenten oder Fabricanten, und den Waarenertrag desselben
in gewissen Zeitpuncten kennt, und es weiss, wieviel davon an ihn abgeliefert
worden ist, so ziemlich berechnen. Er hat das Recht diesen Vorrat, sogar mit
obrigkeitlicher Hülfe, in Anspruch zu nehmen; denn diese Stände sind von
Rechtswegen verbunden, zu verkaufen. Die Regierung kann, wie oben gesagt, den
ersten Erbauer oder Verfertiger nicht unmittelbar beobachten; aber der auf ihn
zu rechnen berechtigte Kaufmann kann es, und vermittelst dessen die Regierung.
Wiederum den Kaufmann unmittelbar zu beobachten bedarf die Regierung nicht, auch
wenn sie es könnte. Sobald eine Stockung im Handel entsteht, wird der dadurch
gefährdete Bürger ohne Zweifel die Regierung benachrichtigen. Solange keiner
klagt, ist anzunehmen, dass alles seinen gehörigen Gang gehe.
    Wiederum könnte man sagen: wie kann der Kaufmann gestraft werden, dass er
nicht eintauscht, wenn es ihm etwa an dem Aequivalente der Waare fehlt? Ich
antworte: in einem nach den aufgestellten Grundsätzen organisirten Staate kann
keinem Handelshause Waare zum Verkauf gebracht werden, auf deren baldigen Absatz
es nicht sicher rechnen könnte, in dem ja die verstattete Production und
Fabrication nach dem möglichen Bedürfnisse schon in der Grundlage des Staates
berechnet ist. Das Handelshaus kann diesen Absatz sogar erzwingen. Wie man ihm
bestimmte Käufer zugesichert hat, ebenso hat man ihm bestimmte Abkäufer
zugesichert. Es kennt die Bedürfnisse derselben; kaufen sie nicht bei ihm, so
ist vorauszusetzen, dass sie wo anders, etwa aus der ersten Hand, kaufen. Dies
läuft gegen die Verbindlichkeit des Käufers sowohl, als des Verkäufers; sie sind
darüber anzuklagen, und strafbar. Der Kaufmann in diesem Staate ist sonach
vorausgesetzt, dass er seinen Handel mit dem nötigen Vorschusse angefangen
habe, um die Zwischenzeit zwischen dem Einkauf und dem Absatze zu decken,
welchen Vorschuss er gleichfalls der Regierung vorher nachzuweisen hat, ehe er
seine Berechtigung erhält - er ist, sage ich, immer im Besitze des notwendigen
Aequivalents. In diesem Staate geht durch die Hände des Kaufmanns ein durchaus
zu berechnender Ab- und Zufluss.
    Ich möchte den Leser nicht durch Auflösung kleiner Schwierigkeiten
zerstreuen. Hier nur eine einzige, um an ihrem Beispiele zu zeigen, wie ähnliche
sich lösen lassen. - Man erschrecke nicht über die ungeheueren Waarenlager,
deren es bei diesem Zustande des Handels bedürfen würde; denn es ist gar nicht
nötig, dass alle Waare des Kaufmanns unter seinen Augen aufgeschichtet sei,
wenn er nur weiss, wo sie ist, und jeden Augenblick auf ihre Ablieferung rechnen
kann. Bleibe z.B. der Kornvorrat, den ein Kornhändler einem grossen
Gutsbesitzer abkaufte, immer in den Speichern, wo er vorher lag, ruhig liegen.
Der Kornhändler hat nichts zu tun, als dem nahe gelegenen Bäcker, der bei ihm
Korn sucht, die begehrte Quantität in jenen Speichern anzuweisen, und die Fracht
ihm von der Bezahlung abzurechnen. Nur soll der Bäcker nicht genötigt sein,
erst bei den grossen Gutsbesitzern in der Reihe herumzufragen, und vielleicht
ohnerachtet sie hinlänglichen Vorrat haben, sich von ihnen abweisen zu lassen,
weil sie höhere Preise erzwingen wollen; sondern er soll sicher sein, durch
einen einzigen Gang zum Kornhändler um den bestimmten Preis die Waare, oder eine
sichere Anweisung auf die Waare, zu finden.
                                       V.
    Noch habe ich über die festen Preise der Dinge in einem rechtsgemässen
Staate, deren in obigem öfter erwähnt wurde, meine Gedanken deutlicher
auseinanderzusetzen.
    Der auf dem Gebiete der Rechtslehre anzunehmende Zweck aller freien
Tätigkeit ist die Möglichkeit und Annehmlichkeit des Lebens. Da die letztere
sich auf persönlichen Geschmack und Neigung gründet, demnach an und für sich
nicht zu einem gemeingeltenden Maassstabe taugt: da ferner die Gegenstände ihres
Genusses nur solche sind, die über die blosse Möglichkeit des Lebens
hinausliegen, und an ihr erspart worden, sonach sie selbst an dem Maassstabe der
ersten gemessen werden müssen, so lassen wir sie vor der Hand gänzlich aus der
Rechnung, bis sie von selbst darein fallen werden. Nach diesem wäre der wahre
innere Wert jeder freien Tätigkeit, oder - um in die Welt der Objecte
zukommen, in der unser Raisonnement sich leichter bewegen kann, - des Resultates
jeder freien Tätigkeit, die Möglichkeit davon zu leben, und das Resultat dieser
Tätigkeit, oder Ding, wäre um soviel mehr wert, als das andere, als man länger
davon leben kann. Der Massstab des relativen Wertes der Dinge gegen einander,
wäre die Zeit binnen welcher man von ihnen leben könnte.
    Aber man wird durch eine bestimmte Menge von Austern nicht mehr gesättigt,
noch länger ernährt, als durch ein Stück Brot von bestimmter Grösse. Beide
sollten also, dem angegebenen Maassstabe nach, denselben Wert haben; da doch
die erster en, wenigstens bei uns, weit höher im Preise stehen, als das letztere
Diesen Unterschied verursacht die angenommene grössere Annehmlichkeit des ersten
Nahrungsmittels. Um diese Annehmlichkeit vorläufig ganz aus der Rechnung zu
bringen, sich aber doch einen Massstab zuzubereiten, nach welchem man hinterher
sie selbst schätzen könnte, müsste man etwas finden, in welchem man auf die
blosse Möglichkeit des Lebens, die blosse Ernährung, rechne, und von der
Annehmlichkeit ganz absehe; etwas, das nach der allgemeinen Annahme der Nation,
jeder zum Leben haben solle und müsse. Dies ist nun unter Völkern, die seit
Jahrhunderten sich an den Genuss des Brotes gewöhnt haben, ohne Zweifel das
Brot. Dieses, oder, da mit demselben schon eine Fabrication vorgegangen ist, das
Product, woraus es verfertigt wird, Roggen, Weizen u. dergl. hätte nun Wert
schlechtin, und nach ihm würde aller andere Wert geschätzt.
    Nach diesem Maassstabe wären nun zuvörderst andere Nahrungsmittel in Absicht
ihres inneren Wertes zu schätzen. Fleisch z.B. hat als Nahrungsmittel einen
höheren inneren Wert denn Brot, weit eine geringere Quantität desselben
ebensolange nährt, als eine grössere Quantität Brotes. Eine Quantität Fleisch,
womit nach dem Durchschnitte sich einer einen Tag ernährt, ist soviel Korn
wert, als derselbe denselben Tag zu seiner Ernährung gebraucht haben würde, und
er hat, so weit wir bis jetzt sehen, diese Quantität Korns dafür zu entrichten.
Nach Hinzufügung eines neuen Grundsatzes lässt an demselben Maassstabe sich der
Wert der Fabricate, und aller Arbeit, die nicht unmittelbar auf Gewinnung der
Nahrungsmittel geht, und ebenso der Producte, die nicht zur Nahrung, sondern zur
Verarbeitung erbaut werden, berechnen. Der Arbeiter muss während der Arbeit
leben können; wozu, falls es einer Lehrzeit bedurfte, noch diese zu rechnen, und
auf sein Arbeitsleben zu verteilen ist. Er muss daher für seine Arbeit soviel
Korn erhalten, als er brauchen würde, wenn er während der Zeit nur von Brot
lebe. Da er neben demselben noch anderer Nahrungsmittel bedarf, so mag er diese
gegen das ihm nun übrige Korn, nach dem oben angegebenen Maassstabe,
austauschen. Das Product zur Verarbeitung ist soviel Korn wert, als mit der auf
die Erbauung desselben verwendeten Mühe, und auf dem Acker, wo es gewachsen ist,
Korn hätte erzeugt werden können. Diesen Wert, für den es der Fabricant
erlangte, lässt er sich wieder ersetzen; ihn sonach, und das Arbeitslohn ist das
Fabricat wert, wenn es aus seinen Händen in die Hände des Kaufmanns übergeht.
    Noch müssen wir, um unsere Schätzung des Wertes der Dinge zu vollenden,
einen Massstab für die Annehmlichkeit des Lebens suchen. Auf ein, vom
persönlichen Geschmacke eines jeden unabhängiges gemeingeltendes
Schätzungsmittel derselben führt uns folgende Betrachtung.
    Das Nahrungsmittel, welchem absoluter Wert beigelegt, und das zum
Maassstabe aller anderen Dinge bestimmt worden, kann diesen Rang nur dadurch
erhalten haben, dass es am leichtesten, d.h. mit dem wenigsten Aufwande von
Zeit, Kraft, Kunstfertigkeit und Boden gewonnen wird. Eine Quantität von jedem
anderen Nahrungsmittel, die den gleichen inneren Wert zur Ernährung hat, wird
mehr Aufwand eines oder mehrerer von den genannten Stücken kosten. Dennoch macht
die Nation diesen grösseren Aufwand, das Product muss ihr sonach denselben
belohnen? und da dies nicht durch den inneren Wert zur Ernährung überhaupt
geschieht, kann es nur durch den äusseren zur angenehmen Ernährung geschehen.
Dieser grössere Aufwand ist es, den nach allgemein geltender Schätzung die
Annehmlichkeit dieses Nahrungsmittels unter dieser Nation wert ist. - Sonach
das Nahrungsmittel ist über seinen inneren Wert durch seine Annehmlichkeit noch
diejenige Quantität des ersten Nahrungsmittels wert, welche, wenn die Gewinnung
des ersteren unterblieben wäre, durch Anwendung derselben Kraft und Zeit, und
desselben Bodens, von dem letzteren wäre erbaut worden.
    Aus dem Anbaue des Angenehmen folgt notwendig, dass weniger Nahrung
Überhaupt erbaut wird, als im Staate erbaut werden könnte. Es ist sonach klar,
dass dieser Anbau nicht weiter gehen dürfe, als die Notdurft aller es erlaubt,
und sich nie soweit ausdehnen müsse, dass irgend einer darüber der notwendigen
Nahrung entbehre. Die rechtliche Grenze dieses Anbaues ist gefunden.
    Dieser Anbau ist in der Tat die Ersparung der Kräfte der Nation von dem
Unentbehrlichen. Es gebührt sich, dass diese Ersparung verhältnissmässig unter
alle gleich verteilt werde; dass, wie wir oben sagten, alle gleich angenehm
leben. Verhältnissmässig habe ich gesagt, d.h. damit diejenige Art von Kraft und
Wohlsein erhalten werde, deren ein jeder für sein bestimmtes Geschäft bedarf. So
würde z.B. der Mann, der sich mit tiefem Nachdenken beschäftigt, und dessen
Einbildungskraft den Schwung zur Erfindung nehmen soll, nicht einmal seine
Notdurft haben, wenn er sich ernähren sollte, wie der Ackerbauer, der Tag für
Tag eine mechanische, nur die körperlichen Kräfte anstrengende Arbeit treibt Für
den letzteren ist es kein Uebel, dass er an seinen Arbeitstagen seinen Hunger
mit einer Menge vegetabilischer Nahrungsmittel stille, die er in der freien Luft
ohne Zweifel ausarbeiten wird; eine feine und reinliche Kleidung würde bei
seinem Geschäfte ohnedies gar bald verdorben sein. Dagegen bedarf der, der seine
Handarbeit sitzend in der Stube treibt, einer Nahrung, die in kleinerer
Quantität genommen sättigt; und derjenige, der, sei es in der höheren Kunst oder
in der Wissenschaft, erfinden soll, mannigfaltigerer und erquickenderer Nahrung,
und einer Umgebung, welche ihm die Reinlichkeit und das Edle, das in seinem
Innern herrschen soll, immerfort auch äusserlich vor die Augen stelle. Aber auch
dem ersteren gebührt es, dass er an seinem Ruhetage, an welchem er in eine
durchaus menschliche Existenz eintritt, das Bessere, welches der Boden seines
Landes gewährt, mitgeniesse, und eine des freien Menschen würdige Kleidung
trage.
    Nach diesen Grundsätzen lässt sich der Wert, den jede in den öffentlichen
Handel gebrachte Waare von Rechtswegen haben müsse, ermessen. Der Kaufmann hat
an den Producenten und Fabricanten, aus dessen Händen er sie erhält, soviel zu
entrichten, dass beide während der Erbauung oder Verfertigung mit der ihrem
Geschäfte angemessenen Annehmlichkeit leben können: der Nichtandelnde, der sie
nur aus den Händen des Kaufmanns erhalten kann, hat über diesen Ankaufspreis
noch soviel zu entrichten, dass, auch der Kaufmann während seines Handels nach
demselben Maassstabe leben könne; es ist, falls Korn als das gemeinschaftliche
Maass des Wertes gedacht wird, soviel Korn dafür zu entrichten, dass alle die
genannten davon sich ernähren, und für das übrige die anderen ihrer Lebensart
zukommenden Bedürfnisse eintauschen können. Diese doppelten Preise jeder in den
öffentlichen Handel zu bringenden Waare hat die Regierung, nach
vorhergegangener, den aufgestellten Grundsätzen gemässen Berechnung, durch das
Gesetz zu bestimmen, und über dieselben durch Strafe zu halten; und nun erst ist
jedem das Seinige, - nicht, dessen er sich durch blindes Glück, Bevorteilung
Anderer und Gewalttätigkeit bemächtiget hat, sondern das ihm von Rechtswegen
zukommt, - gesichert. - In diesem Staate sind Alle Diener des Ganzen, und
erhalten dafür ihren gerechten Anteil an den Gütern des Ganzen. Keiner kann
sich sonderlich bereichern, aber es kann auch keiner verarmen. Allen einzelnen
ist die Fortdauer ihres Zustandes, und dadurch dem Ganzen seine ruhige und
gleichmässige Fortdauer garantirt.
    Auf das Geld, als künstliches Grundmaass alles Wertes, habe ich hier nicht
Rücksicht genommen, indem aus der Teorie des Geldes nichts auf die
vorgetragenen Sätze, aus den letzteren aber gar viel auf die Teorie des Geldes
folgt. Ebensowenig habe ich auf die Abgaben an den Staat, und auf die
Besoldungen der nicht producirenden, fabricirenden oder handelnden Stände
gerechnet, indem eine Untersuchung über diese Materie die vorgetragene Teorie
vielmehr aufklärt und bestätigt, als dass sie derselben widersprechen sollte.
Von diesem allen zu seiner Zeit.
                                      VI.
    Der Staat ist verbunden, den aus diesem Gleichgewichte des Verkehrs
erfolgenden Zustand allen seinen Bürgern durch Gesetz und Zwang zuzusichern.
Aber er kann es nicht, wenn irgend eine Person auf dieses Gleichgewicht Einfluss
hat, die unter seinem Gesetze und seiner Botmässigkeit nicht steht. Er muss
daher die Möglichkeit eines solchen Einflusses durchaus abschneiden. - Aller
Verkehr mit dem Ausländer muss den Untertanen verboten sein und unmöglich
gemacht werden.
    Es bedarf keines Beweises, dass in das aufgestellte Handelssystem der
Verkehr der Untertanen mit Ausländern schlechtin nicht passe. Die Regierung
soll darauf rechnen können, dass eine gewisse Menge von Waare in den Handel
komme, um dem Untertanen den fortdauernden Genuss der gewohnten Bedürfnisse
immerfort zuzusichern Wie kann sie auf den Beitrag des Ausländers zu dieser
Menge sicher rechnen, da derselbe nicht unter ihrer Botmässigkeit steht? Sie
soll den Preis der Waare festsetzen, und garantiren. Wie kann sie das gegen den
Ausländer, da sie ja diejenigen Preise nicht bestimmen kann, um die er in seinem
Lande lebt, und die ersten Materien einkauft? Setzt sie ihm einen Preis, den er
nicht halten kann, so vermeidet er hinführo ihren Markt, und es entsteht ein
Mangel der gewohnten Bedürfnisse. Sie soll ihrem Untertanen den Absatz seiner
Producte und Fabricate, und den gebührenden Preis derselben garantiren. Wie kann
sie das, wenn er in das Ausland verkauft, dessen Verhältnis zu der Waare ihres
Untertanen sie nicht zu übersehen, noch zu ordnen vermag!
    Was aus einem richtigen Satze folgt, ist richtig. Ist es nur dem Staate
nicht ganz gleichgültig, auf welche Weise der Bürger zu dem gekommen sei, was
der Staat für das Eigentum desselben anerkennen und ihm schützen soll; ist der
Bürger nur nicht in Absicht des Erwerbes bis auf einen gewissen Grad, etwa dass
er nicht mit gewaffneter Hand einbreche, vogelfrei, und unabhängig vom
Ohngefähr, so dass Einer alles an sich raffe, und der andere nichts bekomme;
besteht nur nicht die ganze Pflicht der Regierung darin, dass sie jedem den auf
irgend eine Weise zusammengebrachten Haufen bewache, und jeden, der nichts hat,
verhindere etwas zu bekommen; ist es vielmehr der wahre Zweck des Staates, allen
zu demjenigen, was ihnen als Teilhabern der Menschheit gehört, zu verhelfen,
und nun erst sie dabei zu erhalten: so muss aller Verkehr im Staate auf die oben
angegebene Weise geordnet werden; so muss, damit dies möglich sei, der nicht zu
ordnende Einfluss des Ausländers davon abgehalten werden; so ist der
Vernunftstaat ein ebenso durchaus geschlossener Handelsstaat, als er ein
geschlossenes Reich der Gesetze und der Individuen ist. Jeder lebendige Mensch
ist ein Bürger desselben, oder er ist es nicht. Ebenso, jedes Product einer
menschlichen Tätigkeit gehört in den Umfang seines Verkehrs, oder es gehört
nicht in denselben, und es gibt da kein drittes.
    Bedarf ja der Staat eines Tauschhandels mit dem Auslande, so hat lediglich
die Regierung ihn zu führen, ebenso wie diese allein Krieg und Friede und
Bündnisse zu schliessen hat. Die näheren Gründe dieser Behauptung werden sich
tiefer unten aus den Gesichtspuncten ergeben, welche die Regierung bei einem
solchen Tauschhandel ins Auge fassen müsste, und können hier noch nicht
einleuchtend vorgetragen werden. Hier ist genug, aus allgemeinen Grundsätzen
erwiesen zu haben, dass im Vernunftstaate dem einzelnen Bürger ein unmittelbarer
Handel mit einem Bürger des Auslandes schlechtin nicht verstattet werden könne.
 
                                Drittes Capitel.
   Ueber die vorausgesetzte Verteilung der Arbeitszweige im Vernunftstaate.
    Ein und der andere Leser dürften glauben, dass unsere Teorie durch ihre
Vordersätze erschlichen sei, indem das Eigentum nicht, wie gewöhnlich, in den
ausschliessenden Besitz eines Objectes, sondern in das ausschliessende Recht zu
einer freien Handlung gesetzt, und die für das menschliche Leben nötigen freien
Handlungen ganz willkürlich unter mehrere Stände verteilt würden. Das letztere,
diese Verteilung, sei etwas Zufälliges, einem Staate als solchem durchaus
Unwesentliches. Es könne Staaten geben, in denen jeder Einwohner sein Stück
Acker habe, und seine Nahrung darauf selbst erbaue, einige Stück Zuchtvieh
halte, seine Holzschuhe sich selbst schnitze, die Leinwand zu seinem Rocke aus
selbst erbautem Hanfe in den Wintertagen selbst webe, u.s.w. Ein solcher Staat
habe keinen besonderen Stand der Künstler, kein Gleichgewicht zwischen diesen
und den Producenten, keinen Handel, noch Kaufleute; es passe auf denselben kein
einziger Zug meiner Teorie; und doch werde ich demselben aus dieser Ursache den
Namen eines rechtlichen Staates nimmermehr absprechen wollen. Die Verordnungen
über Handel und Gewerbe seien sonach lediglich Sache des Vorteiles, der
Klugheit, und insofern ganz willkürlich, keinesweges ein Gegenstand des strengen
Rechtes.
    Ich bemerke darauf zuvörderst, dass selbst in einem solchen Staate das
Eigentumsrecht nicht unmittelbar auf den Acker, sondern auf das ausschliessende
Recht geht, den Acker nach Willkür zu brauchen, dass ich tiefer unten über
diesen Punct noch weitere Erörterungen hinzufügen werde, dass aber derselbe
unserer gegenwärtigen Untersuchung nichts verschlägt. Ich bemerke ferner, dass
eine Nation in dem beschriebenen Zustande eine armselige, noch zur Hälfte in der
Barbarei zurückgebliebene Nation ist; dass, wenn dieselbe aus ihrer eigenen
Mitte regiert wird, und ihre Regenten keine andere Bildung haben, als die unter
ihr zu erlangende, an eine weise Gesetzgebung und Staatseinrichtung bei
derselben kaum zu gedenken ist; und nur in dieser Rücksicht, dass keiner über
die Grenze seines Wissens ebensowenig wie über die seines Könnens hinaus,
verbunden werden kann, würde ich eine Staatsverwaltung, die unter diesen
Umständen in ihrer Gesetzgebung auf einen solchen Zustand der Dinge, und auf das
Beharren in einem solchen Zustande der Dinge rechnete, mit der Benennung einer
rechtswidrigen verschonen. Aber dass eine Regierung, die das Bessere kennte,
oder zu kennen vermöchte, denselben Zweck sich setzte, und dieselbe Rechnung
machte; dass diese nichts täte, um aus diesem Zustande herauszugehen, und die
Nation aus demselben herauszureissen, könnte ich nicht anders als rechtswidrig
nennen.
    Es ist nicht ein blosser frommer Wunsch für die Menschheit, sondern es ist
die unerlässliche Forderung ihres Rechts, und ihrer Bestimmung, dass sie so
leicht, so frei, so gebietend über die Natur, so ächt menschlich auf der Erde
lebe, als es die Natur nur irgend verstattet. Der Mensch soll arbeiten; aber
nicht wie ein Lasttier, das unter seiner Bürde in den Schlaf sinkt, und nach
der notdürftigsten Erholung der erschöpften Kraft zum Tragen derselben Bürde
wieder aufgestört wird. Er soll angstlos, mit Lust und mit Freudigkeit arbeiten,
und Zeit übrig behalten, seinen Geist und sein Auge zum Himmel zu erheben, zu
dessen Anblick er gebildet ist. Er soll nicht gerade mit seinem Lasttier essen;
sondern seine Speise soll von desselben Futter, seine Wohnung von desselben
Stalle sich ebenso unterscheiden, wie sein Körperbau von jenes Körperbaue
unterschieden ist. Dies ist sein Recht, darum weil er nun einmal ein Mensch ist.
    Man hat viel und häufig von Nationalreichtum, Nationalwohlstand, u. drgl.
geredet. Ich werde nötig haben, die mehrsten Bedeutungen, die dieses Wort haben
kann, in dieser Schrift anzugeben. Die, auf welche wir hier stossen, ist
folgende: der innere wesentliche Wohlstand besteht darin, dass man mit mindest
schwerer und anhaltender Arbeit sich die menschlichsten Genüsse verschaffen
könne. Dies soll nun sein ein Wohlstand der Nation; nicht einiger Individuen,
deren höchster Wohlstand oft das auffallendste Zeichen und der wahre Grund ist
von dem höchsten Uebelbefinden der Nation; er soll so ziemlich über alle in
demselben Grade sich verbreiten.
    Wenn nicht entweder die Kräfte unserer eigenen Natur sich ins Ungeheure
vermehren, oder wenn nicht die Natur ausser uns sich ohne unser Zutun durch ein
plötzliches Wunder umwandelt, und ihre eigenen bisher bekannten Gesetze
vernichtet, so haben wir jenen Wohlstand nicht von ihr, wir haben ihn lediglich
von uns selbst zu erwarten; wir müssen uns ihn durch Arbeit erwerben. Dazu gibt
es nun kein anderes Mittel, als Kunst und Kunstfertigkeit, vermittelst welcher
die kleinste Kraft, durch zweckmässige Anwendung, einer tausendfachen Kraft
gleich werde. Kunst aber und Kunstfertigkeit entsteht durch fortgesetzte Uebung;
entsteht dadurch, dass jeder sein ganzes Leben einem einzigen Geschäft widme,
und alle seine Kraft und sein Nachdenken auf dieses Eine Geschäft richte. Die
zum menschlichen Leben nötigen Arbeitszweige müssen sonach verteilt werden.
Nur unter dieser Bedingung wirkt die Kraft mit dem höchsten Vorteil. - In
irgend einem Dorfe des armseligen Staates, der oben beschrieben wurde, sitzt
jeder vor seinem Heerde allein, und schnjetzt sich in langer Zeit, mit schwerer
Mühe, mit unpassenden Werkzeugen ein paar elende Holzschuhe. Wendeten doch alle
dieselbe Zeit und Mühe auf ein Geschäft ihres Feldbaues, und trügen Einem unter
ihnen, dem Geschicktesten dazu, auf, für sie alle Schuhe zu machen, und nichts
zu tun, denn das Sie würden bessere Schuhe bekommen, und mit dem, was sie
während der Zeit bei ihrem Ackerbau gewonnen haben, ihren Schuhmacher, und einen
Schneider dazu sehr gut ernähren können.
    Kurz; wer das Recht zum Zwecke hat, der hat es zu dem einzigen Mittel,
welches zum Zwecke führt. Jedes Volk hat das Recht zu wollen, dass sein
Wohlstand sich erhöhe. Dies ist nur dadurch möglich, dass die Arbeitszweige
verteilt werden. Das Volk hat sonach ein Recht dies zu wollen; und diejenige
Anstalt, welche zu Erlangung und Erhaltung aller seiner Rechte eingesetzt ist,
die Regierung, hat die Pflicht auf sich, zu veranstalten, dass es geschehe.
 
                                Viertes Capitel.
    Ob die Abgaben an den Staat etwas im Gleichgewichte des Gewerbes ändern.
    Es müssen Personen angestellt werden, die sich mit Handhabung der Gesetze
und Erhaltung der öffentlichen Ordnung, andere, die sich mit dem öffentlichen
Unterrichte ausschliessend beschäftigen; endlich solche, die sich in den Waffen
üben, und immer fertig stehen, die Nation gegen die Gewalttätigkeit innerer
oder äusserer Feinde zu verteidigen. Diese können weder das Land bauen, noch
fabriciren, noch Handlung treiben; dennoch sollen sie, jeder nach der Natur
seines Geschäftes, ebenso gut leben, als die übrigen Bürger. Es bleibt nichts
übrig, als dass die übrigen Stände für sie mit arbeiten, und ihnen die nötigen
Producte und Fabricate liefern, ebenso wie es ohnedies jeder arbeitende Stand
für den andern tut; nur mit dem Unterschiede, dass der letztere etwas dagegen
gibt, diese aber nichts dagegen zu geben haben. Ihre Bedürfnisse müssen ihnen
ohne alles sichtbare und fühlbare Aequivalent abgeliefert werden. Ihre Sorge für
die Regierung, Erziehung und Belehrung, Verteidigung der Nation ist das
Aequivalent, das sie derselben entrichten. - Dieses ist der Grundbegriff von
Abgabe, welcher sowohl hier, als allentalben ausreicht.
    Die Regierung, welche zu berechnen hat, wieviel solcher Personen, die ich im
allgemeinen öffentliche Beamte nennen will, sowohl überhaupt, als für jeden
Haupt- oder untergeordneten Zweig anzustellen seien, hat zugleich zu berechnen,
auf welche Weise jeder seinem Geschäfte nach, bei diesem bestimmten Grade des
Wohlstandes in der Nation, von Rechtswegen leben solle und dürfe. Aus dieser
Berechnung geht die Grösse der Abgabe überhaupt hervor, die die Nation zu
entrichten hat. Es lässt sich nicht denken, zu welchem Zwecke in einem
vernünftigen und wohlgeordneten Staats die Regierung mehr fordern sollte, als
sie bedarf. Was aber gebraucht wird, entrichtet die Nation von Rechtswegen; denn
sie kann nicht verlangen, dass diejenigen, welche alle anderen bei ihren Rechten
schützen, die einzigen seien, die daran gekränkt werden.
    Die Folge dieser Einführung der Abgaben ist keinesweges Störung des
aufgestellten Gleichgewichtes zwischen den verschiedenen Ständen und Individuen,
sondern lediglich ein, jedoch unvermeidlicher, Abbruch an dem Wohlstande aller,
den der öffentliche Beamte selbst ebensowohl mit tragen muss, als alle übrigen
Bürger. Es lassen sich, wenn nicht einige Bürger öffentlichen Aemtern und
Geschäften ausschliessend gewidmet werden müssten, folgende zwei
entgegengesetzte Fälle denken, Entweder, es sollen nach wie vor nur diejenige
Menge und diejenigen Arten von Waare geliefert werden, die bisher geliefert
worden, und bei welchen bisher die ganze Nation auf ihre Weise gelebt hat; es
soll sonach auf der ganzen Oberfläche des Staates ebensoviel, und nicht mehr
gearbeitet werden, als bisher: so werden die bisherigen Beamten zur gemeinsamen
Arbeit gezogen werden, und das, was durch ihren Zutritt an der Arbeit anderer
erspart wird, wird unter alle gleich verteilt werden müssen: alle werden sonach
an Ruhe und Musse gewinnen. Oder diejenigen, welche bisher arbeiteten, und durch
ihre Arbeit die ganze Nation, die bisherigen öffentlichen Beamten mit
eingeschlossen, auf die gewohnte Weise erhielten, sollen ebensoviel arbeiten wie
bisher; so wird eine der Zahl der bisherigen Beamten gleiche Zahl Bürger ihre
Arbeit auf feinere Nahrungsmittel und Fabricate wenden können; es wird, da auch
durch diese immer etwas an den notdürftigen erspart wird, selbst ein Teil der
Arbeit, die bisher nur auf diese Notdurft ging, auf das feinere gewendet werden
können, und die Nation wird zwar nicht an Ruhe, aber an Wohlleben gewonnen
haben. Nehme man den aus beiden Fällen zusammengesetzten Fall an, der ohne
Zweifel auch wirklich eintreten würde, so wird für alle mehr Genuss aus weniger
Arbeit hervorgehen; ihr Wohlstand sonach wird vermehrt sein. Dass dieser unter
den gegebenen Naturbedingungen allerdings mögliche Wohlstand nicht eintritt,
liegt daran, dass öffentliche Beamte da sind, welche leben müssen, ohne dass sie
ihren Beitrag zu der Arbeit für dieses blosse sinnliche Leben leisten können.
Sie selbst tragen diese Verminderung des öffentlichen Wohlstandes mit; denn sie
werden in einem wohleingerichteten Staate nicht nach dem möglichen, sondern nach
dem wirklichen Wohlstande der Nation besoldet.
    Dieser Abbruch an dem öffentlichen Wohlstande trifft alle arbeitenden
Stände, und jedes Individuum derselben, bei der beschriebenen Organisation des
Verkehrs, in gleichem Maasse, sowie allen die Vorteile der Regieruns, des
Unterrichts und der Verteidigung in gleichem Maasse zu statten kommen. Jeder
bezahlt seinen Anteil, wie er soll. Man kann sagen: der Wert jedes in den
öffentlichen Verkehr kommenden Dinges sei von nun an nicht mehr bloss nach dem
oben angegebenen Maassstabe, dass der Producent, der Fabricant und der Kaufmann,
jeder nach seiner Art gleich angenehm dabei bestehen könne, sondern nach dem,
dass noch überdies der öffentliche Beamte ebenso dabei bestehen könne, zu
bestimmen; man kann annehmen, das für die Abgabe nötige und dem Beamten rein
verbleibende sei aus dem öffentlichen Handel verschwunden, und für das
verkehrende Publikum verloren; man kann endlich annehmen, der Producent und der
Fabricant müsse von seiner Waare, der Kaufmann von seiner Handelsbesoldung, sich
als für eine Schuld etwas im voraus wegnehmen lassen: es ist alles gleich, und
das Resultat bleibt immer dasselbe. Nur der Abbruch am öffentlichen Wohlstande
ist die wahre Last, welche von allen gemeinschaftlich getragen wird.
    Welchen Weg man ergreifen möge, um diese Abgaben zu erheben, das Resultat
bleibt immer dasselbe. Ob man beiden, dem Producenten und dem Fabricanten, ihren
Beitrag unmittelbar abnehme, und gleichfalls vom Einkauf des Handelsmannes sich
etwas abliefern lasse; ob man den ersteren den Beitrag des letzteren zugleich
mit abnehme, und den Kaufmann durch Erhöhung des Einkaufspreises an sie
zurückzahlen lasse; ob man den einfachsten und am leichtesten zu übersehenden
Weg ergreife, und vom Ackerbauer die ganze Abgabe erhebe, diesem aber den
Beitrag des Fabricanten und des Kaufmanns durch Erhöhung seines Products
zurückzahlen lasse: wenn nur die Waarenpreise erst nach Abrechnung des an den
Staat abgegebenen von der Summe der im öffentlichen Verkehre befindlichen Waare,
und nach der Bestimmung, aus wessen Händen der Staat sie ziehe, festgesetzt und
nach den oben aufgestellten Grundsätzen festgesetzt werden: so bleibt das
Gleichgewicht gehalten, und die öffentliche Gerechtigkeit behauptet.
 
                                Fünftes Capitel.
  Wie dieses Gleichgewicht gegen die Unsicherheit des Feldbaues zu decken sei.
    Das aufgestellte System ist, wie wir gesehen haben, darauf berechnet, dass
das Quantum der in den öffentlichen Verkehr kommenden Consumtions- und
Fabrik-Artikel, sowie ihr Verhältnis zu einander, immer dasselbe sei, und von
Zeit zu Zeit durch einander aufgehe.
    In Absicht der Fabrikartikel, inwiefern die Menge derselben von den
angestellten Arbeitern abhängst, lässt sich dies sehr wohl berechnen. Nicht so
in Absicht der Consumtionsartikel, indem der Ertrag des Feldbaues sich gar nicht
von Jahr zu Jahre gleichbleibt. Durch diese Unregelmässigkeit in der
Productengewinnung wird zugleich die Fabrication gestört, indem sie ja den Stoff
der Verarbeitung von jener erhält.
    Eine die Berechnung übersteigende Fruchtbarkeit eines Jahres ist für dieses
Gleichgewicht ebenso störend, als Miswachs. Wir richten unseren Blick lediglich
auf die erstere, indem wir von ihr aus auf ein Mittel, gegen den letzteren sich
zu verwahren, von selbst werden geführt werden.
    Der Producent soll so viele Producte gewinnen, als die Nichtproducenten zu
ihrer Nahrung, und überdies der Fabricant zur Verarbeitung bedarf. Dieses
Quantum setzt er auch ganz sicher ab: für ein höheres Quantum aber findet er
keinen Absatz. Der Kaufmann kann es ihm nicht abnehmen, denn er findet dafür
keine Käufer; der Fabricant kann es nicht an sich bringen, denn er hat dafür
kein Aequivalent, indem seine Arbeit nur auf seine, gewöhnlichen Bedürfnisse
berechnet ist. Der Überschuss der gewonnenen Producte kann auf keine Weise in
den öffentlichen Verkehr gebracht werden.
    Nun sind zwar auch die Bedürfnisse des Producenten nur auf den gewöhnlichen
Absatz berechnet; er hat die ihm gebührende Subsistenz, wenn er nur diesen hat,
und bedarf nicht des ihm durch unberechnete Fruchtbarkeit zu Teil gewordenen
Ueberschusses. Dieser Überschuss kann angesehen werden, als gar nicht
vorhanden, er könnte nicht bloss in der Rechnung, sondern wirklich in der Natur
vernichtet werden, und es entstände daraus an keinem Ende irgend ein Schade.
    Aber teils scheint es unbillig, dem Producenten einen Gewinn zu entziehen,
der ihm nicht durch Bevorteilung seiner Mitbürger, sondern durch die
Begünstigung der Natur zu Teil wurde: teils aber, und vorzüglich, wodurch soll
doch ein Miswachs, wo der Ertrag des Jahres unter der Berechnung stehen bleibt,
gedeckt und Übertragen werden, ausser durch die Fruchtbarkeit eines anderen
Jahres, die über die Berechnung hinausgeht?
    Sonach müsste der notwendige Ertrag der Productengewinnung, und das
Verhältnis desselben zu den übrigen Waaren, nicht nach Einem Jahre, sondern
nach einer Reihe von Jahren, in welcher die Fruchtbarkeit den Miswachs decken
könnte, angesetzt werden. Nicht - Ein Jahr gibt so viel Producte, sondern -
etwa fünf Jahre geben so viel, davon kommt auf Ein Jahr so viel, und dieses
letztere Quantum soll in den Verkehr kommen, und nach ihm die übrigen Stände
berechnet werden, was auch immer der wirkliche Ertrag des laufenden Jahres sein
möge.
    Bloss der Staat hat das Vermögen, auf diese Weise den Ertrag eines Jahres
gegen den anderer Jahre ins Gleichgewicht zu setzen. Das natürlichste Verfahren
dabei ist folgendes. Wer über das ihm angesetzte Quantum erbaut hat, meldet es
beim Staate, der ihm den Überschuss nicht etwa auf der Stelle, durch ein
Aequivalent vergütet, woraus eine vermehrte Circulation und alle die Nachteile
derselben erfolgen würden, sondern ihm diesen Überschuss nur gut schreibt;
allenfalls zu seiner Sicherheit ihm einen Schein darüber ausstellt.
    Entweder nun, es ist in demselben Jahre in anderen Gegenden des Landes
Mangel, so wird das für die Consumtion des Jahres angesetzte an die Kaufleute in
diesen Gegenden abgeliefert, welche es an die Producenten, die es der Berechnung
zufolge hätten erbauen und abliefern sollen, bezahlen; bei welchen letzteren es
der Staat sich gut schreibt. Sollten sie sogar ihre eigene Nahrung nicht erbaut
haben, so wird sie ihnen gleichfalls vom Staate, auf dieselbe Rechnung,
geliefert. Oder, als der zweite mögliche Fall, es ist überall in diesem Jahre
auf der Oberfläche des Staates kein Miswachs, oder kein so grosser, dass der in
anderen Gegenden erbaute Überschuss aufginge, so wird derselbe, für möglichen
Mangel künftiger Jahre, bei den Kaufleuten niedergelegt, die nicht eher, als bei
wirklich erfolgtem Mangel, und der Notwendigkeit des Absatzes dieses
Ueberschusses ihn an den Staat bezahlen. Damit das Korn nicht durch Alter
verderbe, kann die Einrichtung gemacht werden, dass der Kaufmann von den
Früchten der künftigen Ernte nicht eher etwas ausgebe, bis der alte Vorrat
untergebracht ist. Er behält nun wiederum Überschuss von dieser neuen Ernte für
das folgende Jahr, und so immerfort, bis nach eingetretenem Miswachs dieser
Überschuss einmal aufgeht. Wer bei dem Staate gut hat, dem wird es bei dem
ersten Miswachse, den er erleidet, oder, falls er in einer bestimmten Zeit von
Jahren keinen, oder keinen so grossen haben sollte, dass die Schuld des Staates
an ihn aufginge, durch Erlassung an den Abgaben vergütet. Ebenso, bei wem der
Staat gut hat, bezahlt im ersten fruchtbaren Jahre mit seinem erbauten
Ueberschusse. - Für einigen Überschuss muss der Staat immer und gleich von fern
her sorgen; und dies müsste, wenn man einen neu entstehenden, oder einen erst
jetzt unter die wahren Rechtsgesetze des Verkehrs sich fügenden Staat denkt,
dadurch geschehen, dass in den ersten Jahren noch nicht ganz so viel Fabricanten
angesetzt würden, als der Staat, ohne Rechnung auf möglichen Miswachs, wohl
ertragen könnte, und mehrere Hände dem Ackerbaue gewidmet würden, als es ihrer,
ohne diese nötige Vorsicht, bedürfte.
    Zu wirklichem Mangel kann es bei diesen Massregeln nicht kommen. Fände
sichs aber, dass der Überschuss von Jahr zu Jahr geringer würde, und bei dem
ersten eintretenden Misjahr sogar Mangel zu befürchten wäre, so wäre dies ein
Beweis, dass das Verhältnis der Fabrication und des Handels zur
Productengewinnung nicht richtig bestimmt wäre.
    Der Staat müsste eilends einige Hände den letzteren Zweigen entziehen, und
sie dem Ackerbaue zurückgeben. Fände sichs im Gegenteil, dass der Überschuss
von Jahr zu Jahr stiege, so bewiese dies, dass der Staat die Vermehrung der
Fabriken und des Anbaues feinerer Producte tragen könnte, und es müssten
Anstalten zu dieser Vermehrung gemacht werden, um das Gleichgewicht zu erhalten,
und der Nation zu dem höheren Wohlstande, auf welchen sie unter diesen Umständen
Anspruch hat, zu verhelfen.
 
                               Sechstes Capitel.
Ob dieses Gleichgewicht durch die Einführung des Geldes gefährdet, und durch den
      steten Fortschritt der Nation zu höherem Wohlstande verändert werde.
    Leser, denen es schwer wird, ihre Gedanken in einer nur auf Begriffe
gegründeten Verbindung der Dinge festzuhalten, welche immer wieder zu der
zufälligen Wirklichkeit, die sie kennen, zurückkehren, und dieselbe in eine
solche Verbindung einmischen, ohne zu bedenken, dass diese gegebene Wirklichkeit
durch eine solche Verbindung eben aufgehoben werden würde: Leser von dieser Art
mögen schon längst in der Stille mir folgenden Einwurf gemacht haben.
    Ohne Zweifel wird doch das angenommene Grundmaass alles Wertes, die
Brotfrucht, nicht auch das wirkliche Tauschmittel werden sollen; es wird doch
ohne Zweifel nicht für jede Waare wirklich und in der Tat eine Quantität Korns
zugemessen werden sollen. Denn, alle Übrigen Unbequemlichkeiten abgerechnet,
müsste dann stets eine doppelte Quantität Korns im Umlaufe sein und von Hand zu
Hand gehen; die eine zur Consumtion des Jahres, die zweite ungleich
beträchtlichere zum Handel, indem eine weit höhere Summe des Wertes sich im
öffentlichen Handel befindet, als alles Korn ausmacht, das in einem Jahre
verzehrt wird. Es wird sonach im Vernunftstaate ebenso gehalten werden müssen,
wie es in allen cultivirten Staaten gehalten wird; es wird ein besonderes
Tauschmittel und Zeichen alles Wertes, kurz, es wird Geld eingeführt werden
müssen. Aber der Wert des Geldes gegen Waare ist wandelbar und höchst
veränderlich; Gesetze und Gewalt können ihn nicht festsetzen und erhalten. Macht
der Staat erzwungene Preise, mit denen Käufer oder Verkäufer nicht einverstanden
sind, so verbirgt der Geldbesitzer sein Geld, oder der Waarenbesitzer seine
Waare, und der Handel ist vernichtet. Dem Geldbesitzer ist mit Gewalt gar nicht
beizukommen; dem Waarenbesitzer nur durch verhasste und für den Staat höchst
kostspielige Mittel. Also, wenn nur der Gebrauch des Geldes vorausgesetzt wird,
so lässt der Handel sich nicht berechnen oder unter Gesetze bringen. Er macht
sich selbst Preis und Gesetz. So war es immer, und so wird es auch bleiben
müssen.
    Ich antworte, dass allerdings Geld eingeführt werden wird im Vernunftstaate,
dass aber der Wert desselben unwandelbar sein wird, wenigstens sich nicht
verwandeln kann ohne die Veranstaltung des Staates selbst, der auch hierüber
festen Grundsätzen zu folgen hat. Ich kann dies nicht dartun, ohne ein wenig
tiefer in die Principien einzugehen, von denen die Teorie des Geldes abhängt.
    Alles auf der Oberfläche des Staates befindliche Brauchbare wird immerfort
für den Gebrauch des Volkes in Anspruch genommen; es vermindert sich von der
Zeit der letzten Einsammlung bis zu einer neuen, und wird durch diese wiederum
vermehrt. Es ist sonach nötig, dass immer eine dauernde, nicht zu vermindernde
oder zu vermehrende Repräsentation seines ganzen Wertes, ein Zeichen desselben
vorhanden sei. Je unbrauchbarer dieses Zeichen an und für sich selbst ist, je
weniger inneren Wert es hat, desto schicklicher ist es zum blossen Zeichen;
denn alles Brauchbare gehört zum inneren Reichtume der Nation, und soll von ihr
genossen, keinesweges aber für andere Zwecke verwendet werden. Das Geld werde
aus dem wenigst brauchbaren Materiale verfertiget.
    So wie oben Besagt wurde: jeder, der Waare hat, soll zu jeder Stunde jede
andere beliebige Waare dafür eintauschen können; so heisst es nunmehr nach
Einführung des Geldes: er soll zu jeder Stunde für seine Waare Geld, und für
dieses Geld jede beliebige Waare haben können. Es ist jetzt zwischen Waare und
Waare ein neues Medium des Tausches eingetreten. Jedoch diese Folgerung ergibt
sich von selbst; und die geforderte Leichtigkeit, die Waare in Geld, und das
Geld in Waare umzusetzen, geht nach Einführung des Geldes aus den oben
aufgestellten Handelsgesetzen von selbst hervor.
    Ein geschlossener Handelsstaat, dessen Bürger mit dem Ausländer keinen
unmittelbaren Verkehr treibt, kann zu Gelde machen, schlechtin was er will,
wenn er nur declarirt, dass er selbst nur in diesem Gelde, und schlechtin mit
keinem anderen sich werde bezahlen lassen. Denn es kommt beim Besitze des Geldes
jedem nur darauf an, dass jeder andere, mit welchem er in Verkehr kommen könnte,
es von ihm um denselben Wert wieder annimmt, um welchen er es erhalten hat. Der
Bürger eines geschlossenen Handelsstaates kann nur mit einem Bürger desselben
Staates in Verkehr kommen, und schlechtin mit keinem anderen Menschen. Aber
alle Bürger des Staates sind genötigt, sich dasjenige Geld anzuschaffen, womit
derjenige, an den sie alle am meisten zu zahlen haben, bezahlt werden kann. Dies
ist nun der Staat, an welchen Alle, sei es mittelbar oder unmittelbar, Abgaben
zu entrichten haben, und der über alles Verhältnis mehr einnimmt, als irgend
ein Einzelner oder irgend ein Handelshaus im ganzen Lande. - Hierdurch entstände
ein Landesgeld: bei welchem es auch nicht einmal in Frage kommt, ob dasselbe im
Auslande werde genommen werden, oder nicht; indem für einen geschlossenen
Handelsstaat das Ausland so gut als gar nicht vorhanden ist.
    Nur muss ein solcher Staat sicher sein können, dass sein Landesgeld ihm
nicht nachgemacht werden könne, dass schlechterdings kein anderer Mensch, und
keine andere Macht es zu verfertigen vermöge, als er selbst. Dies ist die
einzige einschränkende Bedingung, deren Grund wir tiefer unten sehen werden.
    Es ist für einen geschlossenen Handelsstaat ganz gleichgültig, ob in ihm,
nach der gewöhnlichen Weise zu reden, viel, oder wenig Geld im Umlaufe sei. Der
Strenge nach findet hier ein Viel, oder ein Wenig gar nicht statt; denn das Geld
ist an und für sich selbst gar nichts; nur durch den Willen des Staates
repräsentirt es etwas. Die ganze Summe des circulirenden Geldes repräsentirt die
ganze in dem öffentlichen Verkehr befindliche Summe der Waare; der zehnte Teil
des ersteren den zehnten Teil des Wertes von der zweiten, der hundertste Teil
des ersteren den hundertsten Teil des letzteren, u.s.f. Ob nun dieser
hundertste Teil ein Taler genannt werde, oder zehen, oder hundert Taler, ist
ganz einerlei; in jedem Falle kann ich den hundertsten Teil der im öffentlichen
Verkehr befindlichen Waare dafür kaufen. - Wie reich einer sei, hängt gar nicht
davon ab, wie viele Stücke Geldes, sondern davon, den wie vielsten Teil alles
circulirenden Geldes er besitze.
    Oben wurde die Schätzung des Wertes der Dinge gegen einander durch den
Staat gefordert und beschrieben; der Dinge gegen einander, sage ich: und wie
viel dieses feinere, d.h. mehreren Zeit- und Kraftaufwand kostende,
Nahrungsmittel, dieses Product für die Verarbeitung, dieses Fabricat mehr wert
sein solle, als ein anderes, und welches das Verhältnis aller zu dem ersten
Nahrungsmittel sei, in welches absoluter Wert gesetzt wurde. Hier ist die Rede
von der ganz anderen Schätzung, durch welchen Teil der im Umlauf befindlichen
Repräsentation alles Wertes ein jedes bezahlt werden solle. Auch diese
Schätzung ist, einen einzigen Punct, der von der Willkür abhängt, ausgenommen,
an strenge Gesetze gebunden.
    Nemlich, die Masse der Zeichen, welche der Staat in Umlauf setzt, ist laut
obigem durchaus willkürlich. Sie sei so gross oder so klein sie wolle, sie hat
immer denselben Wert. Man nehme an, es beliebe ihm, sie auf eine Million Taler
zu setzen: (sie in eine Million Teile zu teilen, die er Taler nennt). Was
Fleisch, Obst u. dgl., was Flachs, Hanf, was Leinwand, oder wollnes Tuch gegen
Korn wert sei, ist durch die oben beschriebene Schätzung schon bestimmt. Führe
man den Wert aller im öffentlichen Verkehre befindlichen Waare, die nicht Korn
ist, auf Korn zurück, tue hinzu die wirklich von einer Ernte zur anderen in den
Handel zu bringende Menge Korns, und sage nun: der Wert von so viel Maass Korn
ist im Umlaufe. Verteile man diese Maass auf das im Umlaufe befindliche Geld.
Es seien z.B. eine Million Maass; so gilt, unter unserer obigen Voraussetzung,
das Maass Korn in Gelde notwendig einen Taler; eine in der früheren Berechnung
dem Maasse Korn gleich gefundene Quantität Fleisch, Obst, Flachs, Leinwand,
wollnes Tuch, gleichfalls einen Taler, u.s.w. Diese so gefundenen Preise wären
durch das Gesetz festzusetzen.
    Solange das Verhältnis des im Umlaufe befindlichen Waarenwertes zu dem im
Umlaufe befindlichen Gelde dasselbe bleibt, können diese Preise sich nicht
ändern; die Natur der Sache, der notwendige Wille aller, und das Gesetz sind in
Uebereinstimmung. Sie gründen sich auf jenes Verhältnis, und bleiben notwendig
dieselben, solange dies Verhältnis dasselbe bleibt. Nur wenn dieses verändert
würde, wenn bei derselben Menge des Geldes die umlaufende Waare durch Menge oder
inneren Wert sich vermehrte, oder bei demselben Waarenwerte die Menge des
Geldes sich vergrösserte, würden sie sich der Natur der Sache nach ändern, und
zufolge derselben auch durch das Gesetz geändert werden müssen. In dem zuerst
gesetzten Falle erhielte jeder Teil des umlaufenden Geldes einen höheren Wert,
weil das Ganze, dessen Teil er ist, einen höheren Wert repräsentirt. Im
zweiten Falle erhielte jedes Stück Geld einen niedrigeren Wert weil es nicht
mehr der sovielste Teil des Ganzen ist, das nach wie vor denselben Waarenwert
repräsentirt. Es würde, nach der gewöhnlichen nicht eben gründlichen Weise zu
reden, im ersten Falle wohlfeilere, im zweiten teurere Zeit.
    Die im Umlaufe befindlichen Waaren sollen mit der Fortdauer des Staates sich
allerdings teils vermehren, teils veredeln; es sollen immermehr solche, die
gegen das erste Nahrungsmittel von höherem Werte sind, in Umlauf kommen; denn
der Wohlstand einer arbeitsamen und wohlregierten Nation wird von Jahr zu Jahr
wachsen. Der Staat übersieht diese Vermehrung genau; denn sie erfolgt durch
seine eigene Leitung. Er kann sonach und wird nach diesem vermehrten
Waarenwerte das Verhältnis des Geldes bestimmen; entweder er wird, wenn die
bisherigen Geldpreise der Waare bleiben sollen, um so viel Geld mehr in Umlauf
bringen, als an Waarenwert zu dem bisherigen hinzugekommen ist; oder, wenn die
Masse des circulirenden Geldes dieselbe bleiben soll, wird er den
hinzugekommenen Waarenwert unter die ganze Masse des Geldes verteilen, und die
Geldpreise aller Dinge um so viel herabsetzen, als nach gemachter Berechnung auf
sie kommt. Die Summe des circulirenden Geldes kann er, ohne anderwärts
Unordnungen und Misverhältnisse zu veranlassen, fast nur dadurch vermehren, dass
er, ohne alles Aequivalent, Geld an die Familienväter, soviel als auf jeden nach
seinem Verhältnisse kommt, austeilen lasse. Er gibt ihnen dadurch nichts
weiter, als ihren Rechtsanspruch auf den erhöhten Wohlstand der ganzen Nation. -
Am weisesten wird es sein, wenn er sich beider Mittel zugleich bedient, der
Geldausteilung und der Herabsetzung der Preise, um durch eins dem anderen
nachzuhelfen, und es zu ergänzen, und so das gestörte Gleichgewicht zwischen
Waare und Geld herzustellen.
    So ergibt sich zugleich bei dieser Gelegenheit, dass auch durch den
Fortschritt der Nation zu höherem Wohlstande, und durch die steigende
Bevölkerung, das Gleichgewicht nicht notwendig gestört werde; und welche Mittel
der Staat anzuwenden habe, damit die Störung aus diesem Grunde nicht erfolge.
    Verringern kann sich in einem wohl regierten, und gleich von Anfang an nach
richtiger Berechnung geordneten Staate der umlaufende Waarenwert nie.
    Die Summe des umlaufenden Geldes könnte ohne Wissen und Berechnung des
Staates vermehrt werden mir dadurch, wenn noch andere ausser ihm das Landesgeld
verfertigen könnten. Würde das Geld nicht für nachgemachtes erkannt, so entzögen
dadurch sich die Verfertiger der gemeinschaftlichen Arbeit, bei welcher auf ihro
Kräfte mit gerechnet wird; teils entstände durch diese Vermehrung bei;
bleibendem Waarenwerte ein Misverhältniss, das der Staat nur durch Herabsetzung
des Wertes am Gelde, d. i. durch Erhöhung der Preise der Waaren gegen Geld
heben konnte; wodurch jeder Geldbesitzer um einen bestimmten Teil seines schon
erworbenen Eigentums gebracht würde. Würde es für nachgemachtes erkannt, und
nicht von jederman genommen, so würden wenigstens diejenigen, die es genommen
hätten, beraubt. Es muss sonach unmöglich sein, dass das Geld nachgemacht werde;
das Geld muss von der Art und Natur sein, dass nur der Staat es verfertigen
könne. Wie dies einzurichten sei, gehört nicht hieher; Und selbst da, wohin es
gehört, werde ich es nicht sagen, obschon ich es wissen dürfte: denn dies ist
kein Gegenstand der öffentlichen Mitteilung.
    Die Verminderung der im Umlaufe befindlichen Summe durch Abnutzung und
Verbrauchung der Geldstücke ist nicht bedeutend, und es ist nicht schwierig ihr
vorzubeugen. Teils soll das Geld, um der öffentlichen Sicherheit willen, aus
einer dauerhaften Materie gemacht werden, und einer beträchtlichen Abnutzung gar
nicht ausgesetzt sein: teils hat der Staat die dennoch abgenutzten Münzen, wie
sie in seine Kassen kommen, bei denen er sie ohne Weigern annehme, zu
vernichten, und statt ihrer neue auszugeben und in Umlauf zu bringen. -
Bedeutender erscheint die Verminderung des Geldes durch das Schatzsammeln und
Zurücklegen der Bürger. Ein geschickter und fleissiger Arbeiter arbeitet etwa
mehr, als auf ihn gerechnet ist, und zieht daher auch mehr Geld, als auf seinen
Anteil kommt. Er kauft aber nur diejenigen Bedürfnisse, mit denen er in
Anschlag gebracht ist; oder vielleicht auch nicht einmal diese, sondern darbt
auch hievon sich ab; legt das Product seines höheren Fleisses, und seiner
sparsamen Lebensart zurück, und bringt es dadurch ausser Circulation. Wenn
dieses viele tun, so wird dadurch allerdings eine beträchtliche, auf die
gemachte Berechnung einen merklichen Einfluss äussernde Verminderung der
circulirenden Summe entstehen. Dennoch lassen sich dagegen keine verhindernden
Massregeln ergreifen; auch wurde es eine Einschränkung der gebührenden und
rechtmässigen Freiheit der Bürger sein, wenn man solche Massregeln ergriffe.
Die Absicht dieser Sparsamkeit kann vernünftigerweise keine andere sein, als
die: damit man zu leben habe, wenn Alter oder Krankheit uns verhindert, soviel
als auf uns gerechnet ist, oder auch wohl irgend etwas zu arbeiten, oder damit
man seine Kinder erziehen, sie etwas Nützliches lernen lassen, ihnen einen guten
Anfang zu einem Gewerbe hinterlassen könne. Kurz, der Zweck aller Arbeit über
unser Lebensbedürfniss hinaus ist der, dass einst wir selbst oder unsere Lieben
leben können, über den Ertrag unserer Arbeit hinaus. Das der Circulation
entzogene soll, der Absicht des Sparers nach, doch irgend einmal wieder in
dieselbe gebracht werden.
    Und dieses zeigt uns denn die wahre natürliche Auskunft aus der befürchteten
Gefahr für Verhältnis des Geldes und der Waare. Ist es in einem schon
bestehenden Staate von jeher Sitte gewesen, zurückzulegen, damit man einst
ausgeben könne, so werden wohl gegen so viele, die gegenwärtig sparen, ebenso
viele sein, die gegenwärtig das ehemals durch sie oder ihre Eltern Ersparte
ausgeben; und die Summen, die man aus dem gegenwärtigen Umlaufe herausbringt,
werden wohl durch diejenigen, die man in ihn wieder hineinbringt, sattsam
gedeckt werden. Ein neu entstellender, oder erst jetzt in rechtliche Ordnung
kommender Staat würde am besten tun, wenn er auf die Voraussetzung, dass seine
Bürger fürs erste sparen würden, auf diese jährliche Ersparung bei der
Schätzung, welche Summe Geldes im wirklichen Umlaufe sei, gleich rechnete, ein
gewisses Quantum als zurückgelegt annähme, und dieses in Bestimmung der
Waarenpreise in Geld, als gar nicht vorhanden voraussetzte; oder wenn besonders
ein unter der letzteren Bedingung stehender Staat den arbeitenden Ersparern das
künstliche Gegengewicht nicht arbeitender Pensionirter aus dem alten Regimente,
die er denn doch nicht in Mangel umkommen lassen dürfte! entgegensetzte. Die
letzteren würden dadurch genötigt. denn doch einigen Nutzen, durch Erhaltung
des Gleichgewichts zu leisten, und so wie sie allmählig ausstürben, fingen die
Ersparnisse der Arbeiter an in den Umlauf zu kommen, und es träte das soeben
beschriebene natürliche Gleichgewicht der Zehrer zu den Sparern ein.
    Der Staat erhebt seine Abgaben in Gelde, um dem Landesgelde die allgemeine
Gültigkeit zu versichern Er besoldet daher die öffentlichen Beamten in dem. was
er von den Bürgern erhält, in Gelde. Nach welchem Maassstabe sie leben sollen,
ist oben erinnert. Da der Wert des Geldes gegen Waare durch das Gesetz bestimmt
und dauerhaft ist, so kann er sehr leicht berechnen, welche Summe Geldes jeder
Beamte als jährliche Besoldung bekommen müsse. Nur auf den Fall da der
öffentliche Wohlstand sich merklich erhöht hat, und der Staat auf die oben
beschriebene Weise das aufgehobene Gleichgewicht zwischen der gesetzlichen
Bestimmung des Geldwertes und des natürlichen Wertes der umlaufenden Waare
herzustellen hat, habe ich eine Bemerkung hinzuzufügen: vorzüglich, um durch
vielseitigere Anwendung meine Sätze einleuchtender zu machen. Lässt der Staat
die bisherigen Preise, und stellt das Gleichgewicht durch Vermehrung der
circulirenden Geldsumme her, so ist dem Beamten seine Besoldung nach Verhältnis
des erhöhten Wohlstandes zu vermehren. Für die bisherige Besoldung kann er
leben, wie bisher; die Zulage ist sein Anteil an dem erhöhten Wohlstande des
Ganzen. Lässt der Staat die circulirende Geldsumme ungeändert, und stellt das
Gleichgewicht durch Herabsetzung der Waarenpreise her, so ist dem Beamten seine
Besoldung unverändert zu lassen. Er kann für dieselbe Summe Geldes ja nunmehr
besser leben, als bisher: und dieses Mehr, was er dafür kaufen kann, ist sein
Anteil am erhöhten Wohlstande des Ganzen. Vereinigt der Staat beide Mittel, so
hat er die Besoldung des Beamten gleichfalls zu erhöhen, aber um so vieles
weniger, als derselbe durch die herabgesetzten Preise gewinnt. Jetzt entalten
Zulage und niedrigere Preise den Anteil des Beamten an dem öffentlichen
Wohlstande.
 
                               Siebentes Capitel.
Weitere Erörterungen der hier aufgestellten Grundsätze über das Eigentumsrecht.
    Indem ich diesen Abschnitt zu beschliessen, und die merkwürdigsten Resultate
desselben in einen Punct hinzustellen gedenke, fühle ich, dass ich über den
Hauptsatz, mit welchem diese ganze Teorie steht oder fällt, noch einige
Erläuterungen zu geben habe. Ich habe mir dieselben bis an das Ende vorbehalten,
um den schnellen Fortgang der bisherigen Untersuchungen nicht zu unterbrechen.
    Die Hauptresultate der aufgestellten Teorie sind diese: dass in einem dem
Rechtsgesetze gemässen Staate die drei Hauptstände der Nation gegen einander
berechnet, und jeder auf eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern eingeschränkt;
dass jedem Bürger sein verhältnissmässiger Anteil an allen Producten und
Fabricaten des Landes gegen seine ihm anzumutende Arbeit, ebenso wie den
öffentlichen Beamten ohne sichtbares Aequivalent, zugesichert; dass zu diesem
Behufe der Wert aller Dinge gegen einander, und ihr Preis gegen Geld
festgesetzt und darüber gehalten; dass endlich, damit dieses alles möglich sei,
aller unmittelbare Handel der Bürger mit dem Auslande unmöglich gemacht werden
müsse. Alle diese Behauptungen gründen sich auf meine Teorie des Eigentums.
Ist nur die letztere richtig, so haben auch die ersteren ohne Zweifel ihren
guten Grund. Ist jene falsch, so fällt das was nichts weiter zu sein begehrt,
als eine Folgerung daraus, ohne Zweifel zugleich mit um.
    Nun aber ist es gerade die Teorie des Eigentums, über welche von den
meinigen sehr abweichende Begriffe im Umlaufe sind. Ich hatte sonach allerdings
von vielen Lesern zu befürchten, dass sie mein Raisonnement nicht überzeugend
finden werden, weil es viele unter ihnen geben wird, die sich zu jenen
abweichenden Begriffen laut bekennen, oder die wenigstens dunkel durch dieselben
geleitet werden. Ich muss dieselben noch einmal zur Prüfung meiner Grundsätze
und der abweichenden oder entgegengesetzten einladen.
    Meines Erachtens ist der Grundirrtum der entgegengesetzten Teorie über das
Eigentum die erste Quelle, woraus alle falsche Behauptungen darüber fliessen,
der wahre Grund der Undeutlichkeit und Spitzfindigkeit mancher Lehren, die
eigentliche Ursache der Einseitigkeit und Unvollständigkeit für die Anwendung im
wirklichen Leben, dieser, dass man das erste ursprüngliche Eigentum in den
ausschliessenden Besitz einer Sache setzt. Was Wunder, dass wir bei dieser
herrschenden Ansicht sogar eine Teorie erlebt haben, nach welcher der Stand der
grossen Güterbesitzer, oder der Adel, der einige wahre Eigentümer, der einige
den Staat bildende Bürger ist, und alle übrigen nur Beisassen, die ihre Duldung
um jede dem ersteren gefällige Bedingung erkaufen müssen; was Wunder, sage ich,
da ja unter allen Sachen der Grund und Boden diejenige ist, die am sichtbarsten
zum Eigentume wird, und alle fremde Einmischung am strengsten ausschliesst.
    Im Gegensatze gegen diese Teorie setzt die unsrige das erste und
ursprüngliche Eigentum, den Grund alles anderen, in ein ausschliessendes Recht
auf eine bestimmte freie Tätigkeit. Diese freie Tätigkeit nun kann bestimmbar
und bestimmt (zu beschreiben, zu charakterisiren, zu benennen) sein, entweder
nur durch das Object, auf welches sie geht. Z.B. das Recht, in und mit einem
gewissen Bezirke alles mögliche vorzunehmen, was man nur irgend wollte, und das
ganze übrige menschliche Geschlecht an jeder möglichen Modification dieses
Bezirks zu verhindern. Figürlich und durch Ableitung könnte nun allerdings
dieser Bezirk selbst das Eigentum des Berechtigten genannt werden, ohnerachtet
der Strenge nach nur sein ausschliessendes Recht auf jede mögliche Modification
dieses Bezirks sein Eigentum ist. Im wirklichen Leben ist mit kein Beispiel
eines solchen unbeschränkten Eigentumsrechtes bekannt. Oder diese freie
Tätigkeit ist durch sich selbst, durch ihre eigene Form (ihre Art und Weise,
ihren Zweck u.s.w.) bestimmt, ohne alle Rücksicht auf das Object, auf welches
sie geht: - das Recht, ausschliessend eine gewisse Kunst zu treiben (anderen
Kleider, Schuhe u. dgl. zu verfertigen), und alle andere Menschen an der
Ausübung derselben Kunst zu verhindern. Hier ist ein Eigentum, ohne den Besitz
irgend einer Sache. Oder endlich, diese freie Tätigkeit ist bestimmt durch
beides: durch ihre eigene Form, und durch das Object, auf welches sie geht: -
das Recht, ausschliessend an einem gewissen Objecte eine bestimmte Handlung
vorzunehmen, und alle übrige Menschen von demselben Gebrauche desselben Objects
auszuschliessen. Auch in diesem Falle kann figürlich und durch Ableitung das
Object Eigentum des Berechtigten genannt werden, ohnerachtet der Strenge nach
nur das ausschliessende Recht zu einer gewissen freien Handlung auf dieses
Object sein Eigentum ist. Von dieser Art ist das ausschliessende Recht des
Ackerbauers, auf diesem Stücke Acker Getreide zu erbauen; welches dem Rechte
eines anderen, nach geendigter Ernte bis zur Saat auf demselben Acker sein Vieh
zu weiden1, oder dem Rechte des Staats, unterhalb der Oberfläche den Bergbau zu
treiben, keinesweges Abbruch tut.
    Ein Eigentum des Bodens findet nach unserer Teorie gar nicht statt:
wenigstens solange nicht, bis diejenigen, die ein solches annehmen - wenn sich
dieselben nur recht verstehen, und wirklich, so wie die Worte lauten, ein
Eigentum des Bodens, und nicht, wie wir es auch nehmen, das eigene und
ausschliessende Recht auf einen gewissen Gebrauch des Bodens meinen - bis sie,
sage ich, uns begreiflich machen, wie denn ein solches Eigentumsrecht im
wirklichen Leben ausgeübt werden solle. Die Erde ist des Herrn; des Menschen ist
nur das Vermögen, sie zweckmässig anzubauen und zu benutzen.
    Diese unsere Teorie wird auf folgende Weise bewiesen und die
entgegengesetzte widerlegt:
    Dass Einer etwas zu eigen bekomme, geschieht nur, um den Streit mehrerer
über dasselbe zu vermitteln. Von dem Eigentume eines auf einer unzugänglichen
Insel isolirt lebenden Menschen lässt sich gar nicht reden; auf ihn ist dieser
Begriff ohne alle Anwendung. Er darf an sich nehmen, so viel er will und vermag.
- Wie geraten denn nun die Mehreren, zwischen welchen durch das Eigentumsrecht
vermittelt werden soll, in Streit, und wo ist denn der eigentliche Sitz ihres
Streitest? Offenbar geraten sie nur durch tätige Äusserung ihrer Kraft in
Streit. Nun hat doch wohl ohne Zweifel die Schlichtung ihres Streites ihren Sitz
gerade da, wo der Streit ihn hatte, wenn nur der Streit wirklich geschlichtet
ist. Es muss Einer unterlassen, was den anderen beeinträchtigt, und was dieser
von nun an allein tun soll: nicht den Baum abpflücken, oder den Acker ernten,
den der andere abpflücken, oder ernten soll. Nun erst hat jeder seinen eigenen
Gebrauch der Freiheit.
    Nichts anderes wird in den entgegengesetzten Teorien, nur stillschweigend,
vorausgesetzt. Sie sind mit der unsrigen einig; und folgern, so weit bei dem
engen Begriffe, von dem sie ausgehen, das Gebiet ihrer Folgerungen sich
erstreckt, aus unserer Prämisse, und keinesweges aus der ihrigen. - Das
Eigentum soll sein ein idealer Besitz eines Dinges, das ich nicht unmittelbar
realiter besitze, in meinen Händen trage, mit meinem Körper bedecke u.s.w. Wenn
dieser Besitz nicht auch durchaus ideal bleiben, und nicht etwa in der
Notwendigkeit bestehen soll, dass alle Menschen denken, der Gegenstand sei der
meinige, und keinesweges der ihrige; wenn er irgend eine reelle Folge im
wirklichen Leben haben soll; so kann dies keine andere sein, ausser der, dass
alle Menschen verbunden sein sollen, aller Wirksamkeit auf dieses Ding sich
gänzlich zu entalten, nichts daran zu ändern, sondern es zu lassen, wie es ist,
sonach, dass alle Tätigkeit auf dasselbe ausschliessend mir überlassen sei. So
werde ich es denn auch wirklich nehmen, und so werden es alle Gerichtsstühle in
der Welt nehmen. Was ein idealer Besitz sei, verstehe ich nicht, aber ich glaube
durch mein Eigentumsrecht das Recht erhalten zu haben, alle Menschen von einer
gewissen Tätigkeit auf das Object meines Eigentums abzuhalten. Wenn einer
darauf handelt, dann erst, und nicht eher, werde ich über Verletzung meines
Eigentumsrechtes klauen, und sie nachweisen können: dann wird jeder
Gerichtsstuhl meine Klage annehmen und mir zu meinem Rechte verhelfen.
    Aus allem ergibt sich, dass kein Eigentumsrecht auf Sachen stattfinde,
ohne das Recht, alle Menschen von der Tätigkeit auf diese Sachen abzuhalten;
erst durch die Vermeidung; oder Nichtvermeidung dieser fremden Tätigkeit
offenbart sich die Beobachtung, oder Nichtbeobachtung meines Eigentumsrechts.
Dieses Recht der Ausschliessung fremder Tätigkeit sonach ist der wahre Sitz des
Eigentumsrechts auf Sachen.
    Umgekehrt findet ein ausschliessendes Eigentumsrecht auf Tätigkeit statt,
ohne Eigentum irgend einer Sache; das oben erwähnte ausschliessende Recht, eine
Kunst oder Gewerbe zu treiben, wo auf das sehr zufällige Eigentum der Werkzeuge
oder des Objectes dieser Kunst, die ebensowohl auch nicht Eigentum des
Arbeiters sein, sondern ihm geliehen und geliefert worden sein können, gar nicht
zu sehen ist.
    Der Grund alles Eigentumsrechts ist sonach in das Recht, andere von einer
gewissen uns allein vorbehaltenen freien Tätigkeit auszuschliessen, keinesweges
aber in einen ausschliessenden Besitz von Objecten zu setzen.
    Die Klarheit und allgemeine Verständlichkeit, welche in dieser Teorie allen
Sätzen über das Eigentum gegeben werten kann, ferner die durchgängige
Anwendbarkeit derselben im wirklichen Leben, sind die äusseren nicht zu
übersehenden Beweise ihrer Richtigkeit.
    Dieses so zu beschreibende Eigentumsrecht hat seinen Rechtsgrund, seine
rechtlich verbindende Kraft lediglich im Vertrage aller mit allen (d.h. aller,
die in gegenseitigen Einfluss auf einander kommen können). Wird einer für sich
betrachtet, so darf er, - von der Verantwortlichkeit vor seinem eigenen Gewissen
hier abgesehen, wie auf dem Gebiete der Rechtslehre davon abgesehen werden muss,
- er darf, sage ich, alles tun, was er nur will. Nur weil mehrere da sind, die
auch bestehen sollen, hat er seine freie Tätigkeit so einzuschränken, dass sie
bestehen können, und sie von ihrer Seite die ihrige so, dass Er bestehen könne.
Jeder schränkt, da alle gleich sind, rechtlich die Freiheit jedes anderen um
soviel ein, als dieser die seinige einschränkt. Diese Gleichheit der
Beschränkung aller durch alle, liegt im Rechtsgesetze, und hängt von der Willkür
nicht ab. Welche bestimmte Sphäre der Tätigkeit aber jedem ausschliessend
verbleiben solle, deren nunmehr die anderen um dieses Einen willen sich zu
entalten haben, müssen sie verabreden; darüber bestimmt weder die Natur noch
das Rechtsgesetz irgend etwas, sondern lediglich ihre freie Willkür. Es ist also
ein Vertrag zu schliessen. Wenn hundert Ackerbauer beisammen sind und ein
bestimmtes Stück Boden in ihrer Gewalt haben, so ist freilich aus dem
Rechtsgesetze klar, dass dieses Stück in hundert gleiche Teile geteilt, und
jedem Ackerbauer einer davon zu eigen gegeben werden müsse. Aber warum z.B. ich,
und keiner von den übrigen neun und neunzig gerade dieses erste Stück gegen
Süden haben solle, und kein anderes, und mein nächster Nachbar gerade dieses
Stück neben mir, darüber lässt sich kein anderer Rechtsgrund anführen, als der,
dass alle uns gerade diese Stücke überlassen haben, wogegen wir ihnen diejenigen
Überlassen haben die sie einnehmen.
    Nur gegen die Erlangung seines Anteils, und um diesen ungestört zu
erhalten, tut einer Verzicht auf den Anteil aller übrigen. Wer nichts
ausschliessend zu eigen bekommen hat, hat auf nichts Verzicht getan; er ist in
Absicht des Rechts isolirt, da er nicht mit gerechtet hat, und behält seinen
ursprünglichen Rechtsanspruch allentalben alles zu tun, was er nur will. Wofür
könnte er doch vernünftigerweise Verzicht getan haben; was könnte ihn doch
vermögen, zu wollen, dass jeder das Seine behielte, da Er nichts hat? Dass die
verbundene Menge der Eigentümer den einzelnen schwächeren durch Gewalt abhalten
könne, seinen Rechtsanspruch laut werden zu lassen, oder geltend zu machen, sehe
ich sehr wohl ein. Aber ich frage hier nicht nach der Gewalt, sondern nach dem
Rechte; und finde, dass jene Menge kein Recht hat, indem sie dies nur aus einem
Vertrage haben könnte, den dieser Einzelne nicht mit geschlossen hat, und der
ihn sonach nicht verbindet.
    Es ist sonach klar, dass nicht nur der Ackerbauer, sondern jeder Einwohner
im Staate ein ausschliessendes Eigentum haben müsse, weil man ihn ausserdem
nicht verbinden kann, das Eigentumsrecht des Ackerbauers anzuerkennen, ihn
rechtlicherweise nicht verhindern kann, diesen von seinem Acker zu verdrängen,
und ihn seiner Früchte zu berauben.
    Welches wäre denn nun dieses ausschliessende Eigentum des
Nicht-Ackerbauers, des Fabricanten, des Kaufmanns, gegen welches er an den
Ackerbauer das ausschliessende Eigentumsrecht auf den Boden abgetreten hätte.
    Seine Kunst oder Handelskenntniss verdankt er der Natur und sich selbst,
nicht dem Staate. In Rücksicht dieser ist er an den Staat nicht gebunden, sowie
der Ackerbauer an sein Stück Landes. Nackend an jedes Ufer geworfen, kann er
sagen: ich trage alles das Meinige an mir selbst. Was kann ihm nun der Staat
noch Beben? Offenbar nur die Gewähr, dass er stets Arbeit, oder Absatz für seine
Waare finden, und für dieselbe den auf ihn kommenden Anteil von den Gütern des
Landes erhalten solle. Erst durch diese Versicherung bindet ihn der Staat an
sich.
    Aber diese Gewähr kann der Staat nicht leisten, wenn er nicht die Zahl
derer, die denselben Arbeitszweig treiben, schliesst, und für die Erbauung des
notwendigen Unterhaltes für alle sorgt. Erst durch diese Schliessung wird der
Arbeitszweig Eigentum der Klasse, die ihn treibt; erst durch diese Besorgung
des Unterhaltes ein Eigentum, von welchem sie leben können; und nur gegen
dieses ihr Eigentum können sie Verzicht tun auf das Eigentum der landbauenden
Klasse. Sicherheit, sage ich, soll ihnen der Staat geben, die Gewähr soll er
ihnen leisten. Zu sagen: das wird sich alles schon von selbst geben, jeder wird
immer Arbeit und Brot finden, und es nun auf dieses gute Glück ankommen zu
lassen, ist einer durchaus rechtlichen Verfassung nicht anständig. Redet man
etwa von einem Sperlinge, der, so lange er dem Netze entgeht, sein Körnchen
freilich auch findet, auf den man aber keinesweges rechnet, und noch weit lieber
sähe, er fände sein Körnchen nicht? Ueberlässt der Staat diese Volksklassen dem
Ohngefähr, so gibt er ihnen durchaus nichts. Ihr Fortkommen ist ebenso durchaus
ihr eigenes Werk, als ihre Kunst oder Kenntnis es ist. Sie haben sonach gar
nicht Verzicht auf das Eigentum anderer geleistet. Der Staat kann mit keinem
Rechte sie in Absicht ihres Gewerbes unter Gesetze und ein bestimmtes
Verhältnis gegen die übrigen Volksklassen bringen. Sie sind in jeder Rücksicht
frei, sowohl vom Gesetze, als dem Rechte entblösst, ohne Regel, wie ohne
Garantie; halbe Wilde im Schoss der Gesellschaft. Bei der völligen
Unsicherheit, in welcher sie sich befinden, bevorteilen und berauben sie - zwar
nennt man es nicht Raub, sondern Gewinn - sie bevorteilen und berauben solange
und sogut, als sie es können, diejenigen, welche hinwiederum sie bevorteilen
und berauben werden, sobald sie die Stärkeren sind. Sie treiben es, solange als
es geht, und bringen für den Notfall, gegen welchen ihnen nichts bürgt, in
Sicherheit, soviel sie vermögen. Und an diesem allen tun sie nichts weitet, als
wozu sie das vollkommenste Recht haben.
    Aus dieser Schliessung der Erwerbszweige, und dieser Gewährleistung, dass
jeder die gewohnten Bedürfnisse stets zu einem billigen Preise haben solle,
folgt die Schliessung des Handelsstaates gegen das Ausland von selbst; und es
ist nicht nötig, darüber noch ein Wort hinzuzusetzen.
 
                                 Zweites Buch.
                                Zeitgeschichte.
   Vom Zustande des Handelsverkehrs in den gegenwärtigen wirklichen Staaten.
                                Erstes Capitel.
                                 Vorerinnerung.
    Nicht zu bewundern sei der Gipfel der Weisheit, sagt ein Alter. Inwiefern er
von jenem die Fassung raubenden und die ruhige Besonnenheit störenden Anstaunen
des Unerwarteten redet, hat er ganz Recht. Wir aber möchten hinzusetzen: in dem
Vermögen sich über etwas zu verwundern, bestehe die Anlage zur Weisheit, zum
Selbstdenken, zur freien Erzeugung von Begriffen.
    Der Nichtdenker, der doch gesunde Sinne und Gedächtnis hat, fasst den vor
seinen Augen liegenden wirklichen Zustand der Dinge auf, und merkt sich ihn. Er
bedarf nichts weiter, da er ja nur in der wirklichen Welt zu leben und seine
Geschäfte zu treiben hat, und zu einem Nachdenken gleichsam auf Vorrat, und
dessen er nicht unmittelbar zur Stelle bedürfte, sich gar nicht gereizt fühlt.
Er geht mit seinen Gedanken über diesen wirklichen Zustand nie hinaus, und
erdenkt nie einen andern; aber durch diese Gewohnheit, nur diesen zu denken,
entsteht ihm allmählig, und ohne dass er sich dessen eigentlich bewusst wird,
die Voraussetzung, dass nur dieser sei, und nur dieser sein könne. Die Begriffe
und Sitten seines Volkes und seines Zeitalters scheinen ihm die einzig möglichen
Begriffe und Sitten aller Völker und aller Zeitalter. Dieser verwundert sich
gewiss nicht, dass alles nun gerade so sei, wie es ist, weil es nach ihm gar
nicht anders sein kann; er erhebt gewiss nicht die Frage, wie es so geworden, da
es nach ihm ja von Anbeginn so gewesen. Nötigt sich ihm ja eine Beschreibung
anderer Völker und anderer Zeitalter auf, oder wohl gar ein philosophischer
Entwurf, wie es nirgends gewesen, aber allentalben hätte sein sollen, so trägt
er immer die Bilder seiner Welt, von denen er sich nicht losreissen kann,
hinein, sieht alles durch sie hindurch, und fasst nie den ganzen Sinn dessen,
was ihm vorgetragen wird. Seine unheilbare Krankheit ist die, das zufällige für
notwendig zu halten.
    Wer sich hingegen gewöhnt hat, nicht nur das wirklich vorhandene durch den
Gedanken nachzubilden, sondern auch das mögliche durch denselben frei in sich zu
erschaffen, findet sehr oft ganz andere Verbindungen und Verhältnisse der Dinge,
als die gegebenen ebenso möglich wie diese, ja wohl noch weit möglicher,
natürlicher, vernunftmässiger; er findet die gegebenen Verhältnisse nicht nur
zufällig, sondern zuweilen gar wunderlich. Er also erhebt die Frage: wie und auf
welche Weise ist doch alles so geworden wie es ist, da es ja auf die
verschiedensten Arten anders sein konnte? Diese Frage beantwortet ihm die
Geschichte der Vorzeit; wie denn alle gründliche Geschichte nichts anderes sein
kann und soll, als eine genetische Beantwortung der Causalfrage: auf welche
Weise ist denn der gegenwärtige Zustand der Dinge entstanden, und aus welchen
Gründen hat die Welt sich gerade so gebildet, wie wir sie vor uns finden?
    Hier haben wir es nur mit dem Handelsverkehr zu tun. Meine Leser haben
schon im ersten Buche gesehen, dass der Verfasser einen ganz anderen Zustand
desselben, als wir in der wirklichen Welt vorfinden, nicht nur für möglich hält,
sondern sogar für gefordert durch das Rechtsgesetz. Ihn sonach kann es
allerdings Wunder nehmen, warum nicht der letztere, sondern der, welchen wir
wirklich vor uns sehen, eingetreten. Gegenwärtig haben wir diesen wirklich
eingetretenen nur zu schildern, welches ein Teil der Zeitgeschichte wäre. Aber
vielleicht wird diese Schilderung dadurch noch deutlicher, dass man einen Blick
auf die Entstehung des gegebenen aus dem unmittelbar vorhergegangenen werfe. Auf
das Vermögen und die Willigkeit des Lesers sich zu verwundern, auf seine
Gewandteit, von der Gegenwart wegzusehen, und sich in die Vergangenheit oder
Zukunft mit seinen Gedanken ganz hineinzuversetzen, rechnen wir inzwischen auch
hier.
 
                                Zweites Capitel.
       Die bekannte Welt als ein einiger grosser Handelsstaat angesehen.
    Die Völker der alten Welt waren durch eine Menge von Verhältnissen sehr
streng von einander geschieden. Ihnen war der Fremde Feind oder Bat bar. Dagegen
lassen die Völker des neuen christlichen Europa sich betrachten als Eine Nation.
Durch dieselbe Abstammung und dieselben ursprünglichen Gebräuche und Begriffe
aus Germaniens Wäldern vereinigt, wurden sie, seit ihrer Verbreitung durch die
Provinzen des abendländischen römischen Reiches, noch durch dieselbe
gemeinschaftliche Religion, und dieselbe Unterwürfigkeit gegen ein sichtbares
Oberhaupt der letzteren verbunden. Den Völkern von anderer Abstammung, welche
später hinzukamen, wurde zugleich mit der neuen Religion dasselbe germanische
Grundsystem von Gebräuchen und Begriffen angebildet.
    Man gerät durchaus in die Irre, wenn man auf die einzelnen Niederlassungen
dieser Halb-Barbaren unsere Begriffe von Staat, von Obrigkeit und Untertan
überträgt. Sie lebten in der Tat im Naturstande. Nur zum Kriege wurden sie
durch ihre Könige, welche nach der Sitte der germanischen Wälder eigentlich
Heerführer waren, vereiniget, und waren übrigens, ohne politisches Band in den
meisten Stücken, ihre eigenen Richter und Verteidiger. Nur durch das
Verhältnis der Leibeigenen zu ihren Herren, und der Vasallen zum Lehnsherrn
hingen die Volkshaufen zusammen; und lediglich aus diesen Verhältnissen gingen
die wenigen richterlichen, eigentlich schiedsrichterlichen Handlungen, die da
stattatten, als eine Folge hervor: weit entfernt dass sie Zweck an sich, dass
die Gesetze das eigentliche Bindungsmittel der Nation hätten sein sollen. Selbst
das Band der Lehnsverfassung verband so gelinde, dass derselbe Mann Vasall des
Einen Königs, und Allodienbesitzer in den Ländern eines anderen sein konnte,
und, im Falle eines Krieges zwischen beiden Königen, als Vasall in Person für
denjenigen streiten musste, gegen welchen er als Allodienbesitzer seinen Mann
stellte.
    Was Wunder, dass diese Völkerschaften, die durch alles vereinigt, und durch
dasjenige, was sonst die Menschen trennt, durch die Staatsverfassung, nicht
getrennt wurden, da sie in der Tat keine hatten - sich betrachteten und
betrugen als Eine Nation, dass sie sich durch einander vermischten, reisten,
Handel und Wandel trieben, Dienste nahmen, und dass jeder auf dem Gebiete des
anderen angekommen, noch immer zu Hause zu sein glaubte.
    Erst später durch Einführung des römischen Rechtes, und Uebertragung
römischer Begriffe von Imperatoren auf die modernen Könige und den modernen
Kaiser, der ursprünglich wohl nur als Feldherr der Christenheit gedacht wurde,
und für die ganze Kirche das sein sollte, was die Kastenvögte für einzelne
Bistümer oder Klöster, - erst dadurch kamen eigentlich politische Begriffe und
Einrichtungen in den Umlauf: und das Verhältnis der Leibeigenen und Vasallen zu
ihren Herren verwandelte sich allmählig in ein Verhältnis von Untertanen gegen
ihre Obrigkeit, und ihren Richter. So entstand z.B. zuerst in Frankreich eine
Monarchie im alten Stile. Nun erst wurden Völkerschaften durch Staatsverfassung
geschieden. Diese Trennung wurde noch dadurch erleichtert, dass durch die
Kirchen-Reformation die geistliche Gewalt, die die christliche Kirche bisher zu
einem Ganzen zusammengehalten hatte, zu Grunde gerichtet wurde.
    So haben die modernen Staaten sich gebildet, - nicht, wie man in der
Rechtslehre die Entstehung eines Staates zu beschreiben pflegt, durch Sammlung
und Vereinigung unverbundener Einzelner unter die Einheit des Gesetzes, sondern
vielmehr durch Trennung und Zerteilung einer einigen grossen jedoch nur schwach
verbundenen Menschenmasse. Die einzelnen Staaten des christlichen Europa sind
solche losgerissene, ihrer Ausdehnung nach grösstenteils durch das Ohngefähr
bestimmte Stücke des ehemaligen Ganzen.
    Es ist kein Wunder, dass die nicht seit langem geschehene Trennung noch
nicht vollendet ist, dass noch immer merkliche Spuren des ehemaligen
Zusammenhanges übrig sind, und dass ein Teil unserer Begriffe und unserer
Einrichtungen diesen aufgehobenen Zusammenhang noch immer als fortdauernd
vorauszusetzen scheint.
    Während jener Einheit des christlichen Europa hat unter andern sich auch das
Handelssystem gebildet, das wenigstens nach seinen Grundzügen bis auf die
gegenwärtige Zeit fortdauert. Jeder Teil des grossen Ganzen, und jedes
Individuum erbaute, fabricirte, erhandelte von anderen Weltteilen, was es
seiner natürlichen Lage nach am zweckmässigsten vermochte, und brachte es durch
alle Teile desselben Ganzen ungehindert auf den Markt, und die Preise der Dinge
machten sich von selbst. In dieser Gegend bemächtigte man sich ausschliessend
dieses Nahrungszweiges, in einer anderen eines anderen; und wem kein
Nahrungszweig ausschliessend zu Teil wurde, musste eben armseliger leben, ohne
doch dabei ganz zu Grunde zugehen. Damals war eine Waare durch den Ort, wo sie
verfertigt wurde, sattsam bezeichnet; und Kaufleute in einem gewissen Artikel
benannte man kurz nach dem Lande, woher sie kamen, indem es sich verstand, dass
die Waare nirgend anders verfertigt würde, und dass Personen aus dem
bezeichneten Lande in keiner anderen Absicht kommen könnten, als um diese
Artikel zum Kauf auszubieten. Es galt ein gemeinschaftliches Tauschmittel, Gold-
und Silbergeld, das in allen Teilen des grossen Handelsstaates so ziemlich
denselben wert hatte und aus einem in den anderen ungehindert circulirte. An
eine Berechnung dieses Handels gegen die gesammte inländische Production war
nicht zu gedenken, indem es ja keinen eigentlichen gemeinschaftlichen Oberherrn
gab, und alles in der Anarchie war. Doch war bei der geringen Verbreitung der
Künste nicht zu befürchten, dass der Markt überführt werden, der Fabricant und
der Kaufmann leiden, oder Mangel an Nahrungsmitteln für ihn eintreten werde;
noch bei der einfachen Lebensart und den eingeschränkten Bedürfnissen der
Menschen, dass der Producent der gewohnten Waare werde entbehren müssen. - Der
Handel war in diesem Zustande durchaus frei, ohne Berechnung, sowie ohne
Beschränkung.
    Dies war, lediglich den Mangel der Berechnung abgerechnet, welche nicht
möglich und nicht sehr nötig war, bei jener Lage der Dinge durchaus in der
Ordnung. Die Bürger desselben Staates sollen alle durch einander Handel und
Wandel treiben. War das christliche Europa ein Ganzes, so musste der Handel der
Europäer unter einander frei sein.
    Die Anwendung auf den gegenwärtigen Zustand der Dinge ist leicht zu machen.
Ist das ganze christliche Europa, mit den hinzugekommenen Colonien und
Handelsplätzen in anderen Weltteilen, noch immer ein Ganzes, so muss freilich
der Handel aller Teile mit allen freibleiben, wie er ursprünglich war. Ist es
im Gegenteil in mehrere, unter verschiedenen Regierungen stehende Staatsganze
getrennt, so muss es ebenso in mehrere durchaus geschlossene Handelsstaaten
getrennt werden.
    Wir sind zur Quelle des grössten Teiles der noch bestehenden Misbräuche
gekommen. Im neuen Europa hat es eine geraume Zeit hindurch gar keine Staaten
gegeben. Man steht gegenwärtig noch bei den Versuchen, welche zu bilden. Man hat
ferner die Aufgabe des Staates bis jetzt nur einseitig und mir halb aufgefasst,
als eine Anstalt, den Bürger in demjenigen Besitzstande, in welchem man ihn
findet, durch das Gesetz zu erhalten. Die tiefer liegende Pflicht des Staates,
jeden in den ihm zukommenden Besitz erst einzusetzen, hat man übersehen. Dieses
letztere aber ist nur dadurch möglich, dass die Anarchie des Handels ebenso
aufgehoben werde, wie man die politische allmählig aufhebt, und der Staat ebenso
als Handelsstaat sich schliesse, wie er in seiner Gesetzgebung und seinem
Richteramte geschlossen ist.
    Alle Einrichtungen, welche den unmittelbaren Verkehr eines Bürgers mit dem
Bürger eines anderen Staates erlauben oder voraussetzen, betrachten im Grunde
beide als Bürger Eines Staates, und sind Ueberbleibsel und Resultate einer
Vorfassung, die längst aufgehoben ist, sind in unsere Welt nicht passende Teile
einer vergangenen Welt. Jene Systeme, welche Freiheit des Handels fordern, jene
Ansprüche, in der ganzen bekannten Welt kaufen und Markt halten zu wollen, sind
aus der Denkart unserer Voreltern, für welche sie passte, auf uns überliefert
worden; wir haben sie ohne Prüfung angenommen, und sie uns angewöhnt, und es ist
nicht ohne Schwierigkeit, andere an ihre Stelle zu setzen.
 
                                Drittes Capitel.
    Gegenseitiges Verhältnis der Einzelnen in diesem grossen Handelsstaate.
    Die Untersuchung, wie es doch zugegangen sei, dass die Menschen sich
vereinigt, gerade Gold und Silber, und nichts anderes an seiner Stelle, als
Zeichen alles Wertes gelten zu lassen, würde uns zu weit führen. Wenigstens ist
der Grund, den ein berühmter Schriftsteller dafür anführt, nicht hinreichend.
Man möge wohl, sagt derselbe, ein Quantum Goldes oder Silbers deswegen als
Aequivalent einer bestimmten anderen Waare seiten lassen, weil die Gewinnung des
ersteren ebensoviel Zeit und Mühe gekostet habe, als die Gewinnung oder
Verfertigung der letzteren. Angenommen, dass diese Gleichheit der aufgewandten
Mühe wirklich stattfinde, so fragt sich nur, da der sich selbst überlassene
Mensch das Product des anderen gar nicht nach der Mühe, die jener darauf
verwandt, sondern vielmehr nach dem Nutzen schätzt, den er selbst davon zu
ziehen gedenkt, - es fragt sich, warum der Landbauer die Mühe des Bergmanns bei
Gewinnung eines Stück Goldes der seinigen bei Gewinnung einiger Scheffel Korns
gleichgesetzt, und für ebensowohl angewendet gehalten, da der letztere ohne sein
Korn gar nicht leben, dieser aber mit dem Golde jenes natürlicherweise nichts
anfangen kann Wenn irgend jemand zwecklose Mühe anwendete, würde sich denn das
Menschengeschlecht für verbunden halten, ihm dieselbe durch zweckmässige zu
vergelten?
    Dies aber habe ich ausdrücklich zu erinnern, dass der Wert dieser Metalle
lediglich auf der allgemeinen Uebereinstimmung über ihren Wert beruhe. Jeder
nimmt sie in einem gewissen Verhältnisse zu seiner Waare an, weil er sicher ist,
dass Jederman, mit dem er in Verkehr kommen kann, sie hinwiederum von ihm in
demselben Verhältnisse annehmen wird. Der wahre innere Wert dieser Metalle,
ihre Brauchbarkeit zur Verarbeitung, kommt ihrem äusseren auf der Meinung
beruhenden Werte bei weitem nicht gleich. Die Fabricate daraus erhalten ihren
Wert lediglich durch die Rücksicht, dass man wiederum Geld aus ihnen machen
könne, oder wenigstens hätte machen können. Der in ihnen liegende Geldstoff muss
mit bezahlt werden.
    Aber eben darum, welches ich nur im Vorbeigehen erinnere, weil der Wert des
Weltgeldes gegen die Waare keine andere Garantie hat, als die öffentliche
Meinung, ist dieses Verhältnis schwankend und wandelbar, wie diese. Fast nur
durch die Verbreitung der Ansicht, dass die Waare teurer oder wohlfeiler werde,
statt der richtigeren, dass der Wert des Geldes falle oder steige, hat man dem
grossen Publicum die Augen für diese Wandelbarkeit verschlossen. Das oben
beschriebene Landesgeld würde eine ganz andere Garantie haben, indem es
Grundgesetz des Staates sein müsste, sein ausgegebenes Geld auf ewige Zeiten zu
demselben Werte gegen die Waare selbst anzunehmen, und bei diesem Werte es
auch unter den Mitbürgern zu erhalten.
    Dieses alles vorausgesetzt, ist das Verhältnis des im grossen Handelsstaate
circulirenden Geldes zu der in seinem öffentlichen Handel befindlichen Waare
ebenso, wie wir es oben im Vernunftstaate beschrieben haben. Die ganze Masse des
Geldes repräsentirt und ist wert die ganze Masse der Waare; und jeder sovielste
Teil des ersteren jeden sovielsten Teil des Wertes der zweiten. Es ist ganz
gleichgültig, ob, bei bleibender Menge der Waare, eine grössere oder kleinere
Menge Geldes im Umlauf sei: und der Reichtum beruht auch hier gar nicht darauf,
wieviel Geld, sondern den wievielsten Teil von allem vorhandenen Gelde man
habe. Wenigstens ist es als das einige feste Princip in diesem unaufhörlichen
Schwanken anzunehmen, dass der sovielste Teil des circulirenden Geldes dem
sovielsten Teile des Waarenwertes (ich rede vom inneren Werte zur Erhaltung
und Annehmlichkeit des Lebens) gleich sei: ohnerachtet freilich dieses
Verhältnis dadurch, dass man nie so recht weiss, wieviel Geld und wieviel Waare
umlaufe, dass bald das eine, bald die andere durch Kunst ausser Umlauf gebracht
und verteuert wird, und durch eine Menge ähnlicher Umstände schwankend, vom
Ohngefähr abhängig und der Bevorteilung ausgesetzt wird.
    Ich setze noch immer den Fall voraus, dass der Handel durch den ganzen
grossen Handelsstaat durchaus frei sei, und unter gar keinen Beschränkungen
stehe. In diesem Falle ist jedes Individuum freies und selbstständiges Mitglied
des Handelsstaates; es lässt sich bis jetzt noch kein gemeinschaftliches
Interesse mehrerer ersehen, durch welches diese Mehreren zu einem Körper, zu
einem einigen grösseren Ganzen im Handelsstaate vereinigt würden. Jeder Einzelne
hat durch den Besitz eines Stück Geldes Anspruch auf jede mögliche Waare an
allen Orten des grossen Handelsstaates, die ein so grosser Teil von aller in
ihm befindlichen Waare ist, als sein Geld von allem Gelde. Jeder aber ist in
diesem Anspruche selbstständig: ob irgend ein anderer Geld habe, oder nicht, ist
ihm ganz gleichgültig; das seinige erhält in keinem Falle einen höheren oder
geringeren Wert.
    Höchstens die geographische Lage, die grössere oder geringere Entfernung von
dem Orte der Gewinnung oder Verfertigung einer Waare könnte Mehrere unter Ein
Schicksal vereinigen, und sie als einen besonderen Handelskörper hinstellen, der
gemeinschaftliche Vorteile oder Nachteile hätte. Aber wir sehen hier davon ab.
    Denke man sich die Masse des im Handelsstaate circulirenden Geldes als
gleich ausgeteilt an alle an ihm teilnehmende Individuen, so haben alle den
gleichen Anspruch auf eine gleich grosse Menge der vorhandenen Waare. Alle sind
gleich reich, d.h. es ist keiner relativ reich oder arm. Vom inneren Reichtum
oder Wohlstand aller, d.h. ob von den Waaren, die sie mit ihrem Gelde kaufen
können, alle angenehm, oder notdürftig, oder armselig leben werden, ist hier
nicht die Rede.
    Wessen Anteil am vorhandenen Gelde sich über dasjenige, was er durch die
gleiche Teilung erhalten würde, hinauserstreckt, der ist relativ reich,
reicher, je höher sein Anteil sich über die Gleichheit hinauserstreckt. So ist
derjenige relativ arm, der weniger hat, als nach gleicher Teilung auf ihn
kommen würde.
    Da jedoch jener Geldvorrat nur Wert hat, inwiefern man ihn für Waare
auszugeben rechnet, und er bald ganz ausgegeben sein wird, wenn man nicht ein
Mittel hat, den Abfluss wieder zu ersetzen, so ist eigentlich nur derjenige
relativ reich zu nennen, der eine, an Geldwerte sein Quantum von einer gleichen
Teilung aller Waare übersteigende Menge von Waaren periodisch gewinnt, diese in
Geld, und das dafür erhaltene Geld in Waare, die er nicht selbst gewinnt,
umzusetzen weiss: vielleicht selbst dieses mit Vorteil, d.h. so, dass er seine
Mühe anderen höher anschlage, als er ihnen die ihrige ansetzt, und sie weit mehr
für sich arbeiten lasse, als er für sie arbeitet.
    Natürlicherweise will jeder an dem anderen gewinnen, soviel als möglich, und
den anderen an sich gewinnen lassen, sowenig als möglich; jeder will den anderen
soviel als möglich für sich arbeiten lassen, und dagegen sowenig als möglich für
ihn arbeiten. Wird er durch kein Gesetz und keine Obrigkeit daran verhindert, so
wird er denn auch alle mögliche Mittel anwenden, um dieses durchzusetzen. Jeder
Taler, den er erlangt, ist ihm nun zwei wert. Den ersten dadurch, dass er ihn
hat, und mit demselben Anspruch auf den Dienst des anderen; den zweiten dadurch,
dass ihn kein anderer hat, und keinen Anspruch auf seinen Dienst.
    Es entsteht ein endloser Krieg aller im handelnden Publicum gegen alle, als
Krieg zwischen Käufern und Verkäufern; und dieser Krieg wird heftiger,
ungerechter und in seinen Folgen gefährlicher, je mehr die Welt sich bevölkert,
der Handelsstaat durch hinzukommende Acquisitionen sich vergrössert, die
Production und die Künste steigen, und dadurch die in Umlauf kommende Waare an
Menge und mit ihr das Bedürfnis aller sich vermehrt und vermannigfaltigt. Was
bei der einfachen Lebensweise der Nationen ohne grosse Ungerechtigkeit und
Bedrückung abging, verwandelt sich nach erhöhten Bedürfnissen in das
schreiendste Unrecht, und in eine Quelle grossen Elendes. Der Käufer sucht dem
Verkäufer die Waare abzudrücken; darum fordert er Freiheit des Handels, d.h. die
Freiheit für den Verkäufer, seine Märkte zu überführen, keinen Absatz zu finden,
und aus Not die Waare weit unter ihrem Werte zu verkaufen. Darum fordert er
starke Concurrenz der Fabricanten und Handelsleute, damit er diese, durch
Erschwerung des Absatzes bei der Unentbehrlichkeit des baaren Geldes nötige,
ihm die Waare um jeden Preis, den er ihnen noch aus Grossmut machen will, zu
geben. Gelingt ihm dies, so verarmt der Arbeiter, und fleissige Familien
verkommen im Mangel und Elende, oder wandern aus von einem ungerechten Volke.
Gegen diese Bedrückung verteidigt sich, oder greift auch wohl auf den Vorrat
an der Verkäufer durch die mannigfaltigsten Mittel, durch Aufkaufen, durch
künstliche Verteuerung, und dergl. Er setzt dadurch die Käufer in die Gefahr,
ihre gewohnten Bedürfnisse plötzlich zu entbehren, oder sie ungewöhnlich teuer
bezahlen, und in einer anderen Rücksicht darben zu Müssen. Oder er bricht an der
Güte der Waare ab, nachdem man ihm am Preise abbricht. So erhält der Käufer
nicht, was er zu erhalten glaubte: er ist betrogen; und mehrenteils entsteht
bei schlechter, leichter Arbeit noch überdies ein reiner Verlust an der
öffentlichen Kraft und Zeit, und den Producten, die so übel verarbeitet werden.
    Kurz, keinem ist für die Fortdauer seines Zustandes bei der Fortdauer seiner
Arbeit im mindesten die Gewähr geleistet; denn die Menschen wollen durchaus frei
sein, sich gegenseitig zu Grunde zu richten.
 
                                Viertes Capitel.
      Gegenseitiges Verhältnis der Nationen, als Ganzer im Handelsstaats.
    Solange die Regierungen der besonderen Staaten, aus denen der Handelsstaat
besteht, keine unmittelbaren Abgaben von den Bürgern ziehen, sondern die Kosten
der Staatsverwaltung etwa von Domainen bestreiten, bleibt das Verhältnis der
Einzelnen in Beziehung auf den Handelsstaat, wie wir es soeben beschrieben. Alle
sind für sich bestehende freie Mitglieder desselben, deren Bereicherung oder
Verarmung keinen anderen, und ebensowenig ihre Regierung interessirt. Die
Regierung selbst stellt gleichfalls ein für sich bestehendes, sein Vermögen
verwaltendes, und mit demselben im Auslande und Inlande Verkehr treibendes
Mitglied vor.
    Aber sowie die Regierung unmittelbare Abgaben, und zwar in dem
gemeinschaftlichen Tauschmittel des Handelsstaates, in Weltgelde, zieht,
entstehen neue Rücksichten, und die Verhältnisse im Handelsstaate werden
zusammengesetzter.
    Der Vernunftstaat zieht nach obigem soviel an Abgaben, als er bedarf. Bei
den wirklichen Staaten wird man im Durchschnitte sehr sicher gehen, wenn man
annimmt, dass jeder zieht, soviel er kann; welches ihnen auch gar nicht zu
verdenken ist, indem sie in der Regel nicht ziehen können, soviel sie bedürften,
- für die Ausführung von Zwecken; die grösstenteils aus Mangel an Vermögen
bisher unausgeführt geblieben.
    Die Regierungen ziehen diese Abgaben in Weltgelde, da sie den Inländer
sowohl als den Ausländer nur in diesem Gelde bezahlen; als ob sie zu dem
ersteren keine nähere Beziehungen hätten, als zu jedem unter den letzten. Dies
kann freilich nicht anders sein, wenn der besondere juridische Staat gar keine
besondere Handelsgesellschaft bildet, und jeder einzelne Bürger ebenso leicht
mit dem entferntesten Ausländer, als mit seinem benachbarten Mitbürger in
Verkehr geraten kann, und in Absicht seiner Einkaufs- oder Verkaufs-Preise von
dem ersteren ebenso sehr abhängt, als von dem letzteren, welcher in dieser
Rücksicht gar nicht sein Mitbürger, sondern ein durchaus freies Individuum ist.
Jeder muss dann auf alle Fälle mit dem allgemeingeltenden Tauschmittel versehen
werden, und kann kein anderes brauchen.
    Je mehr die Untertanen von diesem Weltgelde besitzen, desto mehr kann die
Regierung von ihnen als Abgabe ziehen; je weniger desto weniger. Es wird sonach
Interesse der Regierung, dass alle, die da Abgaben entrichten, recht viel haben,
damit die Regierung viel von ihnen nehmen könne. Und so vereinigen im Begriffe
der Regierung diese Abgaben entrichtenden Bürger sich in Eins, einen einzigen
Körper, für dessen Wohlhabenheit jene sich interessirt; ohnerachtet die
Einzelnen in ihren eigenen Begriffen von einander getrennt bleiben, und ohne
gemeinschaftliches Interesse. Für die Regierung ist nur Ein Vermögen da, das des
Abgabe entrichtenden Körpers. Und nun erst erhält der Begriff von
National-Vermögen, und von einer Nation, die da Vermögen hat, einen Sinn.
Vorher, oder abgesehen von dieser Ansicht, und da, wo der Staat nur darüber
wacht, dass keiner dem anderen etwas nehme, ohne darauf zu sehen, dass jeder
etwas habe, ist zwar eine durch Gesetze und durch einen gemeinschaftlichen
Richterstuhl, keinesweges aber eine durch ein gemeinschaftliches Vermögen
vereinigte Nation da. - So führet die Natur die Regierungen am eigenen Vorteile
über die engen Grenzen hinaus, die sie ihrer Verwaltung setzen, und gibt ihnen
durch den Nutzen ein Interesse, das sie schon um des Rechts willen haben
sollten.
    Führen mehrere, oder alle im Handelsstaate befindliche Regierungen
Geldabgaben ein, so entstehen aus ihrem Gesichtspuncte mehrere
National-Vermögen, und ein Verhältnis dieser Vermögen zu einander.
    Es gibt drei Arten dieses Verhältnisses.
    Von dem inneren Wohlstande der Bürger, ihrer leichteren oder mühseligeren
Lebensweise jetzt abgesehen, würde, da die wahre Quelle des Reichtums doch nur
im Waarenbeitrage liegt, eine Nation, die da Waare für ebensoviel Geld und von
demselben inneren bleibenden Werte, periodisch von dem Auslande erhielte, als
sie in dasselbe ablieferte, relativ weder arm noch reich zu nennen sein. Sie
wäre, gegen das gesammte Ausland, hier als Eins genommen (denn nichts
verhindert, dass sie gegen Eine Nation verliere, wenn sie nur an den übrigen
wieder ebensoviel gewinnt), im Zustande des vollkommenen Gleichgewichts. Sie
behielte unvermindert ihr umlaufendes Geld, und die Regierung könnte fortdauernd
dieselben Abgaben erheben, die sie zu erheben pflegt.
    Ich zähle hier zum Vermögen der Nation auch die Kasse der Regierung, die ich
mir als eins der handelnden Individuen aus der Nation denke; und setze voraus,
dass auch sie nicht mehr Geld in das Ausland ausgibt, als sie aus demselben
zieht, indem ja nur unter dieser Bedingung der oben gesetzte Fall eintritt.
    Oder, - welches der zweite Fall ist, - eine Nation produciret, fabriciret,
arbeitet weit mehr und weit vorteilhafter für die gewöhnten Bedürfnisse des
Auslandes, und setzt diese Resultate ihrer Arbeit gegen Geld ab, als das
letztere für ihre Bedürfnisse arbeitet, und Geld gegen seine Arbeit erhält. Eine
solche Nation ist relativ reich. Das in ihr umlaufende Geld vermehrt sich
periodisch; sie ist pecuniarisch reich. Dieser Reichtum ist gegründet und
dauerhaft, wenn die Quellen seiner Waaren nicht versiegen, und das Bedürfnis
des Auslandes dasselbe bleibt.
    Da das Geld doch nur unter der Bedingung Wert hat, dass es ausgegeben
werde, und seinen repräsentativen Wert doch nur dadurch erhält, wenn es im
ganzen Handelsstaate umläuft, und die Preise der Waaren in allen Gegenden
bestimmen hilft, keinesweges aber, wenn es unter Einer Nation zusammengedrängt
ist, gegen deren Waaren es notwendig verlieren müsste: so muss und wird jene
reiche Nation ihren periodisch gewonnenen Geldüberschuss notwendig wiederum in
das Ausland ausgeben, dass sonach die Einnahme dieses Auslandes mit der Ausgabe
wiederum in das Gleichgewicht käme. Nur wird der grosse Unterschied darin
liegen, dass die reiche Nation für diesen Überschuss das ihr Entbehrliche
eintauscht, und den Ausländer, der für sich kaum seine Notdurft erschwingen
kann, nötigt, für ihr Vergnügen zu arbeiten: dass sie ihren inneren Wohlstand
unaufhörlich auf die Kosten des Ausländers, der immer elender wird, erhöhet. -
Dies wird erst durch den Gegensatz, wenn wir unseren Blick auf eine verarmende
Nation werfen werden, recht einleuchten. - Oder, der wahrscheinlichere Erfolg
des pecuniarischen Reichtums, - die Regierung einer solchen Nation, nach der
Maxime zu nehmen, so viel sie kann, wird jenen Gewinn am Auslande nehmen, Und
damit die Kräfte des Auslandes für ihre Zwecke dingen.
    Endlich - der dritte Fall - eine Nation verliert fortdauernd von ihrem Gelde
im Handel gegen das Ausland. Diese ist arm und verarmt immer mehr. - Setze man,
dass unter einer Nation zehn Millionen Taler im Umlaufe seien, und dass
jährlich eine Million davon gegen Waaren vom Auslande verloren gehe. Diese zehn
Millionen repräsentiren im ersten Jahre die im Inlande gewonnenen, oder gegen
sie ausgetauschten Waaren des Auslandes, und ein Quantum Waare desselben
Auslandes, das nur gegen Geld eingetauscht werden kann. Im folgenden Jahre sind
nur noch neun Millionen im Lande; - denn von dem Falle, dass etwa eine vorher
gefüllte Staatskasse, oder bedeutende gesammelte Schätze von Einzelnen in die
Circulation ausströmen, der ohne das kein gründliches Gegenmittel gewährt, sehe
ich hier ganz ab. Von diesen neun Millionen repräsentirt die Eine nach wie vor
die vom Auslande nur gegen Geld einzutauschende Waare: die übrigen achte
dasselbe Quantum, das vorher durch neune repräsentirt wurde. Da weniger Geld zu
derselben Waare ist, so sollten der Regel nach sich die Preise ändern, und der
Wert des Geldes steigen. Aber teils kauft das ganze Ausland der Voraussetzung
nach mit, und bringt sein Geld als Tauschmittel gegen diese Waare: teils
handeln vielleicht die Inländer, die ja Waare gegen Waare tauschen, und ebenso
der Ausländer, wo er Waare zu erwarten hat, ohne Geld, auf Credit, lassen Waare
durch Waare repräsentiren, oder die Circulation wird schneller, und der Mangel
des Geldes durch die Zeit seines Umlaufes gedeckt. Es ist nicht unmöglich, dass
die Preise dieselben bleiben. Aber soviel ist klar, dass dem Calcul nach in zehn
Jahren kein Geld mehr im Lande sein werde. Was diese gänzliche Verarmung doch
aufhalte, und die Erfahrung in scheinbaren Widerspruch mit der Berechnung setze,
werden wir tiefer unten sehen.
    Jede Abgabe ist ein Abbruch an dem inneren Wohlstande der Nation; dies ist
ihre beständige Wirkung. Der Bürger muss allemal um so viel mehr verdienen, ohne
es zu geniessen, als er an den Staat abträgt. Sollen die Abgaben bei einer
verarmenden Nation gleich bleiben, so wird derselben in jedem Jahre mehr an
ihrem Wohlstande abgebrochen. Soll dies nicht geschehen, oder erreicht die
Armut einen solchen Grad, dass es nicht länger geschehen kann, so müssen die
Abgaben, und mit ihnen die Staatseinkünfte herabgesetzt werden, und die
Regierung verliert an Gewalt.
    Warum sehen wir nun nicht Nationen völlig geldlos werden, da auf mehrere
derselben die soeben gegebene Beschreibung seit geraumer Zeit zu passen scheint?
Aermer an Gelde sind denn doch wirklich auch viele geworden Die vollständige
Verarmung, und den offenbaren Anblick derselben verdeckt eine immer schlechtere
Nationalwirtschaft, bei welcher alles mögliche feil geboten und zur Waare
gemacht, und durch die das Capital, die Nation selbst, aufgezehrt wird, nach dem
die Interessen, die Arbeit der Nation, nicht mehr hinreichen wollen. Das
eigentliche Resultat dieser Wirtschaft ist dieses, dass der Menschen, unter die
das kleine übriggebliebene Nationalvermögen geteilt wird, immer weniger werden,
indem das Land sich fortdauernd entvölkert, demnach auf die Einzelnen doch noch
ein grösserer Teil kommt, als ohne diese Entvölkerung kommen würde; - die
Menschen wandern aus, und suchen unter einem anderen Himmelsstriche Zuflucht
gegen die Armut, der sie auf dem vaterländischen Boden nicht entgehen können:
oder die Regierung macht sie zur Waare, und zieht Geld für sie vom Auslande.
Nachdem der Hände, die die rohen Producte verarbeiten, weniger geworden, kann
man nun auch diese verkaufen. Dieser Handel erweitert sich, die im Lande noch
Übrigen Fabricanten können die Producte nicht mehr an sich bringen, und
verkommen im Mangel. Ihre Nahrung ist abermals reiner Gewinn für die Ausfuhr.
Einiger Miswachs; und es sterben in einem solchen Lande, wo immer verkauft, und
nie für den Notfall aufgespart wird, eine Menge Menschen. Durch die
Verlängerung der einheimischen Zehrer ist abermals Waare für das Ausland
gewonnen. Die Ländereien fallen im Preise oder liegen wüste in einem volksleeren
Lande. Es kauft sie eine Zeitlang der Ausländer auf Speculation, und es ist ein
neuer Handelszweig gefunden. - Noch eine Waare, auf die man kaum hätte fallen
sollen: Der Staat verkauft sich selbst, seine Selbstständigkeit, er zieht
fortdauernd Subsidien, und macht sich dadurch zur Provinz eines anderen Staates,
und zum Mittel für jeden beliebigen Zweck desselben.
    Es geht in dieser Progression unaufhaltsam fort, wo jedem Uebel durch ein
grösseres abgeholfen wird. Ist die Entvölkerung aufs höchste gestiegen, so ist
destomehr für den wilden Zuwuchs gewonnen, der gar keines Anbaues und keiner
Pflege bedarf. Nun werden Mastbäume und anderes Holz, Wildhäute, getrocknete
Fische u. dgl., der herrschende Handelsartikel der wilden Abkömmlinge eines
cultivirten Volks. Diese Art von Waare finden sie im Überfluss, und werden ihre
wenigen Bedürfnisse dafür immer eintauschen können.
    In Summa: wer da nur lebt, findet so kümmerlich seine Bedürfnisse, und er
würde nicht leben, wenn er sie nicht fände. Die wahren Opfer der Verarmung der
Staaten sind gestorben, vielleicht schon in ihren Vätern und Grossvätern: darum,
weil sie gar nicht sind, fragt keiner, warum sie nichts haben.
 
                                Fünftes Capitel.
     Die Mittel, deren sich bisher die Regierungen bedient haben, um dieses
                   Verhältnis zu ihrem Vorteile zu lenken.
    Alle Regierungen, die über dieses Verhältnis ihrer Nationen zu den übrigen
im grossen Handelsstaate die Augen geöffnet, und die sich nicht begnügten, auch
in Rücksicht dieses Umstandes alles gehen zu lassen, wie es Gott gefiele, haben
beinahe dieselben Massregeln ergriffen, um durch Kunst jenes Verhältnis so
vorteilhaft für sich zu machen, als es irgend möglich wäre. Die gewöhnlichen
Maximen, durch welche diese Absicht ausgedrückt wird, sind folgende: das Geld
soll im Lande bleiben; das Geld des Ausländers soll ins Land gezogen werden.
Ohne die allgemeinen väterlichen und wohltätigen Gesinnungen so vieler
Regierungen gegen ihre Untertanen im mindesten herabzusetzen, lässt sich
dennoch annehmen, dass sie wenigstens bei diesen Vorkehrungen mehr auf die
Erhaltung oder Erhöhung der zu ziehenden Abgaben, und vermittelst derselben, auf
ihre kriegerische Macht gegen andere Staaten gesehen haben, als auf die
Sicherung des Zustandes ihrer Untertanen.
    Noch sind die allgemeinen Rechtsbegriffe nicht hinlänglich aufgeklärt, als
dass die Regierungen diese Sicherung für ihre Pflicht halten sollten; auch lässt
sich nicht begreifen, wie man die gewöhnlichen Massregeln als Mittel für diesen
Zweck sich gedacht haben könne.
    Ob eine Nation im Handel verliere, und die Absicht der Regierung die sei,
diesen Verlust zu verringern und nach und nach ganz aufzuheben; oder ob die
Nation gewinne, und die Regierung diesen Zustand des Gewinnes behaupten, oder
erhöhen wolle verschlägt unserer Untersuchung nichts. Der Zweck bleibt immer
derselbe, nämlich das Handelsverhältniss zu seinem Vorteil zu lenken; und es
sind allentalben so ziemlich die gleichen Mittel zur Erreichung des gleichen
Zwecks gebraucht worden.
    Zuvörderst Vermehrung der Ausfuhr, und dadurch des Geldes, das man vom
Ausländer zieht. Aufmunterung des Ackerbaues, damit man Producte auszuführen
habe; und Beförderung dieser Ausfuhr, etwa durch Prämien. Es müssen besondere
Umstände obwalten, dass die Ausfuhr der rohen Producte vorteilhaft sei: so dass
es, wenn die ausgeführten Producte zur Verarbeitung sind, unmöglich, oder aus
anderen Rücksichten nicht ratsam sei, Bearbeiter derselben in das Land zu
ziehen, oder, wenn sie unmittelbar zur Nahrung dienen, Arbeiter zu finden, die
sie im Lande verzehrten, und in beiden Fällen zugleich ihren Arbeitslohn der
Nation mit gewönnen. Ausserdem wird in diesem Staatswirtschafts-Systeme die
Ausführung der rohen Producte sowohl, als der ersten Nahrungsmittel mit Recht
verboten. - Beförderung der inländischen Fabriken, und Ausfuhr der Fabricate in
das Ausland wird consequenterweise in demselben Systeme unbedingt befördert.
    Dann Verhinderung oder Erschwerung der Einfuhr fremder Fabricate, und die
daraus erfolgende Verminderung des Geldes, das in das Ausland geht: entweder
durch völliges Verbot dieser Waaren, oder durch beträchtliche Auflagen auf sie.
Dass es nötig und vorteilhaft sein werde, die Einfuhr fremder Producte zu
erschweren, - es seien denn solche, die zum blossen Wohlleben dienen - lässt
sich kaum denken. Die ersten Nahrungsmittel wird man ohnedies nicht mit Verlust
der Fracht aus dem Auslande kommen lassen, wenn im Lande daran kein Mangel ist;
an rohen Producten zur Verarbeitung aber, wenn diese der Ausländer ausführen
lässt, und wir sie im Lande verarbeiten können, wird immer der Arbeitslohn, als
Vermehrung des Nationalvermögens, gewonnen.
    Endlich Aufmunterung der Handlung für und anstatt des Auslandes, indem die
Nation sich zum Zwischen- und Speditionshändler der einzelnen Nationen des
grossen Handelsstaates, zu ihrem Schiffer und Fuhrmanne für Wasser ihren
Handelsvorteil gewinnt.
 
                               Sechstes Capitel.
                      Erfolg vom Gebrauche dieser Mittel.
    Wir haben zwei Fragen zu beantworten: zuvörderst, in wiefern wird denn durch
diese Mittel der Zweck, den man sich bei ihnen vorsetzte, wirklich erreicht;
sodann, ist denn nun dieser vorgesetzte Zweck selbst zweckmässig, und derjenige,
den man sich hätte vorsetzen sollen?
    Was das erste anbelangt, ist sogleich klar, dass die Vermehrung, oder
wenigstens die geringere Verminderung des Nationalreichtums, im obigen
festgesetzten Sinne des Wortes, und die dabei beabsichtigte Verstärkung der
Regierung sicher erreicht werde, wenn eine Geldsumme, die vorher an einen
Ausländer kam, der dieser Regierung keine Abgabe davon entrichtete, jetzt in den
Händen eines Inländers bleibt, von welchem die Regierung Abgabe ziehen kann;
oder wenn eine Geldsumme, die vorher in den Händen eines Ausländers war, der
einer anderen Regierung davon Abgaben zahlte, jetzt in die Hände eines Inländers
kommt, der unserer Regierung Abgabe bezahlt. Von den Regierungen gilt es noch in
einem höheren Sinne, was wir oben im allgemeinen sagten, dass jeder Taler, der
von ihrer Nation gewonnen wird, ihnen für zwei gilt: indem er dadurch in ihrer
Botmässigkeit ist, und gegen die Zwecke jeder anderen Regierung gebraucht werden
kann, und indem er in der Botmässigkeit keiner anderen ist, von welcher er gegen
ihre Zwecke gebraucht werden könnte.
    Aber es ist zugleich klar, dass, nachdem auch nur Eine Regierung diese
Massregeln öffentlich befolgt, und von dem Beisammensein in einer
gemeinschaftlichen Handelsrepublik für sich und ihre Nation ausschliessende
Vorteile zu ziehen sucht, alle andere Regierungen, die darunter leiden,
dieselben Massregeln befolgen müssen, wenn sie nur ein wenig weise sind; dass,
nachdem Eine Nation ein Uebergewicht im Handel errungen hat, diejenigen, die
dadurch gedrückt werden alles Mögliche anwenden müssen, um dieses Uebergewicht
zu schwächen, und sich ins Gleichgewicht zu schwingen; und dass sie dies, wenn
es auf Kosten der überwiegenden Nation nicht sogleich möglich sein sollte,
ebenso gern auf Kosten einer anderen noch schwächeren tun werden Es entsteht zu
der feindseligen Tendenz, welche ohnedies alle Staaten gegen alle wegen ihrer
Territorial - Grenzen haben, noch eine neue um das Handelsinteresse; und ein
allgemeiner geheimer Handelskrieg. Zu dem Interesse des eigenen Vorteils fügt
sich noch das Interesse am Verluste des anderen: man ist zuweilen froh, das
letztere sogar ohne das erstere befriedigen zu können, und stiftet reinen
Schaden. So rotteten die Holländer alle Gewürzstauden ausser den dazu bestimmten
Inseln aus, und verbrannten einen Teil der eingeernteten Gewürze: ebenso, wie
man im Kriege die Magazine verbrennt, die man nicht zu eigenem Gebrauche mit
sich führen kann.
    Dieser geheime Krieg geht in Tätlichkeiten über, und in solche, die nicht
ehrenvoll sind. Man befördert den Schleichhandel in benachbarte Länder, und
muntert ihn wohl öffentlich auf. - Das streitende Handelsinteresse ist oft die
wahre Ursache von Kriegen, denen man einen anderen Vorwand gibt. So erkauft man
halbe Weltteile gegen die politischen Grundsätze eines Volks, wie man sagt, da
doch der Krieg eigentlich gegen dessen Handel, und zwar zum Nachteile der
erkauften selbst, gerichtet ist.
    Endlich entstehen durch das Handelsinteresse politische Begriffe, die nicht
abenteuerlicher sein könnten, und aus diesen Begriffen Kriege, deren wahren
Grund man nicht verhehlt, sondern ihn offen zur Schau trägt Da entsteht eine
Herrschaft der Meere, welche letzteren doch, ausser der Schussweite vom Ufer der
bewohnten Länder ohne Zweifel frei sein sollten, wie Luft und Licht. Da entsteht
ein ausschliessendes Recht auf den Handel mit einem auswärtigen Volke, das kehle
der Handel treibenden Nationen mehr angeht, als eine andere: und über diese
Herrschaft und über dieses Recht entstehen blutige Kriege.
    Jene Bemühungen der im Handel verlierenden Nationen werden denn doch auf die
Länge nicht ohne günstigen Erfolg sein. Ihnen haben wir dazu nur Glück zu
wünschen; aber welches ist hiebei der Erfolg für die Staaten, die bisher das
Uebergewicht des Handels hatten? Durch jeden neuen Schritt des Ausländers zur
Unabhängigkeit von ihnen verlieren sie ebensoviel an dem gewohnten
Nationalreichtum, und, wenn die Regierung fort dieselben Abgaben zieht, an
ihrem inneren Wohlstande, oder wenn die Regierung die Abgaben nach demselben
Maassstabe herabsetzt, verliert diese in gleichem Maasse an ihrer bisherigen
Macht gegen das Ausland. Hätte sie diese Macht etwa nur auf eine Zeitlang,
gewollt, und für die Erreichung eines vorübergehenden Zwecks, der
vernünftigerweise nicht füglich ein anderer sein kann, als die Erlangung ihrer
natürlichen Grenze, und mit ihr die Sicherheit vor jedem Kriege; hätte sie sich
des vorübergehenden Zeitpunctes ihres pecuniarischen und kriegerischen
Uebergewichtes bedient, um diesen Zweck wirklich zu erreichen: so könnte sie
sich dieses Sinken ruhig gefallen lassen; sie hat Alles, was sie bedarf, sie
schliesse sich auch als Handelsstaat, und sei sich selbst genug. Aber welchem
von den bestehenden Staaten lässt sich wohl eine solche Bescheidenheit
zuschreiben, Hätte sonach die vorausgesetzte Regierung auf die Fortdauer ihres
ehemaligen Uebergewichtes gerechnet, und, weil ihre vernünftigen oder
vernunftwidrigen Zwecke noch nicht erreicht sind, darauf rechnen müssen, so wäre
sie durch die Fortschritte des Auslandes sehr in Nachteil gesetzt. Ihr Sinken
würde von den Nachbarn bald bemerkt, und der im Handel geschwächte Staat nun
auch noch durch Kriege geschwächt werden.
    In einem noch weit nachteiligeren Lichte erscheint dieses System, wenn man
auf den wahren Zweck sieht, den die Regierungen bei der Einrichtung des Handels
sich vorsetzen sollten: auf die Sicherung des gewohnten Zustandes ihrer
Untertanen. Diese Sicherung wird ebensosehr durch die Klugheit gefordert, als
durch die Gerechtigkeit, von welcher letzteren wir hier ganz absehen wollen. Die
Erhaltung der inneren Ruhe ist notwendig der erste Zweck der Regierung, und
muss der Beförderung ihrer Macht nach aussen stets vorangehen, indem die
letztere durch die erstere bedingt ist. - Jene Sicherung aller bei dem gewohnten
Zustande wird nur durch die im ersten Buche beschriebene genaue Berechnung der
verschiedenen Stände der Nation gegen einander, und durch die völlige
Schliessung des Handels gegen das Ausland, keinesweges aber durch die hier
angeführten unvollständigen Massregeln erreicht. Kein Staat, der auf Absatz an
das Ausland rechnet, und auf diese Rechnung hin die Industrie im Lande ermuntert
und lenkt, kann seinen Untertanen die Fortdauer dieses Absatzes sichern. Legt
der Nachbar sich auf dieselben Nahrungszweige, oder auch wird er durch ein
Verbot seiner Regieruns plötzlich genötigt, diese ausländische Waare zu
entbehren, so ist der Arbeiter ohne Nahrung, und verkommt in Mangel. Der einige
Trostgrund, den man auf diesen Fall anführt, ist der, dass diese Stockung des
gewohnten Handels doch nicht auf einmal eintreten werde, dass man schon an einem
anderen Orte Absatz finden werde, wenn man an diesem ihn verliere, dass man auf
andere Nahrungszweige sich werfen werde, wenn es mit dem einen nicht mehr recht
fort wolle. Abgerechnet, dass plötzliche Waarenverbote im Auslande doch auch
augenblickliche, und schnelle Verlegenheiten hervorbringen können, wird durch
jene Langsamkeit des Verfalls in der Tat nichts erspart, als der zu merkliche
und auffallende Anblick der Verarmung. Aber die da zu Grunde gehen, gehen doch
zu Grunde, und es ist dem Wesentlichen nach für die Nation einerlei, ob es in
Einem Jahre geschieht, oder in zwanzig. - Kein Fabricant, der nur auf Absatz im
Inlande rechnen kann, und darauf gewiesen wird, ist, ohnerachtet aller
Erschwerung der Einfuhr derselben Waare aus dem Auslande, und aller Verteuerung
dieser ausländischen Waare durch Auflagen, seines Absatzes sicher; wenn es nur
überhaupt erlaubt bleibt, diese Waare in unbestimmter Menge einzuführen. Der
Markt kann überführt, und Er sowohl, als der Ausländer, genötigt werden, unter
dem Preise zu verkaufen; oder seine Landsleute fahren doch fort, die teurere,
aber beliebtere, oder in der Tat bessere ausländische Waare statt der
inländischen wohlfeileren zu Lauten; oder der Ausländer erfindet neue Vorteile,
die ihn in den Stand setzen, seine Waaren, ohnerachtet des darauf liegenden
Impostes, in einem niedrigeren Preise zu verkaufen, als der Inländer. Eine
aufmerksame Regierung wird freilich in diesem Falle ins Mittel treten, und den
Impost abermals erhöhen; aber während dieser Zeit sind schon diejenigen
Fabricanten, die den Verlust nicht übertragen konnten, zu Grunde gegangen, und
alle beschädigt. - Die andere Seite der Nachteile ist sogleich klar, und bedarf
nicht vieler Worte, um auseinandergesetzt zu werden. Ohnerachtet aller
Beförderung der inländischen Industrie, kann kein Staat seinen Untertanen
zusichern, ihre gewohnten Bedürfnisse stets zu einem billigen Preise zu haben,
der von der unberechneten und nicht in seiner Gewalt befindlichen Zufuhr der
Ausländer abhängt. Die letzteren bleiben durch einen Zufall ganz weg, Und es
mangelt nun ihre Waare: oder sie bringen die Waare in geringerer Menge, und die
Preise der Waare steigen.
    Man sage, welchen Umstand ich hier bloss im Vorbeigehen berühre - man sage
nicht, dass ich hier aus nicht zugestandenen philosophischen Grundsätzen den
Regierungen ein Geschäft anmute, das sie nimmermehr als das ihrige anerkennen
worden; indem ich voraussetze, dass sie dem Arbeiter Arbeit und Absatz, dem
Käufer den nötigen Vorrat der gewohnten Waare um einen billigen Preis
verschaffen sollen. Dafür müsse jeder selbst sorgen, und die Regierung damit
unbehelligt lassen. - Aber von jeher haben in allen policirten Staaten
Fabricanten, deren Werkstätten, aus Mangel an Absatz oder am rohen Stoffe,
plötzlich stillstehen mussten, oder ein Volk, das in Gefahr kam, der ersten
Nahrungsmittel zu entbehren, oder das sie ohne alles Verhältnis gegen den
bisherigen Preis teuer bezahlen musste, im dunklen Gefühl ihres Rechtes sich an
die Regierung gewandt: und von jeher haben diese die Klage nicht abgewiesen, als
für sie nicht gehörig, sondern Rat geschallt, so gut sie es vermochten, im
dunklen Gefühl ihrer Pflicht, und in der klaren Aussicht auf die Gefahren eines
Aufruhrs von Volkshaufen, denen die äusserste Not nichts übrig lässt, das sie
noch zu schonen hätten.
    Ebensowenig wird durch die beschriebenen unvollständigen Massregeln, in
denen keine Berechnung der auf den Markt zu bringenden Waare gegen das
Bedürfnis der Käufer, und keine Festsetzung der Preise stattfindet, der oben
beschriebene Krieg der Käufer und Verkäufer gegen einander aufgehoben.
    Also, alle Nachteile eines durchaus freien Handels bleiben bei jener halben
und unvollständigen Beschränkung desselben nach wie vor. Dagegen werden durch
die letztere neue Nachteile herbeigeführt.
    Durch Verbote ausländischer Waaren oder durch Auflagen darauf werden die
bisherigen Preise dieser Waaren notwendig erhöht, und, was daraus folgt, einem
jeden an seinem bisherigen Wohlstande, oder wenigstens an demjenigen, den er
ohne jene beschränkenden Gesetze erschwungen haben würde, Abbruch getan. Nun
hat allerdings, der Strenge nach, und im blossen Vernunftstaate, kein Mensch
Anspruch auf einen höheren Wohlstand, als denjenigen, der aus dem Klima, das er
bewohnt, und aus der Cultur der Nation, deren Mitglied er ist, erfolgt; wenn
nicht etwas anderes vorhergegangen ist, wodurch man ihm diesen Anspruch gegeben
hat. Aber so etwas ist in allen jetzt bestehenden Staaten vorhergegangen. Sie
gehen alle seit längerer, oder kürzerer Zeit von einer Verfassung aus, in der
der Handel durchaus frei war; jeder Einzelne hatte Anspruch auf alle Vorteile,
die ihm seine Kraft in der ungeheueren Handelsrepublik, deren selbstständiges
und freies Mitglied er war, gewähren konnte; er ist in dem Genusse dieser
Vorteile aufgewachsen, er hat sich an diesen Genuss gewöhnt, weil er auf die
lebenslängliche Fortdauer desselben mit gutem Grunde rechnen konnte; seine
Regierung, die alles dieses mit ansehe, hat dazu stillegeschwiegen, und durch
dieses Stillschweigen jene Fortdauer, soviel an ihr liegen würde, ihm garantirt.
    Wäre er durch einen Zusammenfluss von Naturursachen dieser Genüsse beraubt
oder sie ihm verteuert worden, so müsste er es tragen, wie jeden anderen von
der willenlosen Natur herrührenden Unfall; aber dass ein freies Wesen mit
Freiheit und Besonnenheit ihn derselben beraube, dass seine Regierung ihr
stillschweigend gegebenes Wort zurücknehme, ist allerdings eine Verletzung
seines Rechts.
    Dieses Unrecht, das zwar unvermeidlich ist, und gegen mannigfaltiges anderes
Unrecht deckt, dennoch aber der Strenge nach Unrecht bleibt, fühlt dunkel die
Nation, wenn sie es auch etwa nicht deutlich aus Gründen entwickeln kann. Sie
fühlt sich etwas genommen, auf dessen sicheren Besitz sie schon rechnete. Dazu
kommt die allgemeine Unwissenheit des grossen Haufens über die wahren Zwecke,
die jede verständige Regierung bei dergleichen Handelsbeschränkungen hat; sie
glauben, dass man es ihnen nehme, lediglich um es selbst zu haben, und sich
dadurch zu bereichern; um die Staatseinkünfte auf diesem Wege zu vermehren,
nachdem man einen anderen gar nicht mehr finde. Daher sind alle Abgaben dieser
Art weit verhasster, als jede andere alte und gewohnte, die vom Grundeigentum
erhoben wird; und daher ist das Publicum immer geneigt, jede Verteuerung der
Dinge, die gar mancherlei Gründe haben kann, kurz und gut auf die Abgaben zu
schieben.
    Es entsteht Hass gegen die Regierung im Herzen des Untertanen, und mit
diesem Hasse ein Krieg gegen sie, der durch List, und zuletzt wohl gar durch
offenbare Gewalt geführt wird; es entsteht Schleichhandel, und ein künstliche.
System der Defraudation. Der Betrug gegen die Regierung hört in der Neigung des
Volks auf ein Vergehen zu sein, und wird zur erlaubten und rühmlichen
Selbstverteidigung gegen den allgemeinen Feind. Es wird dem Manne, der diese
allgemeine Sitte nicht mitmachen will, unmöglich, sein Gewerbe fortzutreiben.2
    Gegen diese Feindseligkeiten des Untertanen greift nun wieder von ihrer
Seite die Regierung zu harten und feindseligen Gegenmitteln, die von den
erbitterten Unterbeamten noch härter ausgeführt werden. Es gilt kein Wort und
keine Versicherung der Untertanen mehr, welche durch diese Maassregel
insgesammt und öffentlich für ein Volk von Betrügern, oder für offenbare Feinde
der Regierung erklärt werden. Ueberall werden Durchsuchungen angewendet; wird
der Verrat durch Belohnungen aufgemuntert, wird der List, und den Lügen der
Untertanen neue List und Lüge von Seiten der Beamten entgegengesetzt, wird, da
durch alle diese Massregeln der Unterschleif dennoch nicht aufgehoben wird, der
Eine Unglückliche, den man ergreift, mit unverhältnissmässiger Härte bestraft,
indes tausend Listigere aller dieser Vorkehrungen spotten. Die Erbitterung
steigt; und von nun an sieht man wohl die Schleichhändler in bewaffneten Haufen
gegen die Truppen der Regierung, welche die Grenzen decken, zu Felde ziehen,
oder abgeschickte Zolloficianten auf dem platten Lande unentdeckt und ungestraft
unter den Streichen eines verwilderten Pöbels fallen.
    Dazu kommt, dass eine solche Verwaltung der Staatseinkünfte eines Heeres von
Oberbeamten und Unterbeamten, und Dienern aller Art bedarf, auf diese Weise der
Nationalindustrie, die durch solche Massregeln befördert werden sollte, von
neuem eine Menge von Händen entzieht, und der Regierung dieselben Summen kostet,
welche dadurch erspart oder gewonnen werden sollten.3
    Kurz, dieses System der unvollständigen Schliessung gegen den ausländischen
Handel, ohne genaue Berechnung der in den Handel zu bringenden Waare gegen die
Bedürfnisse der Nation, leistet nicht, was es soll, und führt neue Uebel herbei.
 
                                 Drittes Buch.
                                    Politik.
    Wie der Handelsverkehr eines bestehenden Staates in die von der Vernunft
                  geforderte Verfassung zu bringen sei; oder:
                    Von der Schliessung des Handelsstaates.
                                Erstes Capitel.
                  Nähere Bestimmung der Aufgabe dieses Buches.
    Wir kennen das Ziel, auf welches in Absicht des Handelsverkehrs die Staaten
hinzustreben haben; wir kennen den Punct, in welchem sie in derselben Rücksicht
gegenwärtig stehen: es kann nicht schwierig sein, die Bahn zu finden, und
anzugeben, auf welcher sie aus dem letzteren zum ersteren fortzugehen haben.
    Es ist für unsere Untersuchung ganz gleichgültig, ob in dem gegebenen Staate
Handel und Gewerbe durchaus frei seien, und unter gar keinen Einschränkungen
stehen, oder ob der Staat durch Waarenverbote und andere Beschränkungen des
Handels mit dem Auslande unvollkommene Versuche gemacht habe, sich zu
schliessen. Diese Versuche liegen überhaupt nicht auf dem Wege, um aus der
Handelsanarchie zur vernunftmässigen Einrichtung des Handels zu gelangen; und es
bleibt in allen Systemen dieser Art die erste falsche Voraussetzung, welche wir
tiefer unten bestimmt angeben werden, unangetastet stehen. Jene unvollkommenen
Beschränkungen könnten höchstens den Vorteil gewähren, dass sie den Bürger, der
mitten im Schoss der Regelmässigkeit und der Gesetze seine natürliche
Handelsfreiheit beizubehalten begehrt, an Beschränkung überhaupt gewöhnten, wenn
es bei den von uns anzugebenden Massregeln einer solchen Angewöhnung und
Vorbereitung der Gemüter bedürfte. Mit Einem Worte: was wir sagen werden, gilt
ebensowohl für einen Staat, der bisher keine Handelsbeschränkungen gekannt hat,
als für einen solchen, der sie gekannt hat, und ist in dem einen ebensowohl
ausführbar, als in dem anderen.
    Der eigentliche Punct des Ueberganges von allen gegenwärtigen politischen
Systemen über Handel und Gewerbe, welche, so sehr sie in Nebendingen von
einander abgehen mögen, dennoch in der Hauptsache übereinstimmen, und für Eines
und ebendasselbe System zu nehmen sind, zu dem, unserer Meinung nach, einzig
wahren, und durch die Vernunft geforderten System, ist der: dass der Staat vor
allem Handel des Auslandes sich gänzlich verschliesse, und von nun an ebenso
einen abgesonderten Handelskörper bilde, wie er bisher schon einen abgesonderten
juridischen und politischen Körper gebildet hat. Ist nur erst diese Schliessung
zu Stande gebracht, so ergibt alles übrige sich gar leicht: und die von nun an
zu befolgenden Massregeln liegen nicht mehr auf dem Gebiete der Politik,
sondern auf dem der reinen Rechtslehre, und sind von uns schon im ersten Buche
aufgestellt. Nur die Lehre von der Schliessung des Handelsstaates ist in dieser
Materie Gegenstand der Politik; und nur diese Lehre haben wir im gegenwärtigen
Buche vorzutragen.
    Es wäre möglich, dass die einzelnen Bürger sowohl, als der ganze Staat durch
den Umstand, dass sie nicht, wie die Idee eines Vernunftstaates voraussetzt,
ohne vorherige Verhältnisse waren, sondern die ersteren aus einer grossen
Handelsrepublik, als freie Mitglieder derselben, der letztere aus einem grossen
Ganzen, als durch das Ohngefähr abgerissener Teil hervorgehen, besondere
Rechtsansprüche erhielten, welche die Bürger des Vernunftstaates, und dieser
Staat selbst nicht hätten; und welche, vor der gänzlichen Schliessung des
Staates Und der vollkommenen Trennung desselben von der übrigen bewohnten Welt,
vorher gesichert werden müssten. Es ist nötig, vor allen Dingen zu untersuchen,
ob es dergleichen aus dem bisherigen Zustande entspringende Rechtsansprüche
gibt, und welches dieselben sind; und wir gehen ohne weiteres an dieses
Geschäft.
 
                                Zweites Capitel.
 Rechtsansprüche des Bürgers, als bisherigen freien Teilnehmers am Weltandel,
                       an den schliessenden Handelsstaat.
    Durch seine Arbeit und das Stück Geld, welches er dadurch erwirbt, erhält
der Bürger Anspruch auf alles, was Begünstigung durch die Natur oder menschliche
Kunst in irgend einem Teile der grossen Handelsrepublik hervorbringen. Dies ist
der Zustand, in welchem ihn die Regieruns, die im Begriffe ist, den Handelsstaat
zu schliessen, antrifft. Wenigstens können wir diesen Zustand als festen Punct,
von welchem unsere Untersuchungen ausgehen, voraussetzen, indem ja doch in allen
gegenwärtigen europäischen Staaten der Handel einmal durchaus frei gewesen, wenn
er auch etwa hinterher unter unvollständige Beschränkungen gebracht worden.
    In diesem Zustande zu bleiben, ist das erworbene Recht des Bürgers, denn er
hat auch von seiner Seite irgend etwas zu dem Flor dieser grossen
Handelsrepublik und zur Belebung es allgemeinen Verkehrs mit beigetragen. Es ist
sein vom Staate ihm zugestandenes Recht; denn er hat, wie wir schon oben
erinnert, mit stillschweigender Bewilligung des Staates auf die Fortdauer dieses
Zustandes gerechnet. Es ist ein Recht, welches ihm nicht ohne seinen grossen
Nachteil verweigert werden kann. Der Strenge nach ist es freilich wahr, dass
jeder mit dem Ertrage des Klimas, welches er bewohnt, und der Kunst seiner
Mitbürger, unter denen er lebt, sich begnügen solle. Auch würde es jeder ohne
Beschwerde und ohne Gelüst des Ausländischen; wenn nicht so viele, vielleicht
von der frühesten Jugend an, an das letztere gewöhnt wären. Durch diese
Angewöhnung ist es ihnen ein zum Wohlsein unentbehrliches Bedürfnis geworden;
die Regierung hat stillschweigend zugesehen, wie sie sich daran gewöhnten; sie
hat ihnen durch dieses Stillschweigen die Gewähr geleistet, dass Sie wenigstens
nichts tun werde, um sie dieser Bedürfnisse zu berauben, oder ihnen den Besitz
derselben zu erschweren.
    Also - der aus der Teilnahme am grossen Weltandel hervorgehende Bürger hat
bei Schliessung des Handelsstaates einen rechtlichen Anspruch auf den
fortdauernden Genuss alles dessen, was er bisher von den Gittern der grossen
europäischen Handelsrepublik an sich zu bringen vermochte, inwiefern dasselbe in
demjenigen Lande, welche, er bewohnt, nur irgend erzeugt, oder verfertigt werden
kann. Was zuvörderst das letztere betrifft, die Verfertigung, so lässt sich kein
Grund denken, warum nicht, den Besitz des rohen Stoffes vorausgesetzt in jedem
Lande alles mögliche sollte fabricirt werden können, und warum irgend ein Volk
von Natur so ungelehrig sein sollte, dass es nicht jede mechanische Kunst bis
zur Fertigkeit sich zu eigen machen könnte. Was das erstere anlangt, die
Erzeugung, so ist allerdings ausgemacht, dass gewisse Producte in gewissen
Klimaten nie, oder wenigstens nicht mit Vorteil, und ohne grösseren Nachteil
für die natürlichen Erzeugnisse des Landes, werden angebaut werden können. Wohl
aber dürften in jedem nur gemässigten Klima stellvertretende Producte der
ausländischen Erzeugnisse sich entdecken und anbauen lassen, wenn nur Mühe und
Rosten nicht gescheut werden dürfen.
    Also - eine Regierung, die im Begriffe wäre, den Handelsstaat zu schliessen,
müsste vorher die inländische Fabrication aller, ihren Bürgern zum Bedürfnis
gewordenen, Fabricate, ferner die Erzeugung aller bisher gewöhnlichen, oder zur
Verarbeitung durch die Fabriken erforderlichen, ächten oder stellvertretenden
Producte, beides in der für das Land nötigen Quantität, eingeführt und
durchgesetzt haben.
    Selbst diejenigen Waaren, deren Erzeugung oder Verfertigung im Lande
unmöglich befunden würde, und welche für die Zukunft aus dem Handel ganz
wegfallen sollen, müssten nicht auf einmal, sondern nur nach und nach aus dem
Umlauf gebracht werden, so dass von denselben periodisch eine immer kleinere
Quantität, und endlich gar nichts mehr ausgegeben würde. Die Bürger wären von
dieser Veranstaltung vorher zu unterrichten; und so fiele ihr von der
stillschweigenden Einwilligung des Staates abgeleiteter Rechtsanspruch auf den
fortdauernden Genuss jener Waaren weg.
    Jedoch ist sowohl in Rücksicht der Verpflanzung ausländischer Industrie in
das Land, als in Rücksicht der allmähligen Entwöhnung der Nation von Genüssen,
die in der Zukunft nicht weiter befriedigt werden sollen, ein Unterschied zu
machen, zwischen Bedürfnissen, die wirklich zum Wohlsein etwas beitragen können,
und solchen, die bloss und lediglich auf die Meinung berechnet sind. Es lässt
sich sehr wohl denken, dass es einem hart falle, des chinesischen Tees
plötzlich zu entbehren, oder im Winter keinen Pelz, im Zimmer kein leichtes
Kleid zu haben. Aber es lässt sich nicht einsehen, warum das erstere gerade ein
Zobelpelz, oder das letztere von Seide sein müsse, wenn das Land weder Zobel
noch Seide hervorbringt; und noch weniger, was es für ein Unglück sein würde,
wenn an einem Tage alle Stickerei von den Kleidern verschwände, durch welche ja
die Kleidung weder wärmer, noch dauerhafter wird.
    In Summa: das Verschliessen des Handelsstaates, wovon wir reden, sei
keinesweges eine Verzichtleistung und bescheidene Beschränkung auf den engen
Kreis der bisherigen Erzeugungen unseres Landes, sondern eine kräftige Zueignung
unseres Anteils von dem, was Gutes und Schönes auf der ganzen Oberfläche der
Erde ist, insoweit wir es uns zueignen können; unseres uns gebührenden Anteils,
indem auch unsere Nation durch ihre Arbeit und ihren Kunstsinn seit
Jahrhunderten zu diesem Gemeinbesitze der Menschheit ohne Zweifel beigetragen
hat.
 
                                Drittes Capitel.
 Ansprüche des Staates, als eines selbstständigen Ganzen, bei seiner gänzlichen
                         Trennung von der übrigen Erde.
    Gewisse Teile der Oberfläche des Erdbodens, sammt ihren Bewohnern, sind
sichtbar von der Natur bestimmt, politische Ganze zu bilden. Ihr Umfang ist
durch grosse Flüsse, Meere, unzugängliche Gebirge von der übrigen Erde
abgesondert; die Fruchtbarkeit eines Landstriches in diesem Umfange überträgt
die Unfruchtbarkeit eines anderen; die natürlichsten und mit dem grössten
Vorteile zu gewinnenden Producte des einen gehören zu denselben Producten des
anderen, und deuten auf einen durch die Natur selbst geforderten Tausch. Gegen
einen Strich fetter Weide ist ein Strich Ackerboden, ein Strich Holzland, u.s.w.
Keiner dieser Striche könnte für sich allein bestehen. Vereinigt bringen sie den
höchsten Wohlstand ihrer Bewohner hervor. - Diese Andeutungen der Natur, was
zusammenbleiben, oder getrennt werden solle, sind es, welche man meint, wenn man
in der neueren Politik von den natürlichen Grenzen der Reiche redet: eine
Rücksicht, die weit wichtiger und ernstafter zu nehmen ist, als man sie
gemeiniglich nimmt. Auch ist dabei gar nicht lediglich auf militairisch gedeckte
und feste Grenzen, sondern noch weit mehr auf productive Selbstständigkeit und
Selbstgenügsamkeit zu sehen.
    Da die Stücke, in welche die moderne europäische Republik sich zerteilt
hat, nicht mit Ueberlegung und nach Begriffen, sondern durch das blinde
Ohngefähr bestimmt worden, so würde sich, auch wenn man historisch hierüber
nichts wüsste, schon aus der Natur der Sache vermuten lassen, dass die
entstandenen Staaten ihre natürlichen Grenzen nicht erhalten haben dürften,
sondern dass hier in dem Umfange, den die Natur zu Einem Staate bestimmte, zwei
Herrscher-Familien neben einander jede ihren Staat zu bilden strebe, dort eine
andere mit ihren Besitzungen über abgetrennte und geschiedene Grenzen sich
ausdehne.
    Was hieraus erfolgen werde, lässt sich ebenso gut absehen. Die Regierungen
werden dunkel fühlen, dass ihnen etwas fehle, wenn sie auch etwa nicht deutlich
einsehen, was dieses fehlende eigentlich sei. Sie werden von der Notwendigkeit
sich zu arrondiren reden; werden beteuern, dass sie um ihrer übrigen Länder
willen diese fruchtbare Provinz, diese Berg-oder Salzwerke nicht missen können,
indem sie dabei immer dunkel auf die Erwerbung ihrer natürlichen Grenze
ausgehen. Blinde und unbestimmte, oder auch wohl hellsehende und sehr bestimmte
Eroberungssucht wird alle treiben; und so werden sie sich unaufhörlich im
Zustande des mittelbaren oder unmittelbaren, des wirklich erklärten oder sich
nur vorbereitenden Krieges befinden. Staaten, welche eigentlich nur Einer sein
sollten, und ganz oder zum Teile innerhalb derselben natürlichen Grenzen
liegen, stehen in natürlichem Kriege; nicht eigentlich die Völker; - denn
diesen, wenn sie nur vereinigt werden, kann es ganz gleichgültig sein, unter
welchem Namen und welcher Herrscher-Familie dies geschehe, - wohl aber die
Herrscher-Familien. Diese haben ein durchaus entgegengesetztes Interesse,
welches, den Völkern mitgeteilt, Nationalhass wird.4 Im Gegenteil sind
Staaten, welche untereinander keinen natürlichen Grenzstreit, aber, jeder von
seiner Seite, Anforderungen an Einen und ebendenselben anderen Staat haben,
natürliche Alliirte. So erfolgt notwendig ein Zustand, in welchem der Friede
nur darum geschlossen wird, damit man wiederum Krieg anfangen könne.
    Es ist von jeher das Privilegium der Philosophen gewesen, über die Kriege zu
seufzen. Der Verfasser liebt sie nicht mehr, als irgend ein anderer; aber er
glaubt die Unvermeidlichkeit derselben bei der gegenwärtigen Lage der Dinge
einzusehen, und hält es für unzweckmässig, über das Unvermeidliche zu klagen.
Soll der Krieg aufgehoben werden, so muss der Grund der Kriege aufgehoben
werden. Jeder Staat muss erhalten, was er durch Krieg zu erhalten beabsichtigt,
und vernünftigerweise allein beabsichtigen kann, seine natürlichen Grenzen. Von
nun an hat er an keinen anderen Staat ferner etwas zu suchen; denn er besitzt,
was er suchte. Keiner hat an ihn etwas zu suchen; denn er ist über seine
natürliche Grenze nicht hinaus und in die Grenze eines anderen eingerückt.
    Ein Staat, der im Begriffe ist, sich als Handelsstaat zu verschliessen, muss
vorher in diese seine natürlichen Grenzen, - nachdem es kommt, entweder
vorrücken, oder sich einschränken. Teils bedarf er, um die im vorigen Capitel
dargelegten Anforderungen seiner Bürger zu befriedigen, ein ausgedehntes Land,
das ein vollständiges und geschlossenes System der notwendigen Production in
sich entalte. Teils können und sollen unter der Herrschaft der allgemeinen
Ordnung, und bei dem festen inneren Wohlstande, die Bürger nicht mehr durch
jenes Heer von Abgaben gedrückt werden, welches die grossen stehenden Heere, und
die stete Bereitschaft zum Kriege erfordert. Endlich verliert, wie sich dies
tiefer unten erst recht deutlich ergeben wird, ein sich schliessender Staat
alles Vermögen, noch kräftig auf das Ausland zu wirken. Was er nicht vor dem
Schlusse tut, wird er nach demselben nicht mehr tun können. Hat er im Umfange
seiner natürlichen Grenzen noch Fremde geduldet, so werden diese späterhin
ungestraft um sich greifen, und ihn gänzlich vertreiben. Hat er im Gegenteil
etwas über seine eigene wahre Grenze hinausliegendes beibehalten, so wird er es
späterhin gegen die Angriffe des natürlichen Eigentümers doch nicht behaupten
können, und diesen reizen, weiter um sich zu greifen.
    Ein solcher Staat muss seinen Nachbarn die Garantie geben und geben können,
dass er von nun an auf keine Weise sich vergrössern werde. Diese Garantie aber
vermag er nur auf die Bedingung zu geben, dass er sich zugleich als Handelsstaat
schliesse. Schliessung des Gebiets, Schliessung des Handelsverkehrs greifen
gegenseitig ein in einander, und erfordern eines das andere. Ein Staat, der das
gewöhnliche Handelssystem befolgt und ein Uebergewicht im Weltandel
beabsichtigt, behält ein fortdauerndes Interesse sich sogar über seine
natürlichen Grenzen hinaus zu vergrössern, um dadurch seinen Handel, und
vermittelst desselben seinen Reichtum zu vermehren; diesen hinwiederum zu neuen
Eroberungen anzuwenden - die letzteren abermals so, wie die vorherigen. Einem
dieser Uebel folgt immer das andere auf dem Fusse: und die Gier eines solchen
Staates kennt keine Grenzen. Seinem Worte können die Nachbarn nie glauben, weil
er ein Interesse behält, dasselbe zu brechen. Dem geschlossenen Handelsstaate
hingegen kann aus einer Vergrösserung über seine natürliche Grenze hinaus nicht
der mindeste Vorteil erwachsen; denn die ganze Verfassung desselben ist nur auf
den gegebenen Umfang berechnet.
 
                                Viertes Capitel.
Entscheidende Maassregel, um die Schliessung des Handelsstaates, und alle soeben
           aufgestellten Bedingungen dieser Schliessung zu erreichen.
    Lassen wir gegenwärtig die in den beiden vorhergehenden Capiteln
aufgestellten Zwecke zur Seite liegen, bis wir von selbst auf das Mittel ihrer
Erreichung stossen, und denken uns wieder ganz einfach die oben aufgestellte
Aufgabe der Verschliessung des Handelsstaates.
    Aller unmittelbare Verkehr des Bürgers mit irgend einem Ausländer soll
durchaus aufgehoben werden: dies ist die Forderung. Durchaus aufgehoben ist nur
dasjenige, was unmöglich gemacht worden ist. Der unmittelbare Verkehr des
Bürgers mit irgend einem Ausländer müsste unmöglich gemacht werden.
    Alle Möglichkeit des Weltandels beruht auf dem Besitze des in aller Welt
geltenden Tauschmittels, und auf der Brauchbarkeit desselben für uns. Wer
dasjenige Zeichen des Wertes, welches der Ausländer annimmt, Gold- oder
Silbergeld gar nicht hat, an den verkauft der Ausländer nichts. Für Wen
dasjenige Geld, das ihm der Ausländer geben kann, von keinem Werte ist, der
kann an denselben nichts verkaufen. Ein Handel vermittelst des Geldes ist von
nun an zwischen beiden nicht mehr möglich. Es bliebe nur noch der Tausch von
Waare gegen Waare Übrig. Dieser würde schon um seiner Unbequemlichkeit willen
nicht sehr überhand nehmen; der Staat könnte leichter über ihn wachen, und ein
schliessender Staat hat, wie wir tiefer unten sehen werden, die unfehlbarsten
Mittel, alles Bedürfnis und alles Gelüst desselben aufzuheben.
    Sonach wäre die Lösung unserer Aufgabe folgende: Alles in den Händen der
Bürger befindliche Weltgeld, d.h. alles Gold und Silber, wäre ausser Umlauf zu
bringen, und gegen ein neues Landesgeld, d.h. welches nur im Lande gälte, in ihm
aber ausschliessend gälte, umzusetzen.
    Die Gültigkeit, und zwar die alleinige und ausschliessende Gültigkeit wäre
dem neuen Landesgelde dadurch zu verschaffen und zuzusichern, dass die
Regierung, - an welche schon vermittelst der Auflagen die höchsten Zahlungen
geschehen, und welche noch überdies bei Einführung des neuen Landesgeldes durch
eine künstliche Vorkehrung sich vorübergehend zu dem grössten, und beinahe
einigen Verkäufer machen könnte. - allein in diesem Gelde Zahlungen annähme.
    Es ist klar, dass die Regierung es sein müsste, welche dieses Geld
verfertigte, es ausgäbe, ihm durch die Ankündigung, dass dies von nun an das
einzige Tauschmittel sein solle, und dass sie allein dieses bei ihren Kassen
annehmen werde, allgemeine Gültigkeit verschafte; dass diese in besonders
errichteten Wechselkassen das neue Geld gegen Gold und Silber, fürs erste zu
gleichem Werte nach Verlauf einiger Zeit mit Verlust am Gold oder Silber,
verwechseln müsste. - Warum besondere Wechselkassen errichtet, und bei directen
Zahlungen Gold oder Silber durchaus nicht angenommen werden solle, da es doch
zuletzt dieselbe Regierung ist, welche dort das neue Geld erst hergeben muss,
das sie hier nimmt, dort Gold und Silber allerdings annimmt, welches sie hier
zurückweist, leuchtet von selbst ein. Es soll gar nicht von dem guten Willen der
Untertanen abhängen, ob sie das neue Landesgeld sich auf der Stelle anschaffen,
und ihr Gold und Silber dagegen vertauschen wollen, oder nicht; sie sollen zum
Tausche genötigt sein.
    Ueber den Stoff, aus welchem dieses neue Geld zu verfertigen wäre, sage ich
hier nur so viel. Um der Einbildungskraft des Volkes keinen Anstoss zu geben,
muss dieser Stoff vorher gar nicht in irgend einer Beziehung bekannt gewesen
sein, sondern erst jetzt durch das neue Gold bekannt werden; auch von nun an zu
nichts anderem ausser zu Gelde gebraucht werden. Er ist Geldstoss, und nichts als
Geldstoff: mehr braucht das Volk nicht zu wissen. Denn man bedenke, dass das im
Umlaufe befindliche Gold und Silber dagegen eingewechselt, und in die Hände der
Regierung gebracht werden soll. Ist nun etwa Papier, oder Leder, oder irgend ein
schon vorher bekanntes, und seinen bestimmten inneren Wert habendes Materiale
zu Gelde gemacht worden, so sagt das undenkende Publicum: wie kann denn dieses
Stückchen Papier oder Leder mein gutes Geld wert sein, und wie kann man mir
anmuten, das letztere für das erstere hinzugeben?
    Allerdings ist kein richtiger Sinn in diesen Worten; denn das Stück Silber
ist mir an sich ebensowenig wert, als dies durch den Staat so bezeichnete
Papier; aber der Scheffel Korn, dessen ich bedarf, ist mir etwas wert, und
diesen werde ich von nun an nicht mehr für das Stück Silber, wohl aber für das
Stück Papier erhalten. Auch würde, wenn sich die Sache umgekehrt zutrüge, so
dass bisher nur Papiergeld im Umlaufe gewesen, Gold aber und Silber nur als
Waare nach seiner inneren Brauchbarkeit geschätzt worden wäre, jetzt aber das
letztere als Geld eingeführt, und das bisherige Papiergeld dagegen eingewechselt
würde, dasselbe Publicum sagen: wie kann denn dieses Stückchen Silber mein;
gutes Papier wert sein? Aber dieses Publicum hat sich nun einmal gewöhnt, Gold
und Silber so hoch zu schätzen. Diese Gewohnheit ist zu schonen, und es muss
derselben durch keine schon vorhandene geringere Schätzung des neuen Geldstoffs
Gewalt angetan werden. Das Publicum weiss nun überhaupt nichts von diesem
Stoffe, also auch nicht was er wert ist. Die Regierung sagt ihm: soviel ist er
wert, und es hat nichts weiter zu tun, als ihr ebensowohl zu glauben, wie es
bisher der allgemeinen Meinung über den Wert des Goldes und Silbers geglaubt
hat. Es wird sich denn auch wirklich in der Erfahrung so finden, dass ein
gewisses Stück dieses Stoffes einen Scheffel Korn u. dgl. wert sei, d.h. dass
man ihn dafür erhalte.
    Das neue Geld soll sich vielmehr der Einbildungskraft empfehlen: es sollte
daher schön in die Augen fallen. Was glänzt und schimmert, davon glaubt man um
so eher, dass es grossen Wert habe.
    Die Verfertigung dieses Geldes muss der Regierung so wenig als möglich vom
bisherigen Weltgelde kosten, weil sie des letzteren für andere Zwecke ausserhalb
des Landes bedarf, von welchen tiefer unten. Das neue Geld muss so wenig als
möglich wahren inneren Wert haben, indem alles wirklich brauchbare soviel
möglich als Sache, und keinesweges als blosses Zeichen gebraucht werden soll.
    Das neue Geld muss aus oben angeführten Gründen durch keinen anderen
Menschen, noch irgend eine andere Regierung nachgemacht werden können. Jede
mögliche Form, - beim Gelde alles, was zum Gepräge gehört, - kann nachgemacht
werden; das Unnachahmliche müsste sonach im Stoffe liegen. Dieser müsste, eben
damit er nicht nachgeahmt werden könnte, weder durch die Kunst zerlegt, noch
durch Probiren getroffen, noch durch Erzählung verraten werden können. Irgend
ein wesentlicher Bestandteil der Zusammensetzung müsste ein Staatsgeheimniss
sein: in einem monarchischen Staate nur der regierenden Familie bekannt. -
Hieraus ist klar, warum ich über diesen Punct mich nicht deutlicher herauslassen
kann; gesetzt auch, dass die Art und Weise seiner Ausführung mir bekannt wäre.
    Die Regierung muss für ewige Zeiten diesem von ihr ausgegebenen Gelde seinen
Wert, d.h. denjenigen Wert gegen Waare, den es zur Zeit der Einführung erhält,
versichern. Mit der Einführung des Landesgeldes muss daher eine, nach den oben
(B. 1. C. 1. und C. 6.) aufgestellten Grundsätzen sich richtende Festsetzung der
Waarenpreise eingeführt werden, über welche fortdauernd zu halten ist.
    Die Regierung tut für ewige Zeiten feierlich Verzicht, willkürlich und für
ihren Vorteil, d.h. so, dass sie ein Aequivalent dagegen nehme, Besoldungen
damit bezahle, oder irgend eine ihrer Ausgaben dadurch bestreite, die Masse des
circulirenden Landesgeldes zu vermehren. Die öffentlichen Ausgaben bestreitet
sie von den aus der wirklichen Circulation herausgehobenen und in dieselbe
wieder hineinzubringenden, festgesetzten jährlichen Auflagen. Bei jeder
Veränderung des Verhältnisses des Geldes zur Waare, jeder Erniedrigung der
Preise (der Fall der Erhöhung kann nie eintreten), jeder Vermehrung des
circulirenden Geldes, hat sie sich streng an die B. 1. Cap. 6. aufgestellten
Grundsätze zu binden. Dieses, sowie alles B. 1. Cap. 3, 4, 5, 6, aufgestellte
werden Grundgesetze des Staates, auf welche z.B. in einer Monarchie der Monarch
sich für sich selbst und alle seine Nachkommen unwiderruflich verbindet; eine
Verbindlichkeit, welche jeder bei seiner Gelangung zum Trone erneuert. Am
schicklichsten dürfte es sein, dass mit der Einführungsacte des neuen Geldes
zugleich eine gemeinschaftliche und offene Belehrung über das neue
Verwaltungssystem, mit der Uebernehmung der erwähnten Verbindlichkeit und der
Anführung ihrer wahren Gründe von der Regierung an die Nation erginge.
    Es ist aus dem Gesagten klar, dass das hier aufgestellte System, wenn es zur
wirklichen Ausführung kommen sollte, in allen seinen Teilen angenommen oder
verworfen werden müsste; und dass keine Regierung etwa bloss die beschriebene
Geldoperation, als ein bequemes Mittel sich zu bereichern, vornehmen, dagegen
die Verschliessung des Handelsstaates, die Regulirung des öffentlichen Verkehrs,
die Festsetzung der Preise, die Garantie des Zustandes aller, als beschwerliche
Geschäfte unterlassen, auch sieh vorbehalten dürfe, bei der ersten Gelegenheit,
da sie wieder Geld brauchen wird, nach Willkür welches zu machen, und es in
Umlauf zu setzen. Durch ein solches Verfahren würde eine Unsicherheit des
Eigentums und eine ungeheuere Unordnung entstehen, durch welche das Volk gar
bald zur Verzweiflung und zur Empörung gegen die durchaus unrechtliche Regierung
gebracht werden würde.
    Ein nach den aufgestellten Grundsätzen durchaus eingerichteter Staat kann in
die Lage, dass er der willkürlichen Vermehrung der circulirenden Geldmasse, als
eines Bereicherungsmittels bedürfte, oder darnach auch nur gelüstete, gar nicht
kommen, wie wir tiefer unten noch deutlicher ersehen werden.
    Der eigentliche Act der Promulgation und Einführung des neuen Geldes und der
Einziehung des Goldes und Silbers dagegen, bedarf einiger künstlichen
Vorkehrungen notwendig; und könnte durch einige andere wenigstens sehr
erleichtert werden. Ueber den eigentlichen Plan dieser Einführung und die
notwendige Folge der einzelnen Schritte zum Ziele lege ich mir vor dem Publicum
billig Stillschweigen auf; und erinnere nur soviel, dass vor der Ausführung
vorher mit dem Volke gar nicht beratschlagt, und dieselbe nicht angekündigt
werden müsse, welches mir Zweifel, Bedenklichkeiten und Mistrauen erregen würde,
die am schicklichsten durch den sichtbar guten Erfolg gehoben werden. Die
eigentliche Einführung ist durchaus Ein Schlag, dessen Wirksamkeit freilich
durch vorbereitende Anstalten, die man auf jeden anderen Zweck ebensowohl
beziehen kann, erleichtert ist. Es bedarf hiebei keiner Strenge, keines Verbots,
keines Strafgesetzes, sondern nur einer sehr leichten und sehr natürlichen
Vorkehrung, durch welche in Einem Augenblicke alles Silber und Gold dem Publicum
zu jedem anderen Zwecke ausser zum Einwechseln des neuen Landesgeldes durchaus
unbrauchbar; das neue Landesgeld aber ihm sogar zum Leben durchaus unentbehrlich
werde.
 
                                Fünftes Capitel.
                 Fortsetzung der vorhergegangenen Betrachtung.
    Die Behauptung, dass ein Staat, der es wagt, sich ausser allen Verkehr mit
dem Auslande zu setzen, keines Silbers und Goldes bedürfe, und dass ein solcher
Staat zum allgemeinen Zeichen alles Wertes machen könne, was er nur irgend
wolle, scheint mir so klar, und so nahe vor jedermans Füssen zu liegen, dass ich
mir nicht getraue zu glauben, dass ich daran etwas paradoxes und befremdendes
gesagt habe. Da ich jedoch weiss, dass die Menschen gewöhnlich gerade dasjenige,
was am nächsten vor den Füssen liegt, zuletzt entdecken; da ich ferner weiss,
dass einige Köpfe so organisirt sind, dass in ihnen Folgesätze, die doch
eigentlich nur auf der Wurzel ihrer Vordersätze ruhen sollten, durch die blosse
Kraft der Gewohnheit ihre eigenen Wurzeln treiben und fortdauern, nachdem die
Vordersätze längst ausgerottet sind: so muss ich doch befürchten, einigen Lesern
Anstoss verursacht zu haben. Ich finde für geraten, für diese noch einige Worte
hinzuzutun; indem ich andere, die in dem vorigen Capitel nichts befremdendes
gefunden haben, ersuche, das gegenwärtige zu überschlagen.
    Dass in Absicht des Geldes es einem jeden lediglich darauf ankomme, dass
dieses Stück Geld von jederman, mit dem er in Handel kommen könnte, zu eben dem
Werte wieder angenommen werde, zu welchem er es erhält, wird hoffentlich keiner
meiner Leser in Abrede stellen Nun ist es bei der gegenwärtigen Lage der Dinge
möglich, dass wir mit jedem Bewohner der bekannten europäischen Handels-Republik
mittelbar oder unmittelbar in Handel, geraten; darum ist es freilich in dieser
Lage der Dinge nötig, dass wir dasjenige Zeichen des Wertes haben; welches
jeder annimmt. Werden wir aber der ersteren Möglichkeit überhoben, so sind wir
ohne Zweifel zugleich des daraus folgenden Bedürfnisses überhoben. Wer uns dafür
bürgt, dass wir es von nun an in Geldsachen nur mit unserer Regierung und Mit
unseren Mitbürgern zu tun haben werden, überhebt uns ohne Zweifel der Sorge,
anderes Geld zu haben, als diese annehmen: was der Ausländer annehme, davon ist
nicht mehr die Frage, denn mit diesem werde ich nie zu handeln haben. - Habe ich
eine Reise nach den Gesellschafts-Inseln zu machen, und weiss vorher, dass man
mir dort nur gegen rote Federn Lebensmittel ablassen wird, so tue ich freilich
wohl, mich um rote Federn zu bewerben. Will ich dahin nicht reisen, was sollen
mir die roten Federn? Ebenso, habe ich Handlung zu treiben, wo nur Gold und
Silber gilt, so muss ich freilich das letztere mir verschaffen; habe ich
hingegen dort nicht Handlung zu treiben, sondern nur da, wo es nicht gilt, was
soll mir Silber und Gold? - Dennoch haben die Regierungen, ohnerachtet mehrere
für den auswärtigen Handel sich verschlossen, so gut sie es vermochten, und
ihnen nur das leid war, dass sie es nicht noch besser vermochten, sogar ihren
eigenen Untertanen gegenüber sich fortdauernd als freie Mitglieder des grossen
Handelsstaates betrachtet, so weit, dass sie sogar dasselbe, was sie noch im
laufenden Jahre als Abgabe von ihnen wieder einzunehmen hatten, im Weltgelde
zahlten, unter Sorge und Kummer, dass sie dessen nicht mehr hätten; - haben
ehemals Fürsten Gold zu machen gesucht, ohne sich zu besinnen, dass sie, ohne
wirkliches Gold zu machen, alles, was ihnen unter die Hände käme, statt des
Goldes ausgeben könnten.
    Diese Art der Befremdung wäre sonach lediglich durch die Angewöhnung an die
aufzuhebende Lage der Dinge begründet.
    Ein anderer Grund der Furcht könnte aus der Verwechselung des von uns
aufgestellten Zeichens des Wertes mit anderen ähnlichen, aber keinesweges
gleichen, entstehen: aus der Verwechselung unseres Zeichens mit dem von Zeit zu
Zeit beinahe in allen Staaten versuchten Papier- oder Ledergelde, Banknoten,
Assignaten, u. dgl. Man wisse ja, dürfte jemand sagen, aus den häufigsten
Erfahrungen, wie, ausgenommen unter besonderen, beim schliessenden Staate nicht
stattfindenden Bedingungen, diese Art des Geldes gegen Gold und Silber immer zu
verlieren und tiefer zu sinken pflege; wie es in manchen Fällen zuletzt allen
Wert verloren habe, und die Besitzer desselben um ihr Eigentum gekommen seien.
- Ich antworte, dass alle diese bisherigen Repräsentationen des Geldes von dem
durch mich vorgeschlagenen Gelde durchaus verschieden sind, und dass dasjenige,
was von den ersteren gilt, auf das letztere in keiner Weise passt. Jene
Geldzeichen circuliren neben dem baaren Gelde, und mit ihm zugleich. Die
ersteren sind, den seltenen Fall ausgenommen, dass die Nation ein grosses
Uebergewicht im Weltandel, und fast an das ganze Ausland Schuldforderungen
habe, doch nur in einem gewissen Umkreise, meist nur im Lande selbst, gültig;
das letztere gilt da, und zugleich in der ganzen Welt. Es ist begreiflich, dass
man dasjenige, was für zweierlei Zwecke zu brauchen ist, und wodurch man sich
für jedes mögliche Bedürfnis deckt, demjenigen vorziehen werde, das nur auf
einerlei Weise brauchbar ist. So nicht in unserem Systeme. Das Landesgeld allein
ist im Umlaufe, und neben ihm kein anderes. Es kann nicht verlieren gegen etwas,
das gar nicht vorbanden ist, und nirgends mit ihm in Vergleichung und Collision
kommt. Dann, was aus dem ersteren folgt, jene Geldarten beziehen sich doch immer
auf baares Geld! und sollen irgend einmal und auf irgend eine Weise in baarem
Gelde realisirt werden (so drückt man sich aus). Zwischen ihnen und der Waare
liegt immer das baare Geld in der Mitte, und sie sind sonach in der Tat gar
nicht Geld, unmittelbare, Zeichen der Waare, sondern nur Zeichen des Geldes;
nicht Geld in der ersten, sondern nur in der zweiten Potenz, das nun selbst
wieder repräsentirt werden kann, dass ein Geld in der dritten Potenz entstehe:
und so ins Unendliche fort. So bleibt in allen diesen Systemen die erste falsche
Voraussetzung, dass nur Gold und Silber das eigentliche wahre Geld sei, stehen.
Von dem allgemeinen Glauben an die Möglichkeit und Leichtigkeit jener
Realisation des Zeichengeldes in baarem Gelde hängt nun eben der Credit des
ersteren ab. So nicht in unserem Systeme. Hier bezieht das Landesgeld sich auf
gar kein anderes, und soll - ausser einem einzigen selten vorkommenden, und
tiefer unten zu berührenden Falle - in kein anderes umgesetzt werden. Es bezieht
sich unmittelbar auf Waare, und wird nur in dieser realisirt; es ist sonach
wahres, unmittelbares, einziges Geld. In dem blossen Ausdrucke: »etwas in Gelde
realisiren« liegt schon das ganze falsche System. In Gelde lässt sich nichts
realisiren, denn das Geld selbst ist nichts reelles. Die Waare ist die wahre
Realität, und in ihr wird das Geld realisirt.
    Nur ein einziger wichtig scheinender Vorwurf könnte unserem Vorschlage
gemacht werden; der folgende: Bisher sei das Geld-Eigentum, die Quelle sowohl
als das letzte Resultat alles anderen Eigentums, von den Regierungen, welche
hierüber so gut wie der geringste ihrer Untertanen unter der allgemeinen
Notwendigkeit gestanden, unabhängig und durch die Uebereinstimmung beinahe des
ganzen Menschengeschlechts verbürgt gewesen. Es habe in keiner Regierung Gewalt
gestanden, zu machen, dass der Taler, den einer besitzt, weniger gelte, als er
nun eben gilt. Durch unser System, nach welchem es in der Gewalt jeder Regierung
stehe, soviel Geld zu machen, als sie nur immer wolle, und die Regierenden des
Zaums der Notwendigkeit erledigt würden, werde sogar das Geldeigentum der
Bürger von der unbegrenzten Willkür ihrer Herrscher abhängig. Diese vermögen von
nun an dem Geldbesitzer sein Eigentum sogar aus dem verschlossenen Kasten zu
rauben, indem sie durch unbegrenzte Vermehrung der circulirenden Geldmasse den
Wert des Geldes gegen Waare ins unbegrenzte verringern. Es sei weder ein
menschenfreundliches noch rechtliches Beginnen, die Regierungen auf dieses ihr
Vermögen aufmerksam zu machen: und das erspriesslichste, was man wünschen könne,
sei, dass alle diese Ideen als unausführbare und sachleere Träume verachten und
verlachen, und nie irgend einer sich überzeugen möge, dass allerdings etwas an
der Sache sei. - Zwar habe ich hinzugefügt, dass sie willkürliche Vermehrungen
des Geldes zu ihrem Vorteil nicht vornehmen sollten, dass sie sich feierlich
verbinden sollten, sie nicht vorzunehmen. Aber wer denn denjenigen, der alle
Gewalt in den Händen hat, nötigen könne, auch nur jene Verbindlichkeit zu
übernehmen, oder sie zu halten, auch wenn er sie übernommen hätte; wer ihn
bewachen könne, ob er sie halte, da er in aller Stille, ohne dass es jemand
merkt, die circulirende Masse vermehren könne; wer ihn, wenn er es unmässig
tut, und zuletzt der Überfluss allgemein merklich wird, zur Verantwortung
ziehen und überweisen werde?
    Ich antworte auf dieses alles: Die sicherste Bürgschaft gegen
Gesetzwidrigkeiten und Uebertretungen aller Art ist die, dass kein Bedürfnis
der Uebertretung eintrete, dass dieselbe dem Uebertreter keinen Vorteil bringe,
dass sie ihm sogar sicheren Schaden und Nachteil veranlasse. Ob eine
willkürliche Vermehrung der circulirenden Geldmasse durch eine Regierung, die
das aufgestellte System angenommen hätte, zu befürchten sei, hängt von der
Beantwortung der Frage ab, ob in einer Verfassung, wie sie nach Einführung eines
Landesgeldes und der völligen Schliessung des Handelsstaates notwendig
eintritt, irgend ein Fall vorkommen könne, in welchem die Regierung einer
solchen Vermehrung bedürfe, in welchem sie Vorteile von ihr ziehe, in welcher
sie etwas anderes, als Schaden und Nachteil von ihr zu erwarten habe. Und diese
Frage wird im Fortgange unserer Untersuchung sich von selbst beantworten.
 
                               Sechstes Capitel.
            Weitere Massregeln zur Schliessung des Handelsstaates.
    Durch die beschriebene Maassregel kommt die Regierung in den Besitz alles
Weltgeldes, welches bisher im Lande im Umlaufe war. In diesem ihrem Lande bedarf
sie von nun an desselben nicht weiter; sie gibt an keinen, der in diesem Lande
lebt, das mindeste davon aus. Sie kann daher dasselbe nur noch gegen das Ausland
benutzen, und wird, im Inneren gedeckt und sich selbst durchaus genügend, -
gegen dieses eine beträchtliche und überwiegende Geldmacht. Sie bediene sich
dieser Macht schnell, so lange sie noch Macht bleibt, um die oben (C. 2 u. 3)
aufgestellten Zwecke zu erreichen, und der Nation ihren Anteil an allem Guten
und Schönen auf der ganzen Oberfläche der grossen Handelsrepublik kräftig
zuzueignen.
    Man sieht, dass ich voraussetze, das Land sei noch nicht durchaus verarmt
und vom Weltgelde entblösst. Je mehr dessen noch im Umlaufe ist, desto besser.
Ein völlig verarmter Staat ist freilich, um nur noch irgend ein Tauschmittel zu
haben, genötigt, ein Landesgeld, etwa Papier, einzuführen; bei welchem er
vielleicht, abermals irrig, und zu seinem eigenen Nachteile, auf Weltgeld
hinweist, als ob er sich dieses einmal wieder verschaffen, und sein Papier damit
einlösen wolle. Er wird eben dadurch sich auch von selbst schliessen, indem
zwischen ihm und dem Auslande ein ausgebreiteter Handel kaum noch möglich ist.
Aber sein Schliessen ist keine Zueignung der Vorteile anderer Länder, sondern
ein notgedrungenes Bescheiden auf seine eigene Armut. Ihn leitet und treibt
die tägliche Not; bei ihm macht sich alles von selbst, wie es kann. Unserer
Regeln bedarf er nicht, und an ihn ist unsere Rede nicht gerichtet.
    Ich stelle nach der Reihe die Massregeln auf, die ein Staat, in welchem
noch baares Geld ist, und welcher nicht aus Not, sondern aus Weisheit ein
Landesgeld einführt, zu nehmen hat.
                                       I.
    Mit demselben Einen Schlage, durch den er das neue Landesgeld einführt,
bemächtige er sich des ganzen Activ- und Passivhandels mit dem Auslande. Dieses
geschieht so: Unmittelbar vor der Promulgation des neuen Landesgeldes kauft die
Regierung alle im Lande vorhandene ausländische Waare auf, durch ihre, in
versiegelten, durch das ganze Land an demselben bestimmten Tage erst zu
eröffnenden Befehlen dazu verordnete Beamte. Die Absicht dieses Aufkaufs ist
teils, um den vorhandenen Vorrat, sowie das gegenwärtige Bedürfnis dieser
Waaren genau zu erfahren, teils, um sich der Gesetzgebung über die Preise
derselben zu bemächtigen. - Die Waare bleibt begreiflicherweise liegen, da wo
sie liegt, und wird verkauft durch dieselben, durch welche sie ohnedies verkauft
worden wäre; nur von nun an nicht mehr auf Rechnung des vorigen Besitzers,
sondern auf Rechnung der Regierung, d.h. um diejenigen Preise, welche die
Regierung zufolge ihrer ferneren Zwecke auf jede setzt. Z.B. die Preise der
Waaren, welche hinführo ganz wegfallen sollen, können erhöht, und von Zeit zu
Zeit noch mehr erhöht, andere herabgesetzt werden. Die Regierung berechnet sich
mit dem Kaufmanne, und ersetzt ihm den durch ihre Preisbestimmung verursachten
Verlust, oder zieht den durch dieselbe Preisbestimmung veranlassten Gewinn,
unmittelbar nach Promulgation des Landesgeldes, in diesem Gelde.
    Die Richtigkeit der Angaben dieser ausländischen Waarenvorräte, an welcher
dem Staate sehr viel liegt, werden allenfalls durch Visitation - die
allerletzte, welche von nun an nötig sein wird, - und durch Androhung schwerer
Bestrafung unrichtiger Angaben, erzwungen.
    Zugleich mit der Geldacte im Lande erscheint ein Manifest der Regierung
durch das ganze Ausland, in welchem alle Ausländer aufgefordert werden, die
Geldgeschäfte, die sie mit irgend einem Bewohner des zu schliessenden Staates
haben, binnen einer gewissen Zeit bei der Regierung anzubringen, und mit dieser
abzutun; bei Strafe des Verlustes ihrer Anforderungen: ebenso sind die Inländer
aufgefordert, alle ihre Anforderungen an irgend einen Ausländer der Regierung zu
übergeben, und sie durch diese abtun zu lassen. Ferner werden die Ausländer
gewarnt, vom Tage der Erscheinung dieses Manifestes an, mit keinem Bewohner des
zu schliessenden Staates unmittelbar, ohne ausdrückliche Erlaubnis und
Dazwischenkunft der Regierum, sich in Handelsgeschäfte einzulassen; indem die
letztere sie mit allen auf diese Weise entstandenen Schuldforderungen durchaus
abweisen werde. - Die Regierung tritt gegen den Ausländer für das vergangene
ganz in die Verbindlichkeit des Privatmannes ein, mit welchem der erstere
contrahirte; leistet und lässt sich leisten, alles was ihm oder von ihm
geleistet werden sollte. Inwiefern etwa der Privatmann insolvent sein sollte,
ist der Strenge nach die Regierung freilich nicht verbunden, seine
Verbindlichkeit zu erfüllten, indem ja der Ausländer es ursprünglich nur mit dem
Privatmanne zu tun hatte, diesem, keinesweges aber der Regierung, creditirte,
von diesem nicht würde bezahlt worden sein, und kein Recht hat, von der für ihn
ganz zufälligen Dazwischenkunft der Regierung Vorteile zu ziehen. Es ist ihr zu
überlassen, was sie für die Ehre der Nation tun wolle; besonders da sie durch
die Befriedigung des Ausländers, obgleich dieselbe ihr nicht ersetzt wird, wenig
verliert, und die wenigen Fälle dieser Art, die da eintreten könnten, gegen ihre
übrigen Geschäfte höchst geringfügig sind.
    Die Regierung zahlt oder zieht, in dieser Berichtigung, vom Ausländer
Weltgeld; zahlt an den Bürger, oder zieht von ihm statt desselben Landesgeld.
    Ein anderes wichtiges Geschäft: der Betrag des vorläufig mit dem Auslande
noch zu treibenden Handels wird festgesetzt, d.h. es wird bestimmt, welche Arten
von Waare, welches Quantum derselben für jedes Jahr, und auf wie lange überhaupt
noch, wieviel davon auf jeden District, und für jedes Handelshaus, noch aus dem
Auslande gebracht, oder in dasselbe ausgeführt werden solle. Diesen Handel
treibt von nun an nicht mehr die Privatperson, sondern der Staat. Mag zwar der
Kaufmann, der seine Correspondenten im Auslande hat, und die Quellen seiner
Waaren am besten kennt, nach wie vor die ihm nach dem soeben erwähnten
Ueberschlage zu verstattende ausländische Waare verschreiben; aber seiner
Verschreibung muss die Approbation der Regierung etwa durch ein besonderes, für
diesen Zweck zu errichtendes Handelscollegium beigefügt sein, und der Ausländer
wisse, durch das oben erwähnte Manifest, dass er nur unter Bedingung dieser
Approbation, und durch sie, eine rechtliche Anforderung auf die Bezahlung
erhält. Der Ausländer zieht seine Bezahlung in Weltgelde von der Regierung,
sobald die Waare abgeliefert ist; der Inländer bezahlt sie an die Regierung in
Landesgelde, gleichfalls, sobald sie abgeliefert ist: denn die Regierung gibt
keinen Credit, und alle Handelsschwindeleien, welche ohnedies gegen eine
wohlgeordnete Staatswirtschaft laufen, sollen mit der Schliessung des Staates
zugleich ihre Endschaft erreichen.
    Wie viel oder wie wenig die Regierung an den Ausländer für die Waare zahle,
- der Inländer bezahlt sie nicht nach Maassgabe dieses Preises, sondern nach
Maassgabe desjenigen, um welchen er nach dem Gesetze im Lande verkaufen muss,
mit Rücksicht auf seinen eigenen billigen Unterhalt, während er sie verkauft.
Auf ihre Bereicherung muss hiebei die Regierung gar nicht denken, sondern ihre
höheren Zwecke stets im Auge behalten: Waaren, die hinführo ganz wegfallen
sollen, periodisch verteuern, solche, in Rücksicht welcher die Untertanen in
Versuchung kommen könnten, sie durch Schleichhandel unmittelbar aus dem
benachbarten Auslande zu ziehen, sogar wohlfeiler verkaufen lassen, als irgend
jemand sie im Auslande haben kann. Sie verliert dabei nichts, als ein Stückchen
ihres mit leichter Mühe zu machenden Geldes, und könnte nichts gewinnen, als
eben ein solches Stückchen Geld.
    Ebenso mit der in das Ausland noch auszuführenden inländischen Waare. Mag
doch der ausländische Kaufmann, der die Quellen der Waare im Inlande kennt, nach
wie vor unmittelbar von seinem bisherigen Correspondenten verschreiben; nur
wisse er, dass er diese Verschreibung zunächst an das oben erwähnte
Handelscollegium zu senden, und eine Anweisung auf die Bezahlung im Weltgelde
beizulegen habe. Erst von diesem Collegium aus, und mit dessen Bewilligung
versehen, geht sie an das inländische Handelshaus, welches letztere, nach
Ablieferung der Waare in den Seehafen oder die Grenzhandelsstadt, die Bezahlung
derselben von der Regierung in Landesgelde erhält. Wie teuer oder wie wohlfeil
die Regierung diese Waare vom Ausländer bezahlt bekomme; der Inländer erhält von
ihr den durch das Gesetz bestimmten Landespreis. - Um über diese Gesetze wegen
der Ausfuhr halten zu können, würde freilich eine strenge Aufsicht in den
Seehäfen und Grenzstädten nötig sein, welche nichts aus dem Lande gehen liesse,
für dessen Ausfuhr nicht die Bewilligung des Handelscollegiums vorgewiesen
würde: eine Maassregel, welche die Nation sich um so eher gefallen lassen
könnte, da sie jetzt zum letztenmale angewendet wird, und der Zustand, der sie
notwendig macht, nur vorübergehend ist.
                                      II.
    Die Absicht, um welcher willen die Regierung sich des Handels mit dem
Auslande bemächtigte, war die, um diesen Handel periodisch zu vermindern, und
ihn nach einer bestimmten Zeit ganz aufhören zu lassen. Sie muss sonach solche
Massregeln nehmen, dass dieser Zweck sicher und bald erreicht werde. Sie muss
planmässig zum Ziele fortschreiten, und keinen Zeitpunct ohne Gewinn für ihren
Zweck verstreichen lassen.
    Mit jedem Jahre muss die Einfuhr aus dem Auslande sich vermindern. Von
denjenigen Waaren, welche weder ächt, noch in einer stellvertretenden Waare im
Lande hervorgebracht werden können, bedarf das Publicum von Jahr zu Jahre
weniger, da es sich ja derselben ganz entwöhnen soll, auch zu dieser Entwöhnung
durch die immer steigenden Preise derselben tätig angehalten wird. Die Einfuhr
und der Gebrauch solcher Waaren, die nur auf die Meinung berechnet sind, kann
sogar auf der Stelle verboten werden. Ebenso vermindert sich das Bedürfnis
solcher Waaren aus dem Auslande, welche selbst, oder deren stellvertretende
hinführo im Lande hervorgebracht werden sollen; indem ja die inländische
Production und Fabrication planmässig und durch Berechnung geleitet, und nicht
mehr dem blinden Zufalle überlassen, immerfort steigt, sonach das ausländische
durch inländisches ersetzt wird.
    Ebenso vermindere sich die Ausfuhr. Zuvörderst die der Producte, wenn bisher
welche ausgeführt wurden; indem ja fortdauernd die Anzahl der Fabricanten, die
dieselben im Lande verarbeiten, oder verzehren, zunimmt, auch die Production auf
neue Producte, als stellvertretende der abzuschaffenden ausländischen gelenkt
wird. Ebenso die der Fabricate, denn die Regierung vermindert planmässig
diejenigen Fabriken, welche auf den Absatz in das Ausland berechnet waren, und
widmet die Hände, die bisher für den Fremden arbeiteten, auf eine schickliche
Weise Arbeiten für den Inländer. Sie geht ja nicht darauf aus, um ein
Handelsübergewicht zu erhalten, welches eine sehr gefährliche Tendenz ist,
sondern um die Nation ganz unabhängig und selbstständig zu machen.
                                      III.
    Um diese Unabhängigkeit vom Auslande, nicht bei Dürftigkeit, sondern bei dem
höchst möglichen Wohlstande, der Nation zu verschaffen, hat die Regierung an dem
eingezogenen Weltgelde das wirksamste Mittel; um für dieses Geld von den Kräften
und den Hülfsmitteln des Auslandes so viel zu leihen, und zu kaufen, als sie nur
immer brauchen kann. Sie ziehe um jeden Preis aus dem Auslande grosse Köpfe in
praktischen Wissenschaften, erfindende Chemiker, Physiker, Mechaniker, Künstler
und Fabricanten an sich. Sie bezahle, wie keine andere Regierung kann, so wird
man sich drängen, ihr zu dienen. Sie mache mit diesen Ausländern einen Vertrag
auf Jahre, innerhalb welcher sie ihre Wissenschaft und Kunst in das Land bringen
und die Inländer unterrichten, und bei ihrem Abzuge ihre Belohnung in Weltgelde,
gegen das bisher an sie ausgezahlte Landesgeld ausgewechselt erhalten. Ziehen
sie bereichert mit dem, was in ihrem Vaterlande gilt, in dasselbe zurück! Oder
wollen sie bleiben und sich einbürgern, so ist es desto besser: nur lasse man
ihnen freie Wahl, und verbürge sie ihnen gleich im Anfange feierlich. - Man
kaufe die Maschinen des Auslandes, und mache sie im Lande nach. Geldverheissung
siegt über jedes Verbot.
    Nachdem ausgemacht ist, welche Zweige der Kunst in das Land eingeführt
werden können, befördere die Regierung die Production besonders auch in
Rücksicht des rohen Stoffes für jene Kunstzweige, zur Erbauung des
stellvertretenden, wenn der ächte in diesem Klima nicht erbaut werden kann, zur
Veredlung des bisher üblichen. Fast jedes Klima hat seine eigenen Stellvertreter
für jedes ausländische Product, nur dass der erste Anbau die Mühe nicht lohnt.5
Die Regierung, von welcher wir reden, kann sie belohnen, denn sie hat keinen
Aufwand zu scheuen. Sie ziehe jedes Product, dessen vorteilhafter Anbau, jede
edlere Tierart, deren Erziehung im Lande wahrscheinlich ist, herein in
dasselbe. Sie lasse keinen Versuch mit ihnen, sowie mit der Veredelung der alten
einheimischen Producte, selbst im Grossen, unangestellt bleiben.
    Es gibt hierin ein bestimmtes Ziel, dessen Erreichung vor der völligen
Verschliessung des Staates die Regierung sich vorsetzen muss: dieses, dass
alles, was im Zeitpuncte der Verschliessung irgendwo auf der Oberfläche der
grossen Handelsrepublik hervorgebracht wird, von nun an im Lande selbst
hervorgebracht werde, inwiefern es in diesem Klima irgend möglich ist. Dieses
Ziel habe sie gleich vom Anfange im Auge: auf dasselbe hin arbeite sie
planmässig, nach Maassgabe desselben lenke sie den vorläufig noch zu
verstattenden Handel mit dem Auslande. Ist dieses Ziel erreicht, dann schliesst
sich der Staat; und die weitere Vervollkommnung aller menschlichen Geschäfte
geht in demselben von nun an, abgesondert von der übrigen Welt, nach einem so
guten Anfange ihren Gang rasch fort.
                                      IV.
    Zu gleicher Zeit, da diese Massregeln ausgeführt werden, rücke der Staat
ein in seine natürlichen Grenzen.
    Ich entalte mich gewisser hieher einschlagender Untersuchungen, die leicht
gehässig werden können, und von den Philosophen fast immer nur einseitig geführt
worden, und bemerke bloss folgendes:
    Die Regierung, von welcher wir reden, hat vermöge ihres Geld-Reichtums das
Vermögen, sich so zu rüsten, von den Hüfsmitteln und Kräften des Auslandes auch
zu diesem Zwecke soviel an sich zu kaufen und zu dingen, dass ihr kein
Widerstand geleistet werden könne; so, dass sie ihre Absicht ohne Blutvergiessen
und beinahe ohne Schwertschlag erreiche, und dass ihre Operation mehr ein
Occupationszug sei, als ein Krieg.
    Unmittelbar nach der Occupation werde in den hinzugekommenen Provinzen
dieselbe Geldoperation vorgenommen, wie im Mutterlande; und dieser folgen die in
demselben herrschenden Verbesserungen des Ackerbaues und der Fabriken.
    Durch das erstere Mittel werden die neuen Bürger kräftigst an das Mutterland
gebunden, indem ihnen das Mittel, mit anderen zu verkehren, entrissen wird.
Durch das letztere, welches offenbar ihren höheren Wohlstand beabsichtiget und
befördert, werden sie ihrer neuen Regierung befreundet.
    Es dürfte zweckmässig sein, einen Teil der Bewohner der neuen Provinzen
durch freundliche Mittel in das Mutterland zu ziehen, an deren Stelle aus dem
Mutterlande andere in die neuen Provinzen zu schicken: und so die alten und die
neuen Bürger zu verschmelzen. Auch in Rücksicht des Ackerbaues und der Industrie
dürfte diese Verschmelzung von guten Folgen sein, da ja vorausgesetzt worden,
dass die neuen Provinzen auch mit um ihrer natürlichen Verschiedenheit willen
zum Mutterlande gehörten, und mit ihm ein vollendetes System der Production
ausmachten. Bringen diese neuen Untertanen das, was an ihrer Verfahrungsart bei
Ackerbau und Kunst vorzüglich ist, in das Mutterland; indes die alten Bewohner
des letzteren das, was sie besser verstehen, in die neuen Provinzen übertragen!
    Sowie die Occupation vollendet ist, erscheine ein Manifest der Regierung an
alle Staaten, in welchem sie über die Gründe dieser Occupation, nach den hier
aufgestellten Grundsätzen, Rechenschaft ablegt, und durch diese Grundsätze
selbst, die von nun an für sie nicht weiter anwendbar sind, die Bürgschaft
leistet, feierlich sich verbindet und versichert: dass sie an keinen politischen
Angelegenheiten des Auslandes von nun an weiter Anteil haben, keine Allianz
eingehen, keine Vermittelung übernehmen und schlechtin unter keinem Vorwande
ihre gegenwärtige Grenzen überschreiten werde.
 
                               Siebentes Capitel.
                           Erfolg dieser Massregeln.
    Nachdem im Innern der Ackerbau und die Fabriken auf den beabsichtigten Grad
der Vollkommenheit gebracht, das Verhältnis jener beiden zu einander, des
Handels zu beiden, und der öffentlichen Beamten zu allen dreien, berechnet,
geordnet und festgesetzt ist; in Beziehung auf das Ausland der Staat in seine
Grenzen eingerückt ist, und von keinem Nachbar etwas zu fordern, noch auch an
ihn abzutreten hat, tritt die völlige Schliessung des Handelsstaates, und die
ganze in unserem ersten Buche beschriebene Verfassung des öffentlichen Verkehrs
ein. Das Volk befindet sich, zufolge der vor der Schliessung gemachten
Verbesserungen, in einem beträchtlichen Wohlstande, und von diesem Wohlstande
geniessen alle ihren geziemenden Teil. Was irgend ein Bürger bedarf und haben
soll, hat sicher irgend einer seiner Mitbürger, welcher auf sein Bedürfnis
berechnet ist, und der erstere kann es erhalten, sobald er will. Was irgend
einer übrig hat, bedarf sicher irgend ein anderer, dessen Bedürfnis auf den
Überfluss des ersteren berechnet ist, und der erstere kann es bei diesem
anbringen, sobald er will. Jedes Stück Geld, das einer an sieh bringt, bleibt
ihm und seinen Enkeln und Urenkeln für ewige Zeiten ganz sicher dieser
bestimmten Waare, z.B. dieses Maasses Korn wert, und er kann es dafür zu jeder
Stunde austauschen. Steigen zwar kann der Wert dieses Geldes gegen Waare, aber
nie fallen. - Jeder ist bei der Fortdauer seiner Arbeit der Fortdauer seines
gewohnten Zustandes sicher. Verarmen und in Mangel kommen kann keiner;
ebensowenig seine Kinder und seine Enkel, wenn sie nur soviel arbeiten, als von
ihnen nach der allgemeinen Landessitte gefordert wird. Keiner kann bevorteilt
werden; keiner bedarf es, einen anderen zu bevorteilen, oder, wenn er es auch
aus reiner Liebe zum Betruge wollte, so findet er keinen, gegen den er es
vermöchte. - Ich entalte mich hier gänzlich, einen Blick auf die Folgen zu
werfen, die eine solche Verfassung für die Legalität und Moralität des
glückseligen Volkes haben müsste, das sich in derselben befände; möchte mir aber
wohl erlauben, den Leser zu einer solchen Betrachtung einzuladen.
    Es tritt von nun an die völlige Schliessung des Handelsstaates ein, sagte
ich. Alles, was im Lande gebraucht oder verkauft wird, ist im Lande erbaut oder
gearbeitet, und umgekehrt, alles, was im Lande erbaut oder gearbeitet wird, wird
in demselben auch gebraucht und verkauft. Weder der Privatmann, noch, wie von
der Einführung des Landesgeldes an, bis zur gänzlichen Schliessung, die
Regierung hat den mindesten Handelsverkehr mit dem Auslande. Nur für Einen Fall
liesse sich die Beibehaltung einiges ausländischen Handels denken; für
folgenden: der Anbau eines Productes, - sei es der Wein, - ist in Einem Klima,
z.B. in den sehr nördlich gelegenen Ländern, obgleich nicht durchaus unmöglich,
doch sehr unvorteilhaft, dagegen in einem anderen, etwa im südlichen
Frankreich, höchst vorteilhaft. Nun ist hinwiederum im nördlichen Klima etwa
der Anbau des Korns sehr vorteilhaft. Zwischen solchen, durch die Natur selbst
zu einem fortdauernden Tauschhandel bestimmten Staaten könnte der Handelsvertrag
errichtet werden, dass der eine zu ewigen Zeiten für den anderen diese bestimmte
Quantität Wein, der andere diese bestimmte Quantität Korn erbauen wolle. Es
müsste hiebei von keiner Seite auf Gewinn, sondern auf die absolute Gleichheit
des Wertes gesehen werden; es bedürfte daher für diesen Handel, den die
Regierungen selbst, keinesweges Privatpersonen zu führen haben, auch keines
Geldes, sondern nur der Abrechnung. Die bleibenden Preise garantirt dem Bürger
die Regierung: die Fortdauer des Tausches die Natur, da ja der Voraussetzung
nach, dieser Tausch vorteilhaft für beide Staaten ist, und beide einer des
anderen gegenseitig bedürfen.
    Auch bleibt ein Fall übrig, in welchem, sowohl während des Verschliessens
als nach der völligen Verschliessung des Staates, die Einwohner des Weltgeldes
bedürfen könnten: der Fall der Auswanderung und der Reisen in fremde Länder. Die
Regierung müsste bei Promulgation des neuen Geldes die Versicherung von sich
geben, dass sie in diesem Falle das letztere gegen Weltgeld zu dem Verhältnisse,
als beides zur Zeit der Promulgation gegen einander gestanden, einwechseln
werde.
    Eine beträchtliche Emigration wäre höchstens im Anfange zu befürchten, von
Personen, welchen die neue Ordnung, welche allein wahre Ordnung ist, lästig,
drückend, pedantisch vorkommen würde. An ihren Personen verliert der Staat
nichts. Das durch ihre Auswanderung der Regierung entzogene Geld würde im
Verhältnisse gegen das Ganze nicht beträchtlich sein. Sie können höchstens nur
soviel ziehen, als im Zeitpuncte der Geldveränderung baares Geld in ihren Händen
war. Die Regierung zieht, was in Aller Händen ist: da die Auswandernden denn
doch die wenigeren sind, so ist auch ihr Geld bei weitem der geringste Teil des
Vorhandenen. - Soviel wirklich baares Geld in ihren Händen war, habe ich gesagt;
denn nach der Geldveränderung Producte oder Ländereien zu verkaufen, und den
Wert dieser von der Regierung in Weltgelde zu ziehen, soll ihnen nicht erlaubt
werden. Ob etwas dieser Art geschehen ist, weiss die Regierung aus ihren
Handelsbüchern, und der Ertrag eines solchen Verkaufes wird nicht ausgewechselt
Höchstens können sie dafür die Interessen lebenslänglich in das Ausland
erhalten. Der Stamm, als Bestandteil des Nationalvermögens, bleibt im Lande,
und fällt an ihre nächsten nicht ausgewanderten Erben.
    Zu reisen hat aus einem geschlossenen Handelsstaate nur der Gelehrte und der
höhere Künstler: der müssigen Neugier und Zerstreuungssucht soll es nicht länger
erlaubt werden, ihre Langeweile durch alle Länder herumzutragen. Jene Reisen
geschehen zum Besten der Menschheit und des Staates; weit entfernt, sie zu
verhindern, müsste die Regierung sogar dazu aufmuntern, und auf öffentliche
Kosten Gelehrte und Künstler auf Reisen schicken. Wahrend der Verschliessung
treibt die Regierung selbst noch Handel, steht mit dem Auslande in Berechnung,
und kann auf dasselbe leicht Anweisungen geben. Dass sie der einzige Banquier
für das Ausland ist, ergibt aus dem obigen sich von selbst. Nach vollendeter
Schliessung müsste sie freilich, so lange Gold und Silber im Auslande noch gilt,
und sie selbst welches besitzt, dieses hergeben, oder im Auslande anweisen. -
Jedoch, ob dieses noch gelte, oder ob es rundherum abgeschafft sei: es bietet
sich von selbst die beste Auskunft dar. Es ist zu erwarten, dass in dieses
geschlossene Land, den Sitz des blühendsten Ackerbaues, der Fabriken, der
Künste, wohl ebenso viele Ausländer, die da wissen, was sie auf Reisen zu suchen
haben, kommen werden, als Einheimische aus demselben in das Ausland reisen.
Diese bedürfen während ihres Aufentaltes im Lande des Landesgeldes, das sie nur
durch Anweisungen auf die Regierung bekommen können. Dadurch erhält die letztere
Schuldforderungen im Auslande, auf die sie ihre reisenden Bürger anweisen könne.
Es ist zu erwarten, dass im Ganzen beides gegen einander aufgehen werde.
    Das Verhältnis des Volkes zur Regierung, und in einem monarchischen Staate
zur regierenden Familie, ist durchaus glücklich. Die Regierung wird wenig
Abgaben zu erheben haben, denn sie wird wenig bedürfen. Zwar hat sie fortdauernd
eine Menge Geschäfte, Berechnungen und Aufsichten zu führen, um das
Gleichgewicht im öffentlichen Verkehr, und im Verhältnis aller zu allen
unverrückt zu erhalten, welche die gegenwärtigen Regierungen nicht haben. Aber
es ist nicht zu glauben, dass ihr Personale auch nur so zahlreich sein werde,
als es bei der hergebrachten Lage der Dinge ist. Die Leichtigkeit der
Staatsverwaltung, sowie aller Arbeit, hängt davon ab, dass man mit Ordnung,
Uebersicht des Ganzen, und nach einem festen Plane zu Werke schreite; dass das
vollbrachte nun auch wirklich vollbracht sei, und nicht wieder von neuem
angefangen werden müsse; ferner, dass man sich nichts vorsetze, das nur den
Widerstand reizt, und doch nie durchgesetzt werden kann. Diese feste Ordnung der
Geschäfte ist in dem beschriebenen Staate, und es wird nichts befohlen, wozu man
nicht durch die natürlichsten Mittel nötigen kann.
    Ferner bedarf dieser Staat nicht mehr stehender Truppen, als zur Erhaltung
der inneren Rübe und Ordnung nötig sind; indem er keinen Eroberungskrieg führen
will, und, da er auf allen Anteil an den politischen Verhältnissen anderer
Staaten Verzicht geleistet hat, einen Angriff kaum zu fürchten bat. Für den
letzteren äusserst unwahrscheinlichen Fall übe er alle seine waffenfähige Bürger
in den Waffen.
    Die wenigen Abgaben, welche die Regierung für diese Zwecke braucht, können,
zufolge der Einrichtung des öffentlichen Handels, auf eine leichte, natürliche,
und für die Untertanen durchaus nicht drückende Weise gezogen werden.
    Aus denselben Gründen ist nicht zu befürchten oder zu vermuten, dass sie
jemals der willkürlichen Vermehrung der circulirenden Geldmasse sich als eines
Bereicherungsmittels bedienen werde. Wozu in aller Welt könnte sie doch dieser
Vermehrung ihres Reichtums sich bedienen wollen? Was sie nicht nur zur
Notdurft, sondern sogar zum Ueberflusse bedarf, kann sie auf die leichteste
Weise herbeibringen. Jenes Bereicherungsmittel aber würde notwendig Unordnung,
nicht zu berechnende Abweichungen von den Berechnungen, auf welche die
Staatsverwaltung sich gründet, und eben dadurch eine Unsicherheit, Verwirrung,
und Schwierigkeit dieser Verwaltung selbst hervorbringen, deren Druck zu
allererst auf die Regierung selbst fallen würde.
    Die Hauptquelle des Misvergnügens der Untertanen gegen ihre Regierung, die
Grösse der Auflagen, die oft drückende Weises sie zu erheben, und die
Verpflichtung Militärdienste zu leisten, ist dadurch abgeleitet und aufgehoben.
    Die Regierung des beschriebenen Staates hat selten zu strafen, selten
gehässige Untersuchungen anzustellen. Die Hauptquelle der Vergehungen von
Privatpersonen gegen einander, der Druck der wirklichen Not, oder die Furcht
der zukünftigen, ist gehoben: und eine grosse Anzahl von Vergehungen sind durch
die eingeführte strenge Ordnung ganz unmöglich gemacht. Verbrechen gegen den
Staat, Aufwiegelung und Aufruhr ist ebensowenig zu befürchten. Es ist den
Untertanen wohl, und die Regierung ist die Wohltäterin gewesen.
    Der erste Staat, der die beschriebenen Operationen vorzunehmen wagt, wird so
in die Augen fallende Vorteile davon haben, dass sein Beispiel von den übrigen
Staaten bald nachgeahmt werden wird. Aber nur der, welcher zuerst kommt, hat
davon die grössten Vorteile. So wie dieser sein Gold- und Silbergeld in die
übrige Welt ausströmt, verliert dieses in derselben, weil dessen mehr wird. Wie
ein zweiter ihm nachfolgt, verliert dasselbe noch mehr an seinem eingebildeten
Werte, und sofort, bis alle Staaten ihr eigenes Landesgeld haben, und Gold und
Silber nirgend mehr Geld ist, sondern Waare wird, und nur nach seinem wahren
inneren Werte geschätzt. Deswegen braucht der erste schliessende Staat seines
Goldes oder Silbers nicht zu schonen; je früher er es ausgibt, desto mehr
erhält er dafür: späterhin wird es ganz zu seinem inneren wahren Werte
herabsinken. Der hierin der erste ist, gewinnt am meisten: jeder, der später
kommt, um so viel weniger, als er später kommt.
    Es ist klar, dass unter einer so geschlossenen Nation, deren Mitglieder nur
unter einander selbst, und äusserst wenig mit Fremden leben, die ihre besondere
Lebensart, Einrichtungen und Sitten durch jene Massregeln erhält, die ihr
Vaterland und alles Vaterländische mit Anhänglichkeit liebt, sehr bald ein hoher
Grad der Nationalehre, und ein scharf bestimmter Nationalcharakter entstehen
werde. Sie wird eine andere, durchaus neue Nation. Jene Einführung des
Landesgeldes ist ihre wahre Schöpfung.
 
                                Achtes Capitel.
 Eigentlicher Grund des Anstosses, den man an der vorgetragenen Teorie nehmen
                                     wird.
    Die Einwürfe, welche man gegen einzelne Teile unserer Teorie machen
könnte, habe ich im Verlaufe der Untersuchung zu heben gesucht. Aber bei einem
grossen Teile der Menschen fruchtet es nichts, dass man mit ihnen auf Gründe
eingehe, indem ihre ganze Denkart nicht nach Gründen, sondern durch den blinden
Zufall zu Stande gekommen ist, sie den ihnen dargebotenen Faden in jedem
Augenblicke wieder verlieren, vergessen, was sie soeben gewusst und eingesehen
haben, und woraus man gegenwärtig folgert, und so immer wieder zu der gewohnten
Denkweise zurückgerissen werden. Können diese auch gegen keinen der Teile, aus
denen das Ganze besteht, etwas vorbringen, so bleiben sie doch dem Ganzen
abgeneigt.
    Oft ist es nützlicher, den ihnen selbst verborgenen Grund ihrer Denkart
aufzusuchen, und vor ihre Augen zu stellen. Werden auch die schon - gemachten
Männer dadurch nicht gebessert, so kann man doch hoffen, dass diejenigen, die
noch an sich bilden, und die künftigen Generationen, die Fehler und Irrtümer
der vorhergehenden vermeiden werden.
    So halte ich folgendes für den wahren Grund, warum die hier aufgestellten
Ideen vielen innigst misfallen, und sie es nicht aushalten werden, denjenigen
Zustand der Dinge sich zu denken, den diese Ideen beabsichtigen: Es ist ein
gegen den Ernst und die Nüchternheit unserer Vorfahren abstechender
charakteristischer Zug unseres Zeitalters, dass es spielen, mit der Phantasie
umherschwärmen will, und dass es, da nicht viel andere Mittel sich vorfinden,
diesen Spieltrieb zu befriedigen, sehr geneigt ist, das Leben in ein Spiel zu
verwandeln. Einige Zeitgenossen, die diesen Hang gleichfalls bemerkten, und
selbst weder poetische noch philosophische Naturen waren, haben der Poesie und
Philosophie die Schuld dieser Erscheinung aufgebürdet, da doch die erstere jenen
auf etwas anderes ableitet, und die letztere ihn, inwiefern er auf das Leben
gebt, bestreitet. Wir glauben, dass er ein durch die blosse Natur
herbeigeführter notwendiger Schritt auf der fortrückenden Bahn unseres
Geschlechtes sei.
    Zufolge dieses Hanges will man nichts nach einer Regel, sondern alles durch
List und Glück erreichen. Der Erwerb, und aller menschliche Verkehr soll einem
Hazardspiele ähnlich sein. Man könnte diesen Menschen dasselbe, was sie durch
Ränke, Bevorteilung anderer, und vom Zufalle erwarten, auf dem geraden Wege
anbieten, mit der Bedingung, dass sie sich nun damit für ihr ganzes Leben
begnügten, und sie würden es nicht wollen. Sie erfreut mehr die List des
Erstrebens, als die Sicherheit des Besitzes. Diese sind es, die unablässig nach
Freiheit rufen, nach Freiheit des Handels und Erwerbes, Freiheit von Aufsicht
und Polizei, Freiheit von aller Ordnung und Sitte. Ihnen erscheint alles, was
strenge Regelmässigkeit und einen festgeordneten, durchaus gleichförmigen Gang
der Dinge beabsichtigt, als eine Beeinträchtigung ihrer natürlichen Freiheit.
Diesen kann der Gedanke einer Einrichtung des öffentlichen Verkehrs, nach
welcher keine schwindelnde Speculation, kein zufälliger Gewinn, keine plötzliche
Bereicherung mehr stattfindet, nicht anders als widerlich sein.
    Lediglich aus diesem Hange entsteht jener Leichtsinn, dem es mehr um den
Genuss des laufenden Augenblickes, als um die Sicherheit der Zukunft zu tun
ist, dessen Hauptmaximen diese sind: es wird sich schon finden, wer weiss, was
indessen geschieht, was für ein Glücksfall sich ereignet; dessen Lebensweisheit
bei Einzelnen, und Politik bei Staaten in der Kunst besteht, sich nur immer aus
der gegenwärtigen Verlegenheit zu helfen, ohne Sorge für die zukünftige, in die
man sich durch das Auskunftsmittel stürzt. Diesem Leichtsinne ist die Sicherheit
der Zukunft, welche man ihm verspricht, und die er nie begehrte, kein geltender
Ersatz für die Ungebundenheit des Augenblickes, welche allein Reiz für ihn hat.
    Wie es nicht leicht irgend einer vernunftwidrigen Denkart an einem
vernünftig scheinenden Vorwande fehlt! so auch dieser. So hat man an dem
ausgebreiteten Weltandelssysteme uns die Vorteile der Bekanntschaft der
Nationen unter einander durch Reisen und Handelschaft, und die vielseitige
Bildung, die dadurch entstehe, viel angepriesen. Wohl: wenn wir nur erst Völker
und Nationen wären; und irgendwo eine feste Nationalbildung vorhanden wäre, die
durch den Umgang der Völker mit einander in eine allseitige, rein menschliche
übergehen, und zusammenschmelzen könnte. Aber, sowie mir es scheint, sind wir
über dem Bestreben, Alles zu sein, und allentalben zu Hause, nichts recht und
ganz geworden, und befinden uns nirgends zu Hause.
    Es gibt nichts, das allen Unterschied der Lage und der Völker rein aufhebe,
und bloss und lediglich dem Menschen, als solchem, nicht aber dem Bürger
angehöre, ausser der Wissenschaft. Durch diese, aber auch nur durch sie, werden
und sollen die Menschen fortdauernd zusammenhängen, nachdem für alles übrige
ihre Absonderung in Völker vollendet ist. Nur diese bleibt ihr Gemeinbesitz,
nachdem sie alles übrige unter sich geteilt haben. Diesen Zusammenhang wird
kein geschlossener Staat aufheben; er wird ihn vielmehr begünstigen, da die
Bereicherung der Wissenschaft durch die vereinigte Kraft des
Menschengeschlechtes sogar seine abgesonderten irdischen Zwecke befördert. Die
Schätze der Literatur des Auslandes werden durch besoldete Akademien eingeführt,
und gegen die des Inlandes ausgetauscht werden.
    Kein Staat des Erdbodens, nachdem nur erst dieses System allgemein geworden,
und der ewige Friede zwischen den Völkern begründet ist, hat das mindeste
Interesse einem anderen seine Entdeckungen vorzubehalten; indem ja jeder sie nur
innerlich für sich selbst, keinesweges aber zur Unterdrückung anderer, und um
sich ein Übergewicht über sie zu verschaffen, gebrauchen kann. Nichts sonach
verhindert, dass die Gelehrten und Künstler aller Nationen in die freiste
Mitteilung mit einander eintreten. Die öffentlichen Blätter entalten von nun
an nicht mehr Erzählungen von Kriegen und Schlachten, Friedensschlüssen oder
Bündnissen; denn dieses alles ist aus der Welt verschwunden. Sie entalten mir
noch Nachrichten von den Fortschritten der Wissenschaft, von neuen Entdeckungen,
vom Fortgange der Gesetzgebung, der Polizei; und jeder Staat eilt, die Erfindung
des anderen bei sich einheimisch zu machen.
 
                                    Fussnoten
1 Die Trift-Gerechtigkeit mag sehr unwirtschaftlich sein, ich gebe es zu. Aber
ein Eingriff in fremdes Eigentum ist sie nicht: denn das Eigentumsrecht hängt
nur von Verträgen, und wo ausdrückliche Verträge nicht nachzuweisen sind, von
dem erlangten Besitze und von dem Herkommen (von dem status quo) ab. Nur eine
unrichtige Teorie über das Eigentum kann so etwas Eingriff in das Eigentum
nennen.
2 Ich kenne eine Gegend in Deutschland, in welcher eine gewisse ausländische
Waare, auf der ein starker Impost liegt, allgemein unter dem Einkaufspreise mit
Hinzufügen des Impostes, verkauft wird. Dieser Preis wird nur dadurch möglich,
dass der Impost grösstenteils nicht entrichtet wird Es ist klar, dass ein
einzelner Kaufmann, welcher nicht defraudiren wollte, den laufenden Preis nicht
würde halten können, und diesen Artikel ganz aufgeben müsste - so verhalt es
sich wahrscheinlich in mehreren Gegenden mit mehreren Waaren.
3 Man sagt allgemein - ich kann die Wahrheit des Gerüchts nicht verbürgen, aber
zur Erläuterung meines Gedankens ist es auch als Gerücht tauglich, - man sagt
von einem gewissen deutschen Staate des zweiten Ranges dass der Ertrag der in
ihm eingeführten Accise die Kosten der Verwaltung nicht im mindesten übersteige,
und dass man sie lediglich darum beibehalte, um alten Dienern, z.B. Soldaten,
durch Anstellung an derselben, eine Pension zu geben. - Wenn dies wäre, sollte
sich denn kein schicklicheres und weniger drückendes Mittel finden, diese
Pensionirten ihre Pension vom Volke gewinnen zu lassen?
4 So ist es, - dass ich als deutscher Schriftsteller ein Beispiel vom Auslande
anführe, und die näher liegenden vermeide - es ist seit den ältesten Zelten
dunkel gefühlt worden, dass ein Inselstaat (besonders so lange die übrigen
Reiche ihre natürlichen Grenzen noch nicht haben, und noch von einem
Gleichgewichte der Macht zwischen ihnen die Rede ist) eigentlich kein
selbstständiges Ganzes ist; dass ein solches festen Fuss auf dem Continente
haben, und die Inseln nur als Anhang betrachten müsse: dass also z.B. die
britischen Inseln eigentlich zum festen Lande Frankreiche gehören. Es war hiebei
nur der Streit, ob der Beherrscher des festen Landes solche Herrschaft über die
Inseln, oder der mächtigere Herrscher auf den Inseln die seinige über das feste
Land ausdehnen solle. Beides, ist versucht worden Französische Prinzen haben
England, englische Könige Frankreichs sich bemächtigt, und noch bis jetzt führen
die letzteren ihren Anspruch wenigstens durch den Titel fort. Dazu kam in den
neueren Zeiten ein anderes nicht ganz so natürliches Streben nach dem
Uebergewichte im Weltandel, und das gleichfalls unnatürliche Colonial-System
beider Reiche. Daher Kriege von den ältesten Zeiten bis auf diesen lag. Daher
ein Nationalhass beider Völker, der nur um so heftiger ist, da beide bestimmt
waren, Eins zu sein.
5 Z.B. an baumwollene Zeuge hat unser Zeitalter sich sehr gewöhnt, sie haben
eigene Bequemlichkeiten, und es wäre nicht ohne einige Härte, dieselben gänzlich
abzuschaffen. Nun wächst die wahre Baumwolle in den nördlichen Ländern nicht,
und es ist gar nicht darauf zu rechnen, dass die Bewohner der Länder, in denen
sie wächst, fortdauernd uns dieselbe unverarbeitet werden zukommen lassen. Ich
würde sonach allerdings verlangen, dass ein schliessender nördlicher Staat die
Einruhr der indischen, levantischen, maltesischen Baumwolle untersagte, ohne uns
doch der baumwollenen Zeuge zu berauben Aber tragen nicht mehrere Grasarten,
Stauden, Bäume in unseren Klimaten eine wohl ebenso reine, und durch Cultur noch
sehr zu veredelnde Wolle? Ich erinnere mich gehört zu haben, dass vor mehreren
Jahren in der Oberlausitz aus lauter inländischen Producten ein Stück Zeug
verfertigt worden, das dein besten ausländisch baumwollenen Zeuge geglichen oder
es übertroffen. - »Aber die Aufsuchung dieser zerstreuten Wolle, die Zubereitung
derselben, u.s.w. kostet weit mehr, als die ausländische Wolle, wenn sie bei uns
ankommt.« Ich zweifle nicht daran, so wie die Sachen gegenwärtig Stehen. Aber
wenn ihr z.B. die euch bekannte wollenreichste Grasart des Landes ordentlich
säetet, sie durch alle in des Menschen Gewalt stehende Mittel veredeltet,
zweckmässige Werkzeuge zur Einsammlung und Zubereitung dieser Art von Wolle
erfändet, so würdet ihr vielleicht nach Verlauf einiger Jahre eine ebenso
wohlfeile Wolle, als die ausländische, und vielleicht noch überdies an dem
saamen der Grasart ein neues, gesundes und wohlschmeckendes Nahrungsmittel
gewinnen. Was vermag nicht der Mensch durch Cultur aus der unscheinbarsten
Pflanze zu machen? Sind nicht unsere gewöhnlichen Getreidearten, ursprünglich
Gras, - durch ihren Anbau seit Jahrtausenden in den mannigfaltigsten Klimaten,
so veredelt und verwandelt worden, dass man die wahre Stammpflanze in der wilden
Vegetation nicht wiederzufinden vermag! Wohl; aber unsere Generation ist so sehr
im Gedränge wahrer und erkünstelter Bedürfnisse, dass wir nur jahrelange
Operationen und auf Versuche, die zuletzt doch mislingen könnten, keine Zeit
noch Mühe zu verwenden haben. Wir müssen bei dem durchaus bekannten, sicheren,
die Mühe auf der Stelle belohnenden stehen bleiben Aus diesem Gedränge eben
rettet sich ein Staat durch die angezeigte Maasregel: er hat Vermögen genug, auf
seine eigenen Kosten alles zu versuchen, und den Erfolg ruhig zu erwarten. Im
Lande kostet es ihm nichts weiter, als ein Stück Geld, das er mit leichter Mühe
verfertigt: im Auslande ein Stück Geld anderer Art, das mit der Zeit seinen
Wert ganz verlieren wird.
 
    